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Reinhard Meyer

09.11.2023 Sitzungen 8/67

Ja, Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich war nicht ganz sicher, ob es sich um zwei Fragen handelt, weil ja noch mal dezidiert nach Landesmitteln gefragt wurde, aber ich will die Frage gerne beantworten. Also, es handelt sich um eine Verwaltungsvereinbarung, die unterschrieben worden ist von Minister Habeck und mir. Und letztendlich geht es darum – also die Ermächtigung habe ich auch durch das Kabinett erhalten –, letztendlich geht es darum, wie man die Finanzierung von drei Projekten sicherstellt. Das ist einmal die Vertiefung der äußeren Hafenzufahrt nach Mukran. Das ist insgesamt ein Volumen von 16,4 Millionen Euro. Das ist übrigens ein Vorhaben – das würde ich an dieser Stelle noch mal ausdrücklich betonen –, das der Hafen seit 2017 plant, also originär mit LNG im Hafen Mukran nichts zu tun hat, sondern auch zur Ertüchtigung des Hafens ohnehin beitragen sollte. Ich glaube, das kommt manchmal in der Öffentlichkeit zu kurz, deswegen möchte ich es an dieser Stelle noch mal betonen. Wir haben dem Bund von Anfang an gesagt, das ist eine Bundeswasserstraße und damit auch aus unserer Sicht hundert Prozent durch den Bund zu finanzieren. Dies hat er auch anerkannt, und das ist auch Gegenstand der Verwaltungsvereinbarung bei diesem ersten Projekt. Das zweite Projekt ist die Ertüchtigung der Nordmole des Hafens für ein LNG-Terminal als Liegeplatz. Da hat der Bund sehr deutlich gemacht, dass er sich an der Finanzierung nicht beteiligt, weil es geht letztendlich auch um ein Unternehmen, die deutsche ReGas, die diesen Liegeplatz nutzen möchte. Und wir als Land haben auch sehr deutlich gemacht, dass das letztendlich eine Angelegenheit des Fährhafens ist in Zusammenarbeit mit der Deutschen ReGas, dieses dann entsprechend zu finanzieren. Und der dritte Punkt ist die Vertiefung des inneren Hafenbereiches in Mukran, Gegenstand der Verwaltungsvereinbarung, wo der Bund auf Grundlage von 104b Grundgesetz sagt, dass er bereit ist, 90 Prozent der Summe zu fördern. Es geht um insgesamt 17,03 Millionen Euro. Und davon übernimmt der Bund 90 Prozent, und die 10 Prozent, die dann zu erbringen sind, können entweder durch das Land oder ersetzend für das Land durch die kommunale Ebene respektive den Fährhafen Sassnitz erbracht werden. Und Letzteres wird auch geschehen, sodass keine Landesmittel in dieses Projekt gehen werden.

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