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Constanze Oehlrich

GRÜNE 10.11.2023 Sitzungen 8/68

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! In der Nacht zum Dienstag haben sich Bund und Länder auf gemeinsame Eckpunkte in der Migrations- und Flüchtlingspolitik verständigt. Der Bund wird ab 2024 für jede/jeden Asylantragsteller/-in eine Pauschale von 7.500 Euro pro Kopf und Jahr zahlen. Die Leistungen an Asylsuchende werden eingeschränkt, indem die Anwendbarkeit des Asylbewerberleistungsgesetzes von 18 auf 36 Monate verlängert wird. Abgewickelt werden sollen die Leistungen mit einer bundesweit einheitlichen Bezahlkarte. Zudem soll geprüft werden, ob Asylverfahren künftig im Ausland stattfinden können. Aus Sicht meiner Fraktion atmen die Beschlüsse den Geist der Abschottungspolitik der 90er-Jahre. (Jens-Holger Schneider, AfD: Sehr gut!) Aber der Reihe nach! Den kleinsten gemeinsamen Nenner zwischen Bund und Ländern fasste Ministerpräsidentin Manuela Schwesig am Dienstag wie folgt zusammen: „Wir sind uns darüber einig, dass wir Menschen, die vor Krieg Schutz suchen, dass wir den geben wollen, dass Menschen, die keine Schutzgründe haben, nicht in Deutschland bleiben können und zurückgeführt werden können müssen, und dass gerade die, die sich nicht an Regeln halten, die Straftaten begehen, ihr Schutzrecht verwirken, und dass wir dafür auch Regeln brauchen.“ Zitatende. Mit Verlaub, Frau Schwesig, das alles ist schon jetzt geltendes Recht. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Daniel Peters, CDU: Wird noch nicht umgesetzt.) Worum es bei dem Bund-Länder-Treffen wirklich ging, brachte der Kollege René Domke, Fraktionsvorsitzender der FDP, wie folgt auf den Punkt, ich zitiere: „Es wird weniger Migration stattfinden, vor allem irreguläre Migration, und ich denke, die geeigneten Maßnahmen sind jetzt auf den Weg gebracht.“ Der Kollege Franz-Robert Liskow, Fraktionsvorsitzender der CDU, äußerte sich ganz ähnlich, ich zitiere: „Wir müssen Migration spürbar begrenzen.“ Beide Fraktionen haben Anträge in den Landtag eingebracht, in denen sie fordern, die sogenannte irreguläre Migration wirksam zu bekämpfen. Nach dem Willen der CDU sollen dafür, ich zitiere, „lageangepasste stationäre Grenzkontrollen an den Grenzen zu Polen, Tschechien und zur Schweiz eingeführt und mobile Kontrollen aller grenzüberschreitenden Wege und eine Überwachung der Grenzbereiche durchgeführt werden“. Der Bund hat bei der Europäischen Kommission bereits temporäre Binnengrenzkontrollen an den Landesgrenzen zu Österreich, zur Schweiz, zur Tschechischen Republik und zu Polen notifiziert. Sinn und Zweck solcher Grenzkontrollen sind jedoch umstritten. Aus Sicht der GdP-Bundesbereitschaftspolizei haben stationäre Grenzkontrollen nichts mit modernem Grenzschutz zu tun, „sondern“, ich zitiere, „verhindern einen effizienteren Einsatz unserer BePo Kolleginnen und Kollegen für die Sicherheit in unserem Land“. Dazu komme, dass Menschen, die an der Grenze ein Asylbegehren gegenüber den Einsatzkräften an den Kontrollstellen erklären, die Einreise und somit die Weiterreise in eine Erstaufnahmeeinrichtung gestattet werden müsse. Sprich, an dem Umstand, dass Menschen zu uns kommen und Asyl beantragen, ändern Grenzkontrollen rein gar nichts. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Jan-Phillip Tadsen, AfD: Transitzentren!) In Transitzonen an den Landesgrenzen sollen nach dem Antrag der CDU zudem, ich zitiere, „beschleunigte Verfahren für Asylbewerber mit geringer Bleibeperspektive durchgeführt und abgelehnte Asylbewerber im Anschluss … in Rückkehrzentren … untergebracht werden“. Dabei verkennt die CDU, dass Asylsuchende nicht allein deswegen in Haft genommen werden dürfen, weil sie einen Asylantrag stellen. Wenn Asylsuchende irgendwo an der Bundesgrenze aufgegriffen, in Transitzonen geschafft und dort festgehalten werden, handelt es sich bei dieser Maßnahme um eine Freiheitsentziehung nach im Sinne des Artikels 104 Grundgesetz, für die eine richterliche Anordnung erforderlich wäre. Eine Rechtsgrundlage dafür gibt es aber nicht. Nach geltendem europäischen Recht dürfte eine solche Rechtsgrundlage auch nicht einfach nach nationalem Recht geschaffen werden. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Wie viele Verfahren laufen wegen Ungarn deswegen?) Nach dem Antrag der CDU sollen zudem Algerien, Marokko und Tunesien als asylrechtlich sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden. Bei einem solchen Herkunftsstaat wird per Gesetz vermutet, dass die Menschen, die von dort kommen, keiner Verfolgung und keinen Gefahren für Leib und Leben ausgesetzt sind. Weil es einer individuellen und unvoreingenommenen Prüfung des Schutzgesuchs zuwiderläuft, ist das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten rechtsstaatlich problematisch. Der Einstufung eines Staates als sicherer Herkunftsstaat muss daher eine sorgfältige Prüfung vorausgehen. Als sicher kann ein Herkunftsstaat nur dann eingestuft werden, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wenn es ein Urlaubsland ist.) wenn aufgrund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, dass dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Für Algerien, Marokko und Tunesien liegt ein Gutachten des Deutschen Instituts für Menschenrechte vor, das eben diese Voraussetzungen verneint. Ein entsprechendes Gesetz wäre daher nicht zustimmungsfähig. Die Bundesregierung soll nach dem Antrag der CDU außerdem die Rahmenbedingungen für die Auszahlung von Asylbewerberleistungen durch eine spezielle Chipkarte schaffen. Ein Ergebnis der Besprechungen des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder in der Nacht zum Dienstag war ja, Barauszahlungen an Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz einzuschränken und hierzu eine Bezahlkarte einzuführen. Sollten dafür angesichts der konkreten Ausgestaltung der Bezahlkarte gesetzliche Anpassungen notwendig sein, hat die Bundesregierung bereits angekündigt, diese zeitnah auf den Weg zu bringen. Die FDP geht einen Schritt weiter als die CDU und fordert gleich die Landesregierung dazu auf, die Auszahlung des sogenannten Taschengelds durch die Ausgabe von Bezahlkarten zu ersetzen. Hierzu muss man wissen, auch Bezahlkarten lösen nicht alle Probleme. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Akzeptanzstellen müssen gefunden und technische Fragen gelöst werden. (Jens-Holger Schneider, AfD: Ein Unfug! Das geht mit der Debitkarte. Das ist total simpel.) Fragwürdig wird der Einsatz von Bezahlkarten dann, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sie will das alles nicht.) wenn Geflüchteten über technische Voreinstellungen vorgeschrieben wird, was sie sich kaufen dürfen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Die GRÜNEN wollen das alles nicht.) Aus der Menschenwürde folgt eine individuelle Dispositionsfreiheit, (Jens-Holger Schneider, AfD: Eben nicht!) die es Leistungsempfänger/-innen ermöglichen soll, ihre Ausgaben an die für sie wichtigen Bedürfnisse anzupassen. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Der vollständige Entzug von Bargeld wird sich daher nicht mit unserer Verfassung in Einklang bringen lassen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen. (Jens-Holger Schneider, AfD: Das werden wir sehen.) In ihrem Antrag fordert die FDP zudem die Landesregierung dazu auf, sich auf Bundesebene für die Ausweitung des Ausreisegewahrsams von derzeit 10 auf 28 Tage einzusetzen. Hierzu ist anzumerken, dass die Bundesregierung am 25. Oktober 2023 einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rückführung beschlossen hat. Mit dem Entwurf sollen gesetzliche Regelungen reformiert werden, die Abschiebungsmaßnahmen verhindern oder zumindest erschweren. Unter anderem soll danach der Ausreisegewahrsam von 10 auf 28 Tage verlängert werden. Expert/-innen kritisieren die Neuregelung als unverhältnismäßig. (Zuruf von René Domke, FDP) Vier Wochen Haft für Menschen, bei denen keine Fluchtgefahr bestehe und bei denen man wisse, wo sie seien, ließen sich nicht mit unserer Verfassung in Einklang bringen. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Wer war denn da der Experte? – Zuruf von Petra Federau, AfD) Ob Transitzonen, sichere Herkunftsstaaten, Bezahlkarten oder Ausreisegewahrsam, FDP und CDU nehmen mit ihren Forderungskatalogen massive Verstöße gegen unsere Verfassung in Kauf. Und wofür? (Zuruf von Horst Förster, AfD) Es sei „das Gebot der Stunde“, heißt es in dem FDP-Antrag, „irreguläre Migration … zu unterbinden, indem die Anreize, nach Deutschland zu kommen, gesenkt“ würden. (Zuruf von René Domke, FDP) Auch der Kollege Liskow hat hier eben vor falschen Anreizen gewarnt. Dass in Deutschland getroffene Maßnahmen in irgendeiner Weise auf die weltweiten Migrationsbewegungen eine Auswirkung haben, (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) ist jedoch in keiner Weise empirisch belegt. (Heiterkeit bei Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Das Konzept, dass Migrationsbewegungen auf bestimmte Bedingungen in Herkunfts- und Aufnahmeländern, sogenannte Push- und Pullfaktoren, zurückzuführen sind, entstammt der klassischen Migrationstheorie aus den 60er-Jahren, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Dänemark!) doch die ist mittlerweile vielfach widerlegt. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Es gibt gute Beispiele dafür, wie das funktioniert.) Vertreter/-innen jüngerer Ansätze in der Migrationsforschung kritisieren, (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Sie reden wieder einseitig, Frau Oehlrich!) das Konzept der Push- und Pullfaktoren marginalisiere die strukturierende Rolle, die Staaten, Netzwerke und Institutionen für den Migrationsprozess spielen, (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) ignoriere nicht ökonomische Faktoren und sei nicht dazu in der Lage, die wechselhafte Dynamik des Migrationsgeschehens angemessen zu beschreiben. Ich möchte exemplarisch auf eine Studie näher eingehen, die das sehr plastisch macht. Dabei handelt es sich um das Paper „Sea Rescue NGOs: a Pull Factor of Irregular Migration?“ von Eugenio Cusumano und Matteo Villa für das European University Institute. Die beiden Wissenschaftler haben von 2014 bis 2019 Migrationsbewegungen zwischen Libyen und Italien analysiert und keinen Zusammenhang gefunden (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Weil die ja auch weiterwandern, die bleiben ja nicht in Italien, die Leute.) zwischen der Präsenz von Nichtregierungsorganisationen auf dem Wasser und der Anzahl von Migrant/-innen, (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) die von der libyschen Küste in Richtung Italien aufbrachen. So sei etwa im Jahr 2015 die Gesamtzahl der Abfahrten aus Libyen im Vergleich zu 2014 leicht zurückgegangen, obwohl der Anteil der von Nichtregierungsorganisationen geretteten Migranten an der Gesamtzahl der aus dem Meer geretteten Migranten von 0,8 auf 13 Prozent gestiegen sei. Man möchte meinen, solche Arbeiten kann Politik doch nicht einfach ignorieren. Aber natürlich kann sie das. Wer sich den bereits erwähnten Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rückführung genauer ansieht, stellt fest, dass danach Paragraf 96 des Aufenthaltsgesetzes geändert werden soll. Nach dieser Vorschrift machen sich bislang nur solche Personen strafbar, die Geflüchtete gegen Geld nach Europa bringen. Künftig soll es für eine Strafbarkeit schon ausreichen, wenn jemand Geflüchteten dabei hilft, ohne ein Visum in die EU einzureisen, und zwar wiederholt oder zugunsten von mehreren Geflüchteten, auch ohne dass diese dafür Geld zahlen. Seenotretter und Seenotretterinnen handeln nicht gegen Entgelt oder zum eigenen Vorteil, aber durchaus wiederholt und zugunsten mehrerer Geflüchteter. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Sie könnten künftig unter den neuen Straftatbestand fallen (Beifall Thore Stein, AfD: Das ist auch gut so.) und hätten dann die Wahl zwischen dem Verstoß gegen eine neue deutsche Strafvorschrift oder gegen die völkerrechtliche Seenotrettungspflicht. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Nach Angaben des UNHCR sind im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 24. September 2023 über 2.500 Menschen bei der Flucht über das Mittelmeer ertrunken. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Für eine Vorschrift, die die Rettung von Menschen im Mittelmeer unter Strafe stellen soll, habe ich nur ein Wort: unmenschlich. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Unmenschlich ist es, die Menschen aufs Meer zu locken!) Die Anträge von CDU, FDP und AfD lehnen wir ab. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Alle Reden von Constanze Oehlrich Protokoll ↗