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Prof. Dr. Robert Northoff

SPD 09.11.2023 Sitzungen 8/67

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder des Parlaments! Werte Gäste! Mit dem jetzt zu erörternden Antrag begehrt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine verfassungskonforme Gefangenenvergütung. Dem liegt, wie wir schon gerade gehört haben, das Urteil des Verfassungsgerichts vom 20. Juni zugrunde, wonach eben in Bayern und Nordrhein-Westfalen die Vergütungsregelungen nicht mit dem Resozialisierungsgebot aus den Artikeln 1 und 2 vereinbar sind. Nun, zunächst, Strafvollzugsrecht ist Landesrecht. Das Urteil betrifft nicht uns, sondern andere Bundesländer. Und uns steht das auch nicht zu – darauf ist schon hingewiesen worden –, Aufgaben des Bundesverfassungsgerichts zu übernehmen, wie es hier so anklingt. Aber ich will gerne einräumen, es hat natürlich auch für uns Bedeutung, weil die entsprechenden Vorschriften bei uns inhaltsähnlich sind, Paragraf 55. Und natürlich, so haben wir es im Rechtsausschuss vernommen, berücksichtigt unser Justizministerium verfassungsrechtliche Hinweise und Vorgaben, es nimmt Kritik ernst, arbeitet Änderungsbedarf ein. Eines Antrages der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bedarf es dafür aber nicht. Wenige Monate nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts einen solchen Antrag rauszuhauen, ist auch nach meiner Auffassung reiner Aktionismus. (Beifall Marcel Falk, SPD) Und das ist eigentlich schade, denn ich nehme an, dass wir in der Sache gar nicht so weit auseinander sind. Das Gericht hat noch mal betont, dass der Strafvollzug auf das Ziel der Resozialisierung der Gefangenen auszurichten ist. Sie sollen sich in Zukunft unter den Bedingungen der freien Gesellschaft behaupten können. Zustimmung auch von mir. Einer besonderen Bedeutung für die Resozialisierung kommt insofern der Arbeit zu. Geleistete Arbeit muss eine angemessene Anerkennung finden. Das gilt auch für unser Bundesland und ist meines Wissens aber auch im Bereich der Justiz unstreitig. Das Gericht führt weiter aus, dass es dazu – das haben wir heute schon gehört – erstens eines auch gesetzlich fixierten, in sich schlüssigen, am Stand der Wissenschaft ausgerichteten, wirksamen, und ich ergänze hier, also zu evaluierenden Resozialisierungskonzeptes bedarf und dass in der Folge dann auch die entsprechenden Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen. Als Hochschullehrer in Neubrandenburg kann ich das nur begrüßen. Politik ist nach diesem Urteil – und das ist für mich wichtig – eben nicht reiner Populismus, wie wir das leider manchmal von einer anderen Partei hier wieder sehen, und sie ist auch kein undurchdachter Aktionismus, wie wir das leider bei den GRÜNEN hier sehen. Die richtige Entscheidung soll vielmehr, so wünscht es sich das Verfassungsgericht, wissenschaftlich fundiert und durchdacht sein. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Und unser Bundeskanzler und auch unsere Landesregierung, glaube ich, sind für eine solche Politik gute Beispiele. Wer da jetzt mit Begriffen wie „unverzüglich“ um sich wirft, der arbeitet eben nicht wissenschaftlich sauber, der handelt aus meiner Sicht in einem Bereich, der nicht so richtig vom Verfassungsgericht so gewünscht war. Das Gericht verlangt zwar kein bestimmtes Regelungswerk, hat aber in einer selten differenzierten Weise Rahmenbedingungen und Vorgaben formuliert. Das liest man in einer derartigen Komplexität eher selten. Aber das Thema ist auch komplex. Es sind nämlich Fragen zu beantworten: Welchen Stellenwert hat Arbeit überhaupt im Gesamtkontext der Resozialisierung? In einigen Bundesländern ist sie Pflicht, in anderen ist sie freiwillig. In M-V wird sie, was ich gut finde, in einem diagnostischen Verfahren festgelegt. Und es muss doch auch abgeglichen werden, ob vielleicht ein Suchtmittelentzug oder vielleicht auch eine Therapie oder vielleicht auch eine andere Maßnahme der Fortbildung/schulischen Ausbildung nicht auch sinnvoll sein kann. Und ich finde diesen Weg auch richtig. Es ist unklar und es muss geklärt werden – das hat der Minister auch schon gesagt –, ob, inwieweit monetäre Aspekte, also finanzielle Vergütung, eine Rolle spielen und nicht monetäre Aspekte, zum Beispiel vermehrter Freigang, Anrechnung auf die Haftzeit und so weiter, ob es Nettolohn geben soll oder ob es Bruttolohn geben soll. Es ist natürlich auch zu klären, ob es Abzüge geben soll für die Haftkosten, für die Gesundheitsvorsorge, Suchtmitteltests oder Schadensersatz zum Beispiel bei fehlender oder schlechter Arbeitsleistung. Es geht darum, ob Fragen wie zum Beispiel zu Schulden, Unterhaltszahlungen, Wiedergutmachungszahlungen, Erlass von Verfahrenskosten eine Rolle spielen sollen, wie hoch die Vergütung sein soll. (Horst Förster, AfD: Sie wissen doch, dass das illusorisch ist. Das ist doch populistisch.) All das gehört da rein. (Horst Förster, AfD: Sie wissen, dass das illusorisch ist, Herr Professor. Das ist Populismus.) Nein, genau das gehört da rein und es wird teilweise auch schon berücksichtigt. Und der Ausgangspunkt Eckvergütung mit den berühmten neun Prozent kann natürlich auch diskutiert werden, ob das wirklich nach 18 SGB IV so geregelt werden muss, ob es wirklich um 1 Euro oder 2,30 Euro gehen soll oder, was ich auch nicht gut nachvollziehen kann, nach Auffassung des Anwaltvereins sich vielleicht in der Größenordnung von 5 bis 7 Euro belaufen sollte. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Aus meiner Sicht ist das nicht vernünftig gegriffen, das gebe ich Ihnen gerne zu. Das ist natürlich keine dem Mindestlohn irgendwie sich annähernde Arbeit. Und die spannende Frage, da bin ich doch anderer Auffassung als Ihr Kollege zur Rentenfrage, ich glaube schon, dass wir darüber nachdenken sollten, ob man nicht in diesem Bereich auch eine Vergütung vielleicht für Renteneinzahlungen berücksichtigen kann. Denn eines ist doch klar, wenn wir das nicht tun, wer zahlt denn dann nachher? (Horst Förster, AfD: Dann kriegt er Bürgergeld.) Das, ja, das zahlen wir alle dann natürlich. Und da ist es doch eigentlich viel vernünftiger, (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Dann zahlen wir das auch alles.) wenn wir die Menschen arbeiten lassen und dann eben einzahlen lassen in die Rentenversicherung, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Es zahlen ja trotzdem alle. – Zuruf von René Domke, FDP) denn damit haben wir dann selbstgeleistete Beiträge für die spätere Rentenzeit. In anderen Ländern wie zum Beispiel Frankreich gibt es ja auch Annäherungen in diese Richtung. Das alles zu recherchieren und in einem fundierten Resozialisierungsplan zusammenzufügen, genau das braucht etwas Zeit, und ein Antrag, dieses Gesetz sei unverzüglich einzubringen, erweckt den Eindruck, dass BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die vom Verfassungsgericht angemahnte Sorgfalt und wissenschaftliche Fundierung eben nicht ernst nehmen, sondern erst mal raushauen und dann erst nachdenken. Um es zusammenzufassen, das Bundesverfassungsgericht hat aus kriminologischer Sicht auf Defizite unserer Strafvollzugsvorschriften und auch in der praktischen Umsetzung hingewiesen, und wir sollten natürlich diese Hinweise ernst nehmen. Aber brauchen wir dafür diesen Antrag? Das Justizministerium – wir haben es gehört – hat zu erkennen gegeben, dass es das Urteil auch im Rahmen einer Bund-Länder-Kommission prüfen wird und dann bei Änderungsbedarf alles Notwendige in die Wege leiten wird. Das Verfassungsgericht hat selbst gesehen, dass es dafür Zeit braucht, für die Neuregelung, wir haben es schon gehört, bis zum 30. Juni, also zwei Jahre Zeit gegeben. Warum jetzt dieser Antrag nur wenige Monate nach dem Urteil? Mit Verlaub, haben BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN keine anderen Sorgen, (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Nein.) als Selbstgänge einzufordern und aktivistischen Stress zu verbreiten? Lassen Sie uns die Aufgabe mit professioneller Gelassenheit angehen! Verbissene Hektik brauchen wir dabei nicht. Der Antrag ist daher abzulehnen. – Ich danke Ihnen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Sebastian Ehlers, CDU)

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