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Dr. Sylva Rahm-Präger

SPD 09.11.2023 Sitzungen 8/67

Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich glaube, ich bin dafür bekannt, dass ich immer sachlich mit allen Anträgen umgehe. (Rainer Albrecht, SPD: Ja, so ist das.) Das setzt aber voraus, dass der Antragsteller ein ebenfalls sachliches Interesse an einer Auseinandersetzung hat. Das kann ich hier bei diesem Antrag nicht erkennen, weil es seit Jahrzehnten selbstverständlich ist, dass Bund, Land und Kommunen gemeinsam an dieser großen Aufgabe Küstenschutz arbeiten. Und ich muss einen Satz aus Ihrem Antrag zitieren, der mich fast umgehauen hat: „Der Landtag stellt fest, dass … der Klimaschutz nicht nur aus der Reduzierung von klimarelevanten Gasen“ besteht, „sondern auch zum Schutz von Menschenleben und“ bestehender „Infrastruktur“. Was glauben Sie denn, warum unsere Küstenschutzmaßnahmen überhaupt so gut geschützt haben, warum wir keine erheblichen Schäden an den Küstenschutzanlagen zu verzeichnen haben – und ich verwende bewusst das Wort „erheblich“ –, warum wir kein Wasser in besiedelten Ortslagen hatten und zu keinem Zeitpunkt Gefahr für Leib und Leben bestanden hat?! Glauben Sie, dass das alles ohne kontinuierliche Investitionen in den Küstenschutz so funktioniert?! Der Hochwasser- und Küstenschutz ist eine kontinuierliche, vorausschauende und stets einem Abwägungsprozess unterworfene Aufgabe, die unser Land gemeinsam mit Bund und Kommunen in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich erfüllt hat. Aber nun zu den Schäden: Sandverluste an den Dünen sind in einem Wertumfang von 6 Millionen Euro eingetreten, das wurde hier schon gesagt. Sandverluste an den Dünen sind keine Schäden des Küstenschutzes im eigentlichen Sinne, da der Sand an anderen Flachwasserregionen abgelagert wird und dort zur Wellendämpfung führt. Nichtsdestotrotz werden Sandaufspülungen und nachfolgende Bepflanzungen mit Strandhafer regelmäßig notwendig. Was glauben denn Sie, wer für diese regelmäßigen und langfristig geplanten Strandaufspülungen zuständig war und diese plant und durchführt? Das sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der StALU, des LM, der Gemeinden, der Ämter. 2021 erfolgte die über sechs Wochen andauernde Aufspülung des Göhrener Südstrandes bis nach Lobbe mit anschließender Dünenbepflanzung mit Strandhafer. Die zwei planmäßigen Aufspülungen Prerow–Zingst und in Dierhagen, die den eingetretenen Sandverlust mit ausgleichen werden, stehen an. Erhebliche seeseitige Sandabtragungen gab es in Zempin in der Gemeinde Koserow im Landkreis Vorpommern-Greifswald. Hier werden die Schäden auf 300.000 bis 400.000 Euro beziffert, aber Schutzmaßnahmen wurden nach dem letzten Hochwasser durchgeführt, sonst wären die Schäden jetzt höher ausgefallen. Die Schäden auf dem Darß werden mit 6 Millionen Euro beziffert, die auf Mönchgut mit 100.000 Euro und in Zingst mit 50.000 Euro. Und wir haben Schäden an der Uferpromenade in Sassnitz mit geschätzten 42 Millionen Euro. 40 Millionen davon betreffen die Außenmole. Insgesamt – aber die Zahlen sind ja schon im Umlauf, die kennt jeder, der Minister hatte sie auch noch mal gesagt – werden die Schäden derzeit auf 56 Millionen Euro geschätzt. Aber wie gesagt, es sind noch nicht alle Schätzungen, denke ich mal, verifiziert. Und natürlich ist die Unterstützung der Kommunen und der Wasser- und Bodenverbände bei der Schadensbeseitigung für Erneuerungsmaßnahmen schon jetzt durch Förderprogramme des Landes möglich. Andere Unterstützungsmaßnahmen werden folgen, wenn die Schäden genau beziffert sind. Und ich sage mal so, ein 200-Millionen-Programm brauchen wir nicht aufzulegen, wenn unsere Schäden sich auf 56 Millionen beziffern. Und die Länder sind in Abstimmung. Das Land Schleswig-Holstein, der Minister hat es hier gesagt, und das Land Mecklenburg-Vorpommern sind in der Abstimmung dazu, um es genau an den Bund auch adressieren zu können. Aber wie gesagt, das wurde ja auch schon gesagt, nach der Sturmflut ist vor der Sturmflut. Vielleicht noch etwas, das möchte ich hier unbedingt noch sagen, wir haben – ein ganz kleiner Exkurs in die Geologie, und das ist nicht langweilig –, in der letzten Eiszeit war unsere Küste mit einem 3.000 Meter mächtigen Eispanzer überzogen. Mit dem Schmelzen des Wassers sank der Druck auf das Land und seitdem hebt sich der nördliche Bereich der Ostsee im Bottnischen Meerbusen gegenüber dem Meeresspiegel immer noch um Raten von bis zu neun Millimetern pro Jahr. Das macht 90 Zentimeter in 100 Jahren aus. Und dieses Phänomen betrifft die Insel Rügen, die Insel Bornholm und Südschweden. In der südlichen Ostsee ist das Bild anders. Dort ist es eine Absenkung um rund zwei Millimeter pro Jahr, und das betrifft den Bereich Schleswig-Holstein an der Grenze zu Mecklenburg-Vorpommern bis Wismar. Also wie gesagt, wir haben ja auch noch eine unterschiedliche Situation, eine unterschiedliche geologische Situation, die wir im Hinterkopf behalten müssen, wenn es um die Deichbemessung geht. Aber das ist wissenschaftlich alles eingepreist. Deswegen, und das hat der Minister hier auch gesagt, es sind wissenschaftliche Analysen, es ist ein ganz großes Bewusstsein über die geologische Situation erforderlich, über die Strömungen, um solche Küstenschutzanlagen zu planen. Die Küstenschutzmaßnahme für die Stadt Sassnitz ist geplant, ist eingeplant. Das ist ein Steinwall zum Schutz des Klifffußes vor Erosion. Hier geht es um eine klassische Küstenschutzmaßnahme zum Schutz der auf dem Steilufer befindlichen Bebauung. Auch hier handelt es sich um langfristig geplanten Küstenschutz und Schutz von Wohnbebauung und Schutz von Leib und Leben. Ich möchte sagen, dass es diesen Antrag, den Sie jetzt eingebracht haben, wirklich nicht braucht, dass wir uns um dieses Thema Küstenschutz kümmern, dass es ein vordergründiges Thema unserer Landesregierung ist, weil wir sind ein Küstenland, genau wie Schleswig-Holstein. Und ich habe mir die Debatte in Schleswig-Holstein durchgelesen. Also da gab es eine Landtagsdebatte dazu, zu diesem Sturmhochwasser. Und in der Debatte selber konnten auch noch keine konkreten Zahlen, es konnten noch keine konkreten Hilfestellungen für die einzelnen Fälle also sozusagen zugesichert werden, weil auch das dort so schnell nicht möglich ist. Also bitte, treiben Sie uns nicht vor sich her, das ist nicht notwendig. Wir lehnen diesen Antrag ab. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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