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Constanze Oehlrich

GRÜNE 10.11.2023 Sitzungen 8/68

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! „Rechtsstaat statt Linksstaat: Besetzung herausgehobener Dienstposten neu ordnen“ lautet der Titel der von der AfD beantragten Aussprache. Das klingt reißerisch, stellt sich – das hat der Kollege Koplin aber auch schon gesagt – bei näherem Hinsehen als falsch heraus, denn die Stellenbesetzungsverfahren, die der Landesrechnungshof überprüft hat, wurden allesamt in der vergangenen Legislaturperiode durchgeführt, und damit unter Rot-Schwarz. Fakt ist, der Landesrechnungshof hat 55 Verfahren zur Besetzung herausgehobener Dienstposten der rot-schwarzen Landesregierung in der vergangenen Legislaturperiode überprüft. Keines der 55 geprüften Stellenbesetzungsverfahren war fehlerfrei, so der Hof. In 49 Stellenbesetzungsverfahren ist entgegen unserer Landesverfassung keine Bestenauslese durchgeführt worden. Die festgestellten Verstöße sind, so der Landesrechnungshof, systematisch und schwerwiegend. Die schiere Menge zeigt, es handelt sich dabei nicht nur um Einzelfälle. Insbesondere stellte der Landesrechnungshof fest, dass in 12 Vorgängen keine Auswahlverfahren durchgeführt worden seien, dass in 11 Verfahren Anforderungsprofile gefehlt hätten und dass die vorhandenen Anforderungsprofile in 32 Fällen Fehler aufgewiesen hätten, dass in 7 Verfahren die Auswahlentscheidung auf veraltete Beurteilungen gestützt wurde und dass in 18 Vorgängen keine Mitteilungen an die erfolglosen, konkurrierenden Bewerber/-innen ergingen, weshalb hier keinerlei Möglichkeit bestand, die jeweiligen Auswahlentscheidungen gerichtlich zu überprüfen. Ich muss sagen, das relativiert die Aussage des Innenministers, dass es mit der Rechtswidrigkeit dieser Auswahlverfahren ja nicht so weit her sein könnte. Ich meine, es konnte ja gar keine Überprüfung stattfinden. Nach Artikel 71 unserer Landesverfassung hat jeder Deutsche nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt im Land. Die Vorschrift hat zwei Dimensionen: Zum einen bringt Artikel 71 das öffentliche Interesse an der bestmöglichen Besetzung der Stellen des öffentlichen Dienstes zum Ausdruck. Dadurch sollen das fachliche Niveau und die rechtliche Integrität des öffentlichen Dienstes gewährleistet werden. Zum anderen haben die Bewerber/-innen auf Stellen des öffentlichen Dienstes einen Anspruch auf eine nachvollziehbare und gerichtlich überprüfbare Auswahlentscheidung, die sich auf Eignung, Befähigung und fachliche Leistung stützt. Weder der Bestenauslese noch dem Verfahrensanspruch der Bewerber/-innen haben die geprüften Stellenbesetzungsverfahren hinreichend Rechnung getragen. Bei den Verfahren, die der Landesrechnungshof überprüft hat, handelte es sich um solche zur Besetzung herausgehobener Dienstposten in der Landesverwaltung, also zum Beispiel um Referats- und Abteilungsleitungen in der Staatskanzlei und den Ministerien oder um die Leitung nachgeordneter Behörden. Jedes einzelne dieser Verfahren musste über den Tisch der Ministerpräsidentin. Jeder einzelnen der 55 fehlerhaften Auswahlentscheidungen hat die Ministerpräsidentin ihre Zustimmung erteilt. Jetzt muss Manuela Schwesig umgehend dafür sorgen, dass die festgestellten Fehler für die Zukunft behoben werden. Der Prüfbericht des Landesrechnungshofs und auch der Landesfinanzbericht werden derzeit im Finanzausschuss beraten. In ihrer Stellungnahme klingt die Landesregierung so, als würde sie die darin geäußerte Kritik nicht hinreichend ernst nehmen. Der Landesrechnungshof hat für die Besetzung herausgehobener Dienstposten in der Landesverwaltung eine Reihe von Empfehlungen ausgesprochen. Für den Fall, dass die Landesregierung sich nicht bewegt, sollten wir, die demokratischen Fraktionen dieses Landtages, mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln auf eine Umsetzung der Empfehlungen des Landesrechnungshofs dringen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)

Alle Reden von Constanze Oehlrich Protokoll ↗