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Franz-Robert Liskow

CDU 13.12.2023 Sitzungen 8/69

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich schließe mich vor allen Dingen erst mal allen Genesungswünschen an – ich bin heute auch ein wenig angeschlagen, ich bitte, das dann mir nachzusehen – und möchte an der Stelle auch mich den Worten von Herrn Gundlack anschließen, der die Arbeit des Ausschusssekretariates sehr gelobt hat und allen Mitarbeitern. Dem schließen wir uns selbstverständlich als CDU-Fraktion umfassend an. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU) Herr Barlen, von Ihnen habe ich ja hier schon einiges ertragen müssen in den Landtagsdebatten in der Vergangenheit, aber heute, das muss ich sagen, war ich schon fast sprachlos. (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Wie Sie hier einen Verfassungsbruch schönreden, wie Sie hier das Verfassungsgericht abstempeln zum Erfüllungsgehilfen eines von uns unterstellten politischen Manövers, das ist der Sozialdemokratie unwürdig. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Julian Barlen, SPD) Und Sie haben hier Ihre Maske fallen lassen. (Julian Barlen, SPD: Indem ich gesagt habe, dass das Parteitaktik von Ihnen ist?) Und mir ist das vorher schon immer sehr schwergefallen, aber ich kann Sie wirklich abschließend nicht mehr ernst nehmen. Das muss ich ganz ehrlich sagen, Herr Barlen. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Mit Ihrer hier versuchten Täter-Opfer-Umkehr, (Zuruf von Julian Barlen, SPD) mit dieser Argumentation kommen Sie glücklicherweise außerhalb Ihrer Claqueurblase nirgendwo durch. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Julian Barlen, SPD: Fragen Sie mal Herrn Kretschmer! Fragen Sie mal Herrn Wegner! Fragen Sie mal Herrn Haseloff!) Und unabhängig davon, dass Ihnen dieses Urteil natürlich nicht passt, (Zurufe von Julian Barlen, SPD, und Sebastian Ehlers, CDU) das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes am 15. November hat eben unbestreitbar Auswirkungen auf die Haushalte in Bund und Ländern. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Herr Geue hat es ja selbst gesagt, mehr als 700 Millionen Euro können betroffen sein in unserer Haushaltsplanung, 700 Millionen Bundesmittel, die für 24 eingeplant sind. Und insofern bleiben wir bei unserer Forderung, dass die Verabschiedung des Haushaltes zu verschieben ist, solange, bis eben absehbar ist, welche Auswirkungen das hat und welche Auswirkungen sich durch den Bundeshaushalt 24 auf unser Land ergeben. (Zuruf von Julian Barlen, SPD) Und es gab vielleicht heute Nacht nach Medienberichten eine Art Durchbruch. (Zuruf von Tilo Gundlack, SPD) Wir wissen alle nicht genau, wie der dann aussehen soll, welche Konsequenzen der nach sich zieht, aber Sie tun hier ja so, als seien wir hier alle losgelöst von Raum und Zeit unterwegs. Es ist doch kein Problem, ein paar Tage zu warten, sich das seriös anzuschauen und dann eben eine entsprechende Grundlage zu haben. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Julian Barlen, SPD) Aber SPD und LINKE, Rot-Rot tut so, haben eine andere Auffassung, Sie tun so, als wenn unsere Forderungen hier schäbig wären, dass wir staatspolitische Verantwortung vermissen, und das lässt eben sehr tief blicken. (Julian Barlen, SPD: Haben Sie Frau Oldenburg nicht zugehört?) Es ist doch Ihre eigene Koalition gewesen, die letztes Jahr den Doppelhaushalt erst im Juni 22 verabschiedet hat. (Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig!) Merkwürdigerweise ist das Land da nicht untergegangen. (Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig!) Und genauso wenig wird das Land hier Schaden nehmen, wenn der Bundeshaushalt einige Wochen später verabschiedet wird, und natürlich gilt das Gleiche auch für den Landeshaushalt. Was Sie hier tun, ist eine Art Dominanzgesetze. Sie wollen zeigen, die Welt mag untergehen, aber wir arbeiten hier weiter nach Plan, Mecklenburg-Vorpommern braucht sich um den Rest der Welt nicht zu scheren. Wenn wir morgen feststellen, dass weniger Geld vom Bund kommt, dann gibt es eben eine Art Nachtragshaushalt. Und wenn Sie übermorgen Zweifel an den Sondervermögen des Landes haben und sie weiter erhärten, (Zuruf von Jeannine Rösler, DIE LINKE) dann gibt es eben noch einen Nachtragshaushalt. Sie meinen vielleicht, dass so ein Handeln souverän wirke, das fördere das Vertrauen in staatliches Handeln. Ich sage Ihnen, genau das Gegenteil ist der Fall. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf vonseiten der Fraktion der CDU: Sehr richtig!) Und dieses Maß an Unbelehrbarkeit, das Sie hier an den Tag legen, das erkennt doch inzwischen jeder. Und die Behauptung, Sie können nicht in die Zukunft schauen, wer wisse schon, was morgen ist, das ist doch intellektuell reichlich dünn, liebe Kollegen. Das Bundesverfassungsgericht hat den Nachtrag zum Bundeshaushalt in der Luft zerrissen. Sie sagen, das konnte ja niemand ahnen. Die Bundesregierung wurde doch mehrfach vorgewarnt vom Verfassungsgericht, vom Rechnungshof, nicht zuletzt von der CDU im Deutschen Bundestag. Mehrfach! Die Bundesregierung sagt die Unwahrheit, wenn sie behauptet, sie hätte es nicht besser wissen können. Und Sie sagen die Unwahrheit, wenn Sie behaupten, es bestünde keinerlei Veranlassung, sämtliche Auswirkungen dieses Urteils zu berücksichtigen. (Julian Barlen, SPD: Wer hat das gesagt?) Sie sind dafür verantwortlich, dass die Menschen das Vertrauen (Julian Barlen, SPD: Wer hat denn das gesagt?) in staatliches Handeln verlieren. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Julian Barlen, SPD) Dass wir das hier thematisieren, das ist eben nicht Nestbeschmutzung, das ist unsere Pflicht als Opposition. Wenn hier jemand staatspolitische Verantwortung vermissen lässt, dann ist das (Julian Barlen, SPD: Die CDU.) Rot-Rot in diesem Land. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Sie wollen einen Haushalt verabschieden, der die Vorgaben der Verfassung weitgehend ignoriert. (Tilo Gundlack, SPD: Wat?!) Sie wollen zwar den MV-Schutzfonds auflösen, aber am Sondervermögen der Universitätsmedizinen festhalten. Die Begründung des Finanzministeriums im Finanzausschuss lautete sinngemäß, das Geld sei aus dem MV-Schutzfonds in das Sondervermögen „Unimedizinen“ umgebucht worden. Es handelt sich damit um einen abgeschlossenen Vorgang. Herr Geue, ist das wirklich Ihr Ernst? Nur, weil das Geld 2021 bereits umgebucht worden ist, soll das Urteil des Verfassungsgerichtes nicht mehr gelten? Und auch wenn Sie vielleicht darauf hinweisen, mit welchen Mehrheiten Schutzfonds und Sondervermögen beschlossen wurden, das ändert doch nichts, (Tilo Gundlack, SPD: Da ist was zu gesagt worden.) das ändert doch nichts, dass der Umgang gemäß Bundesverfassungsgericht nicht rechtmäßig war und eben auch nicht rechtmäßig ist. (Minister Dr. Heiko Geue: Kritisieren Sie sich jetzt selbst?) Ja, selbstverständlich haben wir damals zugestimmt, und deswegen empfinden wir das auch als unsere Aufgabe, Lösungen aufzuzeigen. (Heiterkeit bei Enrico Schult, AfD) Und die Lösung kann eben nicht sein, Augen zu und durch. Und dass den Universitätsmedizinen Mittel fehlen und dass sie die brauchen, das ist doch völlig unstrittig, aber so, wie es jetzt konstruiert ist, ist es rechtlich eben nicht sauber und es ist nicht das, was die Verfassung uns vorgibt. Und wir reden hier nicht mehr nur davon, dass die Opposition eine andere Auffassung hat, wir reden nicht davon, dass die Experten in der Anhörung zum letzten Doppelhaushalt anderer Meinung waren als die Landesregierung, wir reden auch nicht davon, dass der Landesrechnungshof in einem Sonderbericht zum MV-Schutzfonds eine eindeutige Bewertung vorgenommen hat. Wir reden davon, dass die Landesregierung ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das für alle staatlichen Ebenen in Deutschland bindend ist, nur so weit befolgen will, dass die Folgen für sie nicht zu unbequem werden. Es gibt unter Staatsrechtlern in Deutschland die einhellige Auffassung, dass Corona-Kredite nach dem Urteil vom 15. November nicht mehr verausgabt werden dürfen, definitiv nicht mehr ab 2024. Und das gilt eben selbst für ein so wichtiges Ziel und richtiges Ziel wie die Sanierung der Universitätskliniken. (Zuruf von Tilo Gundlack, SPD) Sehr geehrte Frau Präsidentin, wir haben vor diesem Hintergrund beantragt, den Landesrechnungshof um eine Prüfung der Sachverhalte rund um den MV-Schutzfonds und Sondervermögen „Universitätsmedizinen“ zu bitten. Wenn Sie sich Ihrer Sache doch so sicher sind, dürften Sie ja kein Problem mit einer solchen Prüfung haben, (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) im Gegenteil, es müsste Ihnen ja sogar gelegen kommen, Ihre eigene Position zu bestätigen. Wenn sich Rot-Rot also diesem Antrag entzieht, dann einzig und allein aus dem Grund, dass Sie Angst vor dem Ergebnis der Prüfung haben. Der Antrag, wohlgemerkt, richtet sich aber nicht an die Landesregierung, der Adressat ist der Rechnungshof. Sollte also die Koalition sich entscheiden, den Rechnungshof nicht um seine Einschätzung zu bitten, so stünde es dem Rechnungshof natürlich frei, seine Einschätzung trotzdem abzugeben. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Tilo Gundlack, SPD: Ja. – Zurufe von Julian Barlen, SPD, und Patrick Dahlemann, SPD) Die Verunsicherung, die die SPD uns vorwirft, für die sorgen Sie doch ganz alleine, allen voran ein Bundeskanzler, der in seiner Regierungserklärung nichts erklärt, nicht einmal um Verzeihung bittet für einen Fehler, den er persönlich zu verantworten hat. Wenn praktisch alle Journalisten in Deutschland zu einer einhelligen Auffassung gelangen, nämlich, dass Herr Scholz dem Land mit seiner Rede angesichts der Haushaltskrise keine Sicherheit vermitteln konnte, dann sollten Sie erst einmal bei sich selbst nach den Ursachen suchen. (Zuruf vonseiten der Fraktion der CDU: Richtig!) Wir sind jedenfalls nicht schuld daran, dass Sie Fehler machen. Wir sind diejenigen, die die Fehler thematisieren. Das ist unsere Aufgabe, die die Landesverfassung für uns vorsieht. Liebe Kollegen, eine weitere Folge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sind die Forderungen von SPD, LINKEN und GRÜNEN, die Schuldenbremse zu reformieren. Sie sagen reformieren, (Torsten Koplin, DIE LINKE: Sehr richtig!) Sie meinen aber abschaffen. (Zuruf von Julian Barlen, SPD) Das ist übrigens ein Beleg dafür, dass Sie selbst nicht daran glauben, dass Ihr Umgang mit dem Sondervermögen verfassungskonform ist. (Zuruf von Julian Barlen, SPD) Wenn Sie wirklich der Meinung wären, dass die Verfassung Ihre Buchhaltungstricks erlaubt, dann bräuchte es nämlich keine Abschaffung der Schuldenbremse. (Zuruf von Julian Barlen, SPD) Am Beispiel der Schuldenbremse zeigt sich jedenfalls, wer zu einer soliden und verantwortungsbewussten Haushaltspolitik in der Lage ist und wer nicht. Es geht schlicht und einfach um die Frage, ob jede Generation die Belastungen ihrer Zeit selbst trägt oder nicht. Wir sollten uns daher noch einmal vor Augen führen, warum wir in Deutschland die Schuldenbremse eingeführt haben. Sie ist die Lehre aus den hohen Zinsbelastungen der öffentlichen Haushalte in den 90er-Jahren. Zwischen 1999 und 2009 zahlte allein der Bund jedes Jahr zwischen 36 und 41 Milliarden Euro Zinsen. Die Zinsbelastungen von Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2009 waren 470 Millionen Euro. Jeder Euro Zinsen steht nicht für andere Ausgaben zur Verfügung. Da ist es in unserem ureigenen Interesse, eine nachhaltige Haushaltspolitik zu machen, die die Verschuldung so gering wie möglich hält. Die Bürgerinnen und Bürger verstehen das nur zu gut. Deshalb ist eine große Mehrheit eben auch für die Beibehaltung der Schuldenbremse. Die Ministerpräsidentin und ihre Partei fordern, die Schuldenbremse so zu verändern, dass sogenannte Zukunftsinvestitionen über neue Schulden finanziert werden dürfen. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Sehr klug! – Zuruf von Jeannine Rösler, DIE LINKE) Sie haben das auf der Landespressekonferenz so gesagt und sich auch gefragt, warum der Staat nicht das dürfte, was Bürgerinnen und Unternehmen tun, wenn nämlich mithilfe von Krediten investiert wird, um eine Rendite zu erzielen. Ich erkläre Ihnen, worin der kleine und feine Unterschied besteht. Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen investieren in aller Regel in sehr großen Abständen. Ein Haus kaufen sich die meisten Menschen einmal im Leben, ein Auto vielleicht alle fünf bis zehn Jahre. Auch bei den allermeisten Unternehmen fallen große Investitionen eben nicht jedes Jahr an. Daher ist es vollkommen gerechtfertigt, wenn Bürger und Unternehmen für große Vorhaben Kredite aufnehmen. Der Staat allerdings muss ständig auf einem relativ gleichmäßigen Level investieren, um die erforderliche Infrastruktur in einem guten Zustand bereitzustellen. Und auf Ebene von Bund und Ländern erlauben es die Einnahmen auch, diese Investitionen aus den laufenden Einnahmen zu finanzieren. Die Voraussetzung dafür ist natürlich, dass die Politik bereit ist, die richtigen Prioritäten zu setzen. Ein Aufweichen der Schuldenbremse würde doch dazu führen, dass sofort die kreativen Buchhalter loslegen und jede Ausgabe als Zukunftsinvestitionen ummünzen würden. (Daniel Seiffert, DIE LINKE: Sie sollen nicht immer von sich auf andere schließen!) Den Beweis für meine These hat Olaf Scholz doch selbst erbracht. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Die Zweckentfremdung der Corona-Mittel ist doch genau dieser Logik gefolgt. Genau aus diesem Grund gibt es formalisierte Schuldenregelungen, die der Politik möglichst wenig Interpretationsspielraum lassen. Und genau deswegen sind die Länder mit Regeln zur Begrenzung der öffentlichen Verschuldung wirtschaftlich erfolgreicher als Staaten, die keine solche Regelung haben. Gerade Deutschland profitiert doch durch die niedrigere Staatsverschuldung, durch das stärkere Vertrauen der Kapitalmärkte von niedrigeren Zinsen als andere Länder. Die öffentlichen Haushalte in Deutschland haben eben kein Einnahme-, sondern ein Ausgabenproblem. Wir haben Rekordsteuereinnahmen und auch die Staatsquote war fast nie höher. Rot-Rot meint, die derzeitigen Einnahmen reichten nicht aus, um den Sanierungsstau bei Infrastruktur und dem klimaneutralen Umbau der Wirtschaft finanzieren zu können. Das beweist doch nur, dass Sie nicht bereit sind, zu sparen und im Haushalt andere Prioritäten zu setzen. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und René Domke, FDP) Wir erleben nach eben vielen finanziell guten Jahren aktuell schwierige Zeiten. Die Schuldenbremse ist aber eben kein Schönwetterinstrument, sie hat jetzt genau ihre erste Bewährungsprobe. Die Schuldenbremse wurde genau für so eine Situation gemacht. Es ist der falscheste Zeitpunkt, sie jetzt zu verändern. Jede Generation muss die Herausforderungen ihrer Zeit selbst meistern und die entstehenden Ausgaben selbst erwirtschaften. Wir können doch heute noch gar nicht wissen, vor welchen Herausforderungen unsere Kinder und Enkelkinder stehen werden. Die Flucht in neue Schulden anstatt mit vorhandenen Mitteln auszukommen und Ausgaben zu vermeiden, ist nur eine Verlagerung auf die künftige Generation. Die CDU wird einer solchen Haushaltspolitik immer entgegentreten. Die Schuldenbremse muss erhalten bleiben! Und wir werden uns auch nicht vor der Verantwortung drücken, zu sparen, um die öffentlichen Verwaltungen zu modernisieren mit dem Ziel, dass das Land künftig mehr Mittel für Investitionen und Instandhaltung einsetzen kann, statt mehr Geld für Zinsen ausgeben zu müssen. Sehr geehrte Frau Präsidentin, mit unseren heute vorliegenden Änderungsanträgen zum Haushalt würden die Investitionen über beide Jahre um mehr als 300 Millionen Euro höher ausfallen. Die Investitionsquote stiege gegenüber dem Regierungsentwurf im Jahr 24 um 1,2 Prozent und im darauffolgenden Jahr sogar um 1,7 Prozent. Damit würde der Landeshaushalt einen signifikanten Beitrag leisten, um insbesondere die kriselnde Bauwirtschaft zu unterstützen. Rot-Rot setzt dagegen erkennbar keinen Schwerpunkt auf Investitionen. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Stimmt doch gar nicht!) In der Mittelfristigen Finanzplanung wird der Anteil der Investitionen am Gesamthaushalt von 15,4 Prozent in diesem Jahr auf nur noch 12,8 Prozent im Jahr 2028 sinken. Wir investieren aber nicht nur, wir konsolidieren gleichzeitig auch. Trotz der Mehrausgaben, die mit unseren Anträgen verbunden sind, ergibt sich durch Einsparungen an anderer Stelle eine Haushaltsentlastung in Höhe von 85 Millionen Euro, (Zuruf von Martin Schmidt, AfD) 85 Millionen Euro, die in den kommenden beiden Haushaltsjahren eben nicht aus der Haushaltsrücklage, aus der Ausgleichsrücklage entnommen werden müssen. Rot-Rot will dagegen den ungebundenen Teil der Ausgleichsrücklage bis 25 praktisch vollständig aufbrauchen. Die strukturelle Konsolidierung des Landeshaushalts anzugehen, das wäre das Gebot der Stunde. So fordert es ja auch das Finanzministerium. Bei Rot-Rot ist dieser Wille nicht erkennbar. Ihnen fehlt eben das staatspolitische Verantwortungsbewusstsein. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) Sehr geehrte Frau Präsidentin, der Finanzminister selbst gibt zu, dass die von der Regierung eingeplanten globalen Minderausgaben von den Ministerien ohne echte Einsparungen erbracht werden können. Das ist der Beweis, dass in den Ressorts eben mehr gespart werden könnte. Neben globalen Minderausgaben und Kürzungen bei Titeln, die in der Vergangenheit nicht ansatzweise ausgeschöpft wurden, haben wir auch beispielhaft drei konkrete Optimierungsmaßnahmen vorgeschlagen, und deren Grundgedanken lassen sich auf die gesamte Landesverwaltung übertragen: Erstens eine Prozessoptimierung in der Landtagsverwaltung, indem durch die Nutzung von Spracherkennungssoftware die Erstellung der Ausschuss- und Plenarprotokolle effizienter abläuft. Zweitens eine Organisationsoptimierung, indem die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung gebündelt und auf das Wesentliche konzentriert wird. 2018 gab es in diesem Bereich 36 Stellen, heute sind es 52, obwohl auch in diesem Bereich durch die fortschreitende Digitalisierung vieles effizienter erledigt werden kann als noch vor fünf Jahren. Drittens eine Verbesserung von strategischer Steuerung, Vertragsmanagement sowie Fach- und Finanzcontrolling in den Bereichen Jugend- und Sozialhilfe. Der Landesrechnungshof hat wiederholt auf erhebliche Defizite bei der Steuerung der Ausgaben in diesem Bereich hingewiesen. Die Erfahrungen bei Sozial- und Jugendhilfeträgern deutschlandweit haben gezeigt, dass durch die Optimierung der genannten Punkte deutliche Einsparungen bei gleichzeitig sogar verbesserter fachlicher Leistungserbringung möglich sind. Unsere Vorschläge enthalten deshalb konkrete Maßnahmen und Ziele, damit Mittel bei Jugend- und Sozialhilfe künftig zielgenauer und sparsamer eingesetzt werden können. Ich komme zum Fazit: Erstens. Rot-Rot legt einen Haushalt vor, der eindeutig die Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts verletzt. Zweitens. Die Chance zur erforderlichen Neuausrichtung des Landeshaushaltes hat die Linkskoalition mit diesem Haushaltsentwurf erneut verpasst. Wichtige Zukunftsthemen wie Digitalisierung und Künstliche Intelligenz werden ignoriert beziehungsweise stiefmütterlich behandelt. Ich nenne hier die Beispiele „innere Sicherheit“, „Infrastruktur“ oder auch „Geothermie“. Die erforderlichen Einsparungen für einen strukturell ausgeglichenen Haushalt werden auf unbestimmte Zeit verschoben. Rot-Rot hat nichts anderes anzubieten als Hoffnung, Hoffnung auf steigende Steuereinnahmen, die SPD und DIE LINKE vor unangenehmen Aufgaben bewahren. Frau Rösler hat es ja selbst gesagt, es wird nicht gespart, es wird aus dem Vollen geschöpft. (Sebastian Ehlers, CDU: Jawoll!) Rot-Rot tut diesem Land nicht gut. Ihnen fehlt die Kraft, sich von Ihren ideologischen Floskeln zu befreien und auf die aktuellen Herausforderungen zu reagieren. (Daniel Seiffert, DIE LINKE: Fassen Sie sich mal an die eigene Nase!) Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Alle Reden von Franz-Robert Liskow Protokoll ↗