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Reinhard Meyer

09.11.2023 Sitzungen 8/67

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die äußere Hafenzufahrt nach Verwaltungsvereinbarung, die Kosten trägt zu hundert Prozent der Bund. Und was das Projekt angeht, ist es niemals ad acta gelegt worden, sondern zunächst vom Hafen Sassnitz quasi in der Planung hingelegt worden, weil die Finanzierung aus Sicht des Fährhafens Sassnitz nicht gegeben war. Das sind ja immerhin 16 Millionen Euro. Und nun besteht natürlich die Gelegenheit – der Bund hatte vorher immer abgelehnt –, diese äußere Hafenzufahrt als Bundeswasserstraße zu finanzieren. Der Fährhafen Sassnitz hat trotzdem wegen der Notwendigkeit über LNG hinaus – das war ja zu der Zeit kein Thema – die Planungen gemacht. Und damit stand die Frage an, ob Land, Fährhafen, wer auch immer, die äußere Hafenzufahrt finanziert. Durch diese Verwaltungsvereinbarung ist es gelungen, dass der Bund, wie gesagt, komplett die Finanzierung der äußeren Hafenzufahrt übernimmt.

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