René Domke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das ist ganz gut, dass man auf einiges noch reagieren kann. Zunächst will ich den geschätzten Kollegen Gundlack noch einmal aufklären (Heiterkeit bei Tilo Gundlack, SPD: Oha!) zu meinem Beitrag vorhin zu den 29 Millionen. In der Tat sind ja in den Jahren, in den vier Jahren jeweils 7.290.000 berücksichtigt oder eingestellt worden, und da steht immer noch der Rest, und das war gemeint. Insgesamt sind es dann 29 Millionen, wenn ich richtig rechne: 7.000.200 … (Zuruf von Tilo Gundlack, SPD) Ja, 7.290.000 mal vier, kommt man ungefähr auf 29 Millionen. Und wenn wir … (Tilo Gundlack, SPD: Das ist doch in 2022.) Ja, es ist, (Tilo Gundlack, SPD: Das ist doch in 22. – Zuruf von Christine Klingohr, SPD) es ist nicht ausgegeben worden. Es ist ein Rest da. So, Punkt! Dann möchte ich weiter darauf eingehen, weil es hier schon mal diskutiert wurde, und zwar das Sondervermögen „Universitätsmedizin“ und „Breitbandausbau“. Ich fand es erstaunlich, ich fand es erstaunlich, die Begründung, die da gegeben wurde, eine Zweidrittelmehrheit des Landtags hätte das beschlossen. Ja, und nu?! Deswegen haben wir ja trotzdem ein Bundesverfassungsgerichtsurteil, und trotzdem müssen wir Sondervermögen neu betrachten. Es ist ja kein Argument, ob es irgendwer irgendwann mal beschlossen hat, (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) sondern das muss hochkant gestellt werden. Und deswegen, das Erste ist also gar kein Argument. Und das Zweite, wenn man sagt, dass es ganz anders gemacht sei als beim Bund: Nee, auch hier sind sachfremd Kredite aufgenommen worden im Bundesland, und genau darüber müssen wir diskutieren. Sie haben sozusagen sachfremd Kredite aufgenommen und in ein Sondervermögen geparkt, darüber müssen wir reden. Der Kernpunkt, der Kernpunkt des Urteils des Bundesverfassungsgerichts ist ja nicht nur das Umwidmen, sondern der Kern war ja auch, dass es einen Begründungszusammenhang geben muss. Und dieser Begründungszusammenhang ist immer wieder neu herzustellen. Und je weiter man weg ist von der Notlage, die man festgestellt hat, desto stärker ist das, ist die Anforderung an diesen Begründungszusammenhang, an diese Begründung, die gebracht werden muss. Das ist das, was wir jetzt zu berücksichtigen haben. Und da habe ich Mühe bei einigen Dingen, die hier so argumentiert wurden. Also interessiert mich überhaupt gar nicht, wer irgendwann was beschlossen hat, sondern es interessiert mich tatsächlich nur das Verfassungsgerichtsurteil. Ich freue mich über den Antrag der CDU, dass der Rechnungshof noch einmal vor allem unter Berücksichtigung des Verfassungsgerichtsurteils schauen soll, wie mit dem MV-Schutzfonds zu verfahren gewesen wäre. Wir haben ja eine etwas andere Betrachtung, und wir werden dem Antrag natürlich auch zustimmen. Uns ist allerdings aufgefallen – das kann ich Ihnen jetzt auch nicht ersparen von der CDU –, laut Ihrem Antrag soll der Rechnungshof ja nur die Mittelverwendung aus dem Schutzfonds für die Jahre 22 und 23 noch mal genauer prüfen. Ja, ich finde, da sollte man konsequent am Anfang beginnen, auch wenn es dann vielleicht mal wehtut, dass man dann die Spiegel auch noch mal vorgehalten kriegt. Die Corona-Pandemie hat 2020 angefangen, und deswegen waren wir so nett und haben einen Änderungsantrag gestellt, dass wir tatsächlich eine gesamtheitliche Betrachtung des MV-Schutzfonds vornehmen können. Ich bin auf das Ergebnis gespannt, denn wenn man konsequent wäre, dann müsste man ja auch dann irgendwann vielleicht mal den Schritt vors Landesverfassungsgericht gehen. An uns soll es da nicht scheitern, liebe CDU-Fraktion. Sie können gerne auf uns zukommen! Lassen Sie mich abschließend noch ein paar Worte zu dem Antrag der Koalitionsfraktionen sagen. Ich habe eben mitbekommen, die gute Botschaft ist, die Schuldenbremse im Bund steht. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Insofern sollten Sie überlegen, ob Sie diesen Antrag überhaupt aufrechterhalten wollen, (Tilo Gundlack, SPD: Aber so was von!) ob Sie diese Debatte führen wollen. Quasi, in Ihrem Antrag geht es ja nur darum, Argumente zu finden, aufzuweichen, möglicherweise auszusetzen. Ich denke, meine Damen und Herren, wir sind uns einig darüber, dass in Notlagen, in echten Notlagen, in Krisen Schulden gemacht werden dürfen. Wir dürfen nicht vergessen, welche Herausforderungen das Ahrtal noch an den Bundeshaushalt und an die Landeshaushalte stellen wird. Das ist eine Naturkatastrophe. Ich glaube, niemand bestreitet, dass es dort eine Notlage gibt, die abzubilden ist. Aber genauso wird in Zukunft gearbeitet. Und ich fand diesen Seitenhieb, Herr Dr. Geue, nicht in Ordnung auf den Bundesfinanzminister, dem man im Grunde ein Schlamassel da überlassen hat. Damit diese Koalition überhaupt erst mal zum Tragen kommt, hat man diesen Kniff versucht. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Ich glaube, wir waren uns alle einig darüber, dass das eine Gratwanderung wird. Das konnte niemandem verborgen bleiben, spätestens nachdem der Bundesrechnungshof Stellung genommen hat. Man hat, glaube ich, nur ein bisschen gehofft – und das ist das, wo wir auch mit Demut dem Ganzen begegnen sollten –, man hatte gehofft, dass das Bundesverfassungsgericht später entscheidet, dass wir wenigstens für 23 aus der Haushaltsbewirtschaftung rauskommen. Nun ist es anders gekommen, und ich muss ganz ehrlich sagen, ich bin stolz darauf, dass der Bundesfinanzminister da einen klaren Kopf bewahrt hat und eben allem, allem, allem Gezeter, was aus allen Richtungen kam, standgehalten hat und nicht gesagt hat, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) und nicht gesagt hat, wir erhöhen jetzt noch mal irgendwelche Steuern, nicht gesagt hat, wir fordern jetzt mal irgendwelche Energiehilfen zurück von den Stadtwerken, die dann gucken müssen, wo sie es bei den Kunden herkriegen, der nicht gesagt hat, im Dezember bezahlen wir keine Renten mehr aus oder sonst irgendwas. Was wäre denn die Alternative gewesen als das, so, wie jetzt verantwortungsvoll damit umgegangen wurde? Und das Gute, das Gute ist, dass für 24 eben die Schuldenbremse wirkt, dass wir darüber nicht noch mal diskutieren müssen. Also dieser Kniff wird nicht mehr angewandt. Das Verfassungsgericht hat geurteilt, es wird akzeptiert. Darauf bin ich stolz. Und das, wenn sich das rumspricht, dass man das auch anders hinbekommt, dass man nämlich echte Sparbeiträge leisten kann, und die, tatsächlich, Herr Dr. Geue, habe ich bei Ihnen noch nicht wirklich rausgehört. Denn wie gesagt, ich habe die PR-Maschinerie, die da in Gang gesetzt wurde, und so weiter, das hat nichts mit Einsparung zu tun, das hat was mit PR zu tun. Das ist etwas ganz anderes. Und ich denke, Sie müssen den Menschen im Land auch ehrlich erklären, wo Sie Ausgaben ausweiten, und Sie können nicht immer nur ein paar Punkte rausgreifen. Ich denke mal, wenn man das mal gegenüberstellt, werden wir noch ganz andere Dinge besprechen müssen in der nächsten Zeit, nämlich genau, wie Sie die in Ihrer Haushaltsdurchführung durchsetzen wollen. Ich bin an Ihrer Seite, wenn es um das Thema Modernisierung geht, Bürokratieabbau, das Personal auf die Herausforderungen abzustimmen. Das wissen Sie, dass Sie da mit der FDP rechnen können. Aber da sollten wir uns auch ehrlich machen, das ist noch ein sehr, sehr weiter Weg, das ist noch nicht angefangen. Und vielleicht kriegen Sie jetzt auch ein bisschen die Dresche dafür ab, was vorher liegengeblieben ist, das gehört aber auch dazu, zum Amt. Nehmen Sie uns mit auf den Weg! Ich glaube, da sind Ansätze da. Uns sind Sie nur nicht deutlich genug, falls ich da missverstanden wurde. Aber der Weg, der Weg, der ist der Richtige. Er darf nur nicht, der darf nur nicht wieder verlassen werden. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)
