Christiane Berg
Danke, Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren, das war ja schon mal ein Schlagabtausch. Ich beziehe mich auf die Seiten des Berichtes des Landesrechnungshofes, also auf den Landesfinanzbericht 2023. Und da möchte ich ganz zuerst einmal der hier anwesenden Präsidentin danken und natürlich auch den Mitarbeitern, die diesen Landesfinanzbericht erstellt haben: gründliche Arbeit wie immer, die Arbeit der Landesverwaltung unter die Lupe genommen und zahlreiche Verbesserungspotenziale aufgezeigt. Es ist natürlich dann nicht schön, wenn man als Landesverwaltung Fehler oder eben anderes, wie Sie es nennen, unter die Nase gehalten bekommt. Trotzdem ist es mehr als bedauerlich, dass die Fraktionen, sowohl von SPD als auch von LINKEN, seit ihrem Regierungsantritt die Berichte des Landesrechnungshofes insgesamt praktisch komplett ignorieren – komplett vielleicht nicht, aber ignorieren – und sich für Beschlussempfehlungen nur die Sachen herausholen, die ihnen so ein bisschen genehm sind. Und das, meine Damen und Herren, das war in der letzten Legislatur anders. Unter Regierungsbeteiligung der CDU haben wir zahlreiche Empfehlungen aufgegriffen. Da sitzt der Wirtschaftsminister, der kann sich vielleicht noch erinnern?! Der war auch nicht immer begeistert, aber wir haben sie aufgegriffen und versucht durchzuführen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wir auch!) Es scheint leider so, als ob die meisten Mitglieder der aktuellen Landesregierung gewillt sind, das zu ignorieren, was der Landesrechnungshof aufschreibt. (Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz.) Die Abschnitte zur Umsetzung von Landtagsentschließungen zu den Themen E-Government und IT-Einsatz, das ist da eine deutliche Sprache. Ja, und dann, meine Damen und Herren, der destruktive Umgang – das muss man wirklich so sagen – der Regierung mit Empfehlungen des Landesrechnungshofs zeigt sich eben im Landesfinanzbericht über die Ordnungsmäßigkeit herausgehobener Stellenbesetzungsverfahren in der Verwaltung. Da gab es im Finanzausschuss in der Sitzung am 5. Oktober einen durchaus bemerkenswerten Schlagabtausch zwischen Regierung und Rechnungshof über die abschließende Prüfungsmitteilung des Rechnungshofs, über die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit herausgehobener Stellenbesetzungsverfahren in der Landesverwaltung – tut mir leid, so heißt das –, um die gemeinsame Stellungnahme der Staatskanzlei und der Ressorts in dieser Prüfung. Ich könnte ja jetzt diese ganzen Argumente 20 Minuten gegenteiliger Auffassung noch mal vortragen. Es reicht … (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Bitte!) Nein! (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Es reicht aber festzuhalten, dass der Rechnungshof die Argumente der Landesregierung, warum die meisten Feststellungen des Rechnungshofs zu rechtlichen Fehlern nicht zuträfen, einen nach dem anderen widerlegt hat. Und auch die Ausführungen des Ministers soeben machen es nicht richtiger. Im Kern geht es nämlich darum, dass die Landesregierung meint, die wesentlichen Bewertungen des Rechnungshofes seien unzutreffend, weil es um herausgehobene Stellen geht, insbesondere Abteilungsleitungen und stellvertretende Abteilungsleitung. Und für diese Stellen mit Vertrauensstellung gelten die Ausnahmen des Paragrafen 4 Nummer 2 der Allgemeinen Laufbahnverordnung, beziehungsweise sei für diese Stellen weder eine Ausschreibung noch eine gesonderte Dienstpostenbewertung vorgeschrieben. Abgesehen davon, dass Abteilungsleitungen Laufbahnbeamte sind, die der Neutralitäts- und Loyalitätspflicht unterliegen, und es daher keiner besonderen Vertrauensstellung bedarf, stellt der Rechnungshof zu dieser Auffassung der rot-roten Landesregierung zutreffend fest, dass der rechtlich zulässige Verzicht auf eine Stellenausschreibung nicht bedeutet, dass nicht die Pflicht besteht, ein Auswahlverfahren durchzuführen. Das folgt aus dem Artikel 33 Absatz 2 Grundgesetz, nach dem jeder Deutsche nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung einen gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte hat. Und da man nicht durch Verordnungsrecht Verfassungsrecht umgehen kann, ist der Verzicht auf ein rechtssicheres und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren nicht rechtlich haltbar, es ist rechtswidrig. (Beifall Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Rechnungshof stellt darüber hinaus fest, dass zwar der Bewerberkreis eingeschränkt werden kann, diese Einschränkung aber begründet, und die Begründung muss dokumentiert werden, um letztlich für alle infrage kommenden Bewerber die Möglichkeit, einen Zugang zum Verfahren und ein faires Auswahlverfahren zu gewähren. Und das war auch in vielen Fällen nicht gegeben. Und, meine Damen und Herren, alle gegen die Feststellungen des Rechnungshofs vorgebrachten Argumente sind ein schwacher Versuch, rechtliche Fehler zu beschönigen. Am Ende bleibt nämlich festzuhalten, dass der Rechnungshof bei allen 55 geprüften Stellenbesetzungsverfahren für herausgehobene Stellen in der Landesverwaltung jeweils mehrere rechtliche Verfehlungen pro Verfahren festgestellt hat, wobei die Verstöße gegen das Recht auf gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt – ich sagte es bereits – systematisch und schwerwiegend waren. Man kann nun die Anzahl und die Art der Vergehen auf Seite 148 und 149 im Landesfinanzbericht vorlesen oder nachlesen, es bleibt dabei: Die von der rot-roten Landesregierung gegen die Feststellung des Landesrechnungshofs vorgebrachten Argumente können noch nicht überzeugen. Daher wäre die Landesregierung gut beraten, die Hinweise des Rechnungshofes zu beachten und die Rechtsauffassung zu korrigieren. Und wir werden dies nach der Beratung des Landesfinanzberichts im Finanzausschuss für die Entschließung des Landtages entsprechend einfordern. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)
