Horst Förster
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich knüpfe an an Minister Pegel, der sinngemäß sagte, dass also der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht zu entnehmen sei, dass die Gesellschaft versagt hätte, wenn die Vergütung anders wäre. Selbst wenn das Bundesverfassungsgericht das gesagt hätte, müssten wir das nicht glauben, dann wäre es nämlich Unsinn. Also die Vorstellung, dass die Vergütungshöhe, es ist ja gerade kein Lohn, auch kein Mindestlohn, sondern ein sehr geringer Betrag, selbst wenn man den verdoppeln würde, dann brauche ich keine Gutachten, auch keine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, um zu der Überzeugung zu gelangen, dass das auf die Resozialisierung, ob jemand erneut straffällig wird, einen ganz geringen Einfluss hat. Also wie schon gesagt, der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts liegen die Beschwerden von zwei Gefangenen zugrunde, die eine Erhöhung des Arbeitsentgelts verlangen. Der eine, zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, sitzt in Bayern ein, der andere in NRW. Vor den Fachgerichten hatten die Beschwerdeführer keinen Erfolg, anders eben das Bundesverfassungsgericht, das die jeweiligen Vollzugsgesetze – und das ist wichtig, die im Wesentlichen den früheren bundesgesetzlichen Regelungen entsprechen – gekippt hat. Das Verfassungsgericht geißelt die Vollzugsgesetze der beiden Länder mit der Feststellung, dass diese nicht über ein in sich schlüssiges Resozialisierungskonzept verfügen. Diese Feststellung dürfte darüber hinaus auch für alle übrigen Länder gelten. In seinem 46-seitigen Urteil, zusammenfassend in einer fünfseitigen Pressemitteilung, legt das Verfassungsgericht dar, dass Arbeit im Strafvollzug nur dann ein wirksames Resozialisierungsmittel sei, wenn die geleistete Arbeit eine angemessene Anerkennung findet. Es folgen umfassende Ausführungen dazu, was alles bei der Regelung einer angemessenen Vergütungshöhe zu berücksichtigen ist. Man kann das als eine schallende Ohrfeige gegenüber den Ländern ansehen. Man kann sich aber auch die Frage stellen, ob das Bundesverfassungsgericht hier – nicht zum ersten Mal – eine Kompetenzüberschreitung vornimmt, indem es bis ins Detail vorgibt, was die Legislative zu tun hat. Und wie so oft bezieht das Verfassungsgericht seine Erkenntnisse, sowohl, was die Grundthese, nämlich das Resozialisierungsgebot des Grundgesetzes, als auch daraus abgeleitet die Vergütungshöhe anbelangt, letztlich allein aus Artikel 1 Grundgesetz, der Menschenwürde. Damit kann man, wie man weiß, wenn man die Rechtsprechung ein bisschen kennt, sehr vieles machen. Hier sind der Auslegung, das schafft neue Ansprüche, mithin der Justizialisierung der Politik keine Grenzen gesetzt. Das Bundesverfassungsgericht ist wie kaum ein anderes Gericht weltweit mit einer einzigartigen Kompetenzfülle und Macht ausgestattet. Ohne eine Selbstbeschränkung droht eine Schieflage zwischen Verfassungsgericht und Legislative. Das Klimaschutzurteil vom 29.04.2021, mit dem das Gericht die 1,5-Grad-Grenze des Pariser Klimaabkommens für verfassungsrechtlich verbindlich erklärt hat, ist ein klassisches Beispiel dafür, wie weit das Verfassungsgericht inzwischen in die Politik vorgerückt ist. Unabhängig davon, wie man zu dieser Problematik steht, die Landesregierung wird das Urteil umzusetzen haben. Und genau dies hat die Justizministerin im Rechtsausschuss in Aussicht gestellt. Wir haben im Rechtsausschuss mehrfach darüber debattiert. Deshalb verstehe ich überhaupt nicht, wie dieser Antrag hier wieder gestellt wird. Vernünftigerweise soll eine Abstimmung zwischen den Ländern stattfinden, und das geschieht, man ist da auf dem Wege, und dann wird zu angemessener Zeit zu entscheiden sein. Der Antrag ist also absolut überflüssig. Die weitere Forderung nach einer Einbeziehung der Strafgefangenen in die gesetzliche Rentenversicherung lehnt meine Fraktion entschieden ab. Wir halten diesen Vorschlag für eine völlig falsche Werteentscheidung. Wer es in den Strafvollzug schafft, das ist in der Regel nach etlichen Vorstrafen und Bewährungsverurteilungen, der hat auch die Konsequenzen zu tragen, dass er sich während der Haft nicht in einem Arbeitsverhältnis befindet. Und anders, als es vielleicht nach den Ausführungen von Frau Oehlrich den Anschein hat – sie hatte davon gesprochen, dass, ich glaube, zwei Drittel, ein großer Anteil, schon mal vorher in Haft war, ich wage zu behaupten, der Rest, der nicht in Haft war, hat sicherlich schon, bestimmt zu 90 Prozent, Bewährungsstrafen hinter sich –, also jeder ist letztlich auch für sich selbst verantwortlich, und wer aufgrund von Straftaten in Strafhaft ist, da geht es auch um Strafe, der kann nicht erwarten, dass die Gemeinschaft der rechtstreuen Bürger mit ihren Steuern seine Rentenbeiträge zahlt. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos – Thore Stein, AfD: Richtig!) Ich frage mich, wie man das angesichts der knappen Renten den redlichen Bürgern, von denen jetzt schon viele kaum um die Runden kommen, wie man das denen erklären sollte. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos)
