Michael Noetzel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleg/-innen! Ich darf heute unsere gleichstellungspolitische Sprecherin vertreten, die Gewichtigeres zu tun hat. (allgemeine Heiterkeit – Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Ann Christin von Allwörden, CDU: Oh! Oh!) Zum wiederholten Mal das Thema Sprache und Anwendung von Rechtschreibnormen in Schule und Hochschule, das sogenannte Gendern ist mal wieder Thema. Es langweilt nicht nur unsere Sprecherin, es langweilt auch mich, zumal es nicht einen neuen Aspekt dabei gibt. In der Dezembersitzung des vergangenen Jahres hatte die AfD-Fraktion bereits die Idee, das Gendern konsequent zu verhindern, insbesondere in Schulen, Hochschulen und Universitäten. (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Aha!) Nun kommen Sie, werte Kolleg/-innen der CDU, neun Monate später und wärmen diesen alten Antrag wieder auf, was ihn inhaltlich auch nicht besser macht. Wir haben den Antrag damals abgelehnt und werden es auch heute wieder tun, weil er nämlich genau wie vor neun Monaten jeglicher Grundlage entbehrt. Der Sachstand ist immer noch der gleiche, dass in Schule nach den Vorgaben des Amtlichen Regelwerks der deutschen Rechtschreibung unterrichtet wird. Bei Universitäten und Hochschulen hat die Politik, wir haben es gerade gehört, gar nicht das Recht, in die Hochschulfreiheit einzugreifen. Nach Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes sind Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre in der Erfüllung ihrer verfassungskonformen Aufgaben frei. Das ist im Übrigen auch in unserem Landeshochschulgesetz so geregelt. Und eigentlich könnte ich an dieser Stelle meinen Redebeitrag beenden. Aber ich will doch noch ein paar Aspekte vortragen, weil es auch mir wichtig ist, vielleicht doch noch etwas Verständnis dafür zu erzeugen, nicht immer alles nur schwarz oder weiß zu sehen bei aller Ordnungsgemäßheit und im Amtlichen Regelwerk. In Ihrem Antrag stellen Sie fest, dass der Rat der Rechtschreibung empfohlen hat, dass allen Menschen mit geschlechtergerechter Sprache begegnet werden soll und sie sensibel angesprochen werden sollen. Wir leben in einer Zeit, in der geschlechtliche Vielfalt anerkannt ist, Menschen, die sich nicht der binären Geschlechterordnung zugehörig fühlen, also Trans-, Inter-, queere und nicht binäre Personen Lebensrealität sind, auch wenn Sie das nicht wahrhaben wollen. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und dem muss auch Sprache folgen, mit einer entsprechenden Möglichkeit der Berücksichtigung und Ansprache aller Menschen. Und natürlich ist es eine gesellschaftliche Aufgabe und kann nicht mit orthografischen Regeln gelöst werden. Das ist doch vollkommen klar. Und Schule ist Teil dieser Gesellschaft, die kann man doch nicht außen vor lassen. Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion, insofern ist es doch folgerichtig, dass man sich auch im schulischen Kontext mit dieser Thematik auseinandersetzt. Und das passiert ja auch. Und Lehrer/-innen können in der Kommunikation schreiben und reden, wie sie wollen, aber sie bringen das den Kindern eben nicht bei. (Heiterkeit bei Enrico Schult, AfD: Was ist denn das für ein Argument?!) In den Schulen wird in schriftlicher Form nach dem Amtlichen Regelwerk gelehrt. Punkt! Allerdings ist es in der Anwendung nicht explizit verboten, verkürzende Zeichen im Wortinneren zu verwenden, und wird deshalb nicht mit einem Fehler geahndet. Und das ist der Punkt, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Ihnen nicht gefällt. Die Gender-Sonderzeichen verbreiten sich nun einmal zunehmend in den Medien und im Alltag, ob Sie das nun wollen oder nicht, weshalb die Notwendigkeit besteht, diese Form des Genderns mit den Schülerinnen und Schülern zu thematisieren. Und das ist auch gut so! In diesem Sinne verfahren übrigens elf Bundesländer, zwei sind da schon progressiver unterwegs. Im Saarland und in Bremen wurde festgelegt, dass Genderzeichen einheitlich verwendet werden, verwendet werden sollen, und man hat dafür den Doppelpunkt festgelegt. Vielleicht sollten wir mal überlegen, Überlegungen in diese Richtung anzustellen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist dann auch eine einheitliche Regelung und wir würden damit tatsächlich dem geltenden Schulgesetz entsprechen, denn Paragraf 2 des Schulgesetzes M-V besagt: „Ziel der schulischen Bildung und Erziehung ist die Entwicklung zur mündigen“, (Heiterkeit bei Horst Förster, AfD: Genau, genau!) „vielseitig entwickelten Persönlichkeit, die im Geiste der Geschlechtergerechtigkeit und Toleranz bereit ist, Verantwortung für die Gemeinschaft mit anderen Menschen und Völkern sowie gegenüber künftigen Generationen zu tragen.“ Hört, hört! Schule soll, und das steht auch im Schulgesetz, Einstellungen und Haltungen vermitteln, die dazu beitragen, dass Schüler/-innen selbstständig ihre Entscheidungen treffen und selbstbestimmt handeln. Das heißt bezogen auf das Thema „gendergerechte Sprache“, dass Lehrkräfte nicht etwa als Sprachpolizei fungieren sollen, sondern ihre Schüler/-innen außerhalb von Rahmenlehrplänen ermutigen, sich aktiv mit der Wechselbeziehung zwischen Sprache und Gesellschaft auseinanderzusetzen. Das nenne ich moderne, nach vorn gewandte Bildung. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Richtigerweise verweisen Sie ja in Ihrem Antrag unter Punkt 3 auf die weiteren Umsetzungen des Beschlusses der Kultusministerkonferenz. Darin heißt es, dass sowohl „einzelne fachübergreifende Bildungsziele als auch der außerunterrichtliche Bereich des schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrags … aus der Geschlechterperspektive zu reflektieren und zu bearbeiten“ sind und eben nicht nur aus der binären. Weiter heißt es, „mündliche und schriftliche Kommunikation im Unterricht und in außerunterrichtlichen Kontexten beachtet geschlechtersensible Formulierungen“. Auch hier ist keine Begrenzung auf die binäre Betrachtung von Geschlecht enthalten. Also, liebe Kolleg/-innen der CDU-Fraktion, seien Sie mutig, probieren Sie es auch mal selbst aus! Am Ende ist jeder Fortschritt am Anfang bekämpft worden. – Wir lehnen Ihren Antrag ab. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
