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Dr. Sylva Rahm-Präger

SPD 22.09.2023 Sitzungen 8/65

Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ja, wir haben hier einen Antrag vorliegen und einen Änderungsantrag, und die Themen beschäftigen uns auch schon seit Jahren, das muss man sagen. In der 29. Sitzung unseres Ausschusses für Klimaschutz, Landwirtschaft und Umwelt hatten wir die Landesregierung gebeten, uns ausführlich über die Umsetzung von EU- und nationalem Recht, also zur Umsetzung der AVV zu informieren. Und ich muss mal sagen, die Präsentation war eingestellt, Herr Diener, und die ist auch nachzulesen. Und ich habe mir die auch noch mal angeschaut vorher. Auf der Folie 17 gab es einen Überblick über die geforderte Messstellendichte für die Anwendung des geostatistischen Regionalisierungsverfahrens. Und es war klar, dass die 824 Messstellen in unserem Land für die Anwendung dieses Verfahrens noch nicht ausreichend sind. Wir halten eine Messstellendichte von ungefähr 50 je 50 Quadratkilometer vor, aber die geforderten 20 Quadratkilometer bei stark variierenden hydrologischen Einheiten in Teilen unserer 59 Grundwasserkörper können derzeit nicht abgesichert werden. Wir befinden uns sozusagen im Zwischenverfahren, im sogenannten deterministischen Regionalisierungsverfahren oder dem IDW-Verfahren. Das ist als Übergangsregelung bis zum Jahr 2028 auch noch obsolet. Das Voronoi-Verfahren nach Anlage 3 der AVV GeA, welches vorher in Mecklenburg-Vorpommern Anwendung fand, durfte bei der jetzigen Ausstattung des Landes mit Messstellen nicht mehr angewendet werden. Das heißt also, wir haben Messstellen ausgebaut, 824, sind deswegen aus dem Voronoi-Verfahren rausgeflogen, sind jetzt im Übergangsverfahren, in dem IDW-Verfahren oder deterministischen Regionalisierungsverfahren. Insofern lassen sich die statistischen Verfahren nicht mehr vergleichen zwischen den Bundesländern. Auf den Folien 10 bis 14 wurde uns der Umgang mit den denitrifizierenden Verhältnissen dargelegt. Bezug genommen wurde auf den Paragrafen 3 Absatz 3 der AVV. Wenn denitrifizierende Verhältnisse in den Bodenschichten vorliegen, also Pyrit im Boden angereichert ist, welches das Nitrat abbaut, dann ist das in das Messverfahren mit der N2/Argon-Methode einzubeziehen. Die Nebenwirkungen des Pyritabbaus sind nämlich der Anstieg von Eisen, Sulfat, Mangan und Uran im Grundwasser, und das will sicherlich keiner von uns. Pyrit ist unsere Lebensversicherung, wurde von Frank Lehmann, der Kooperationsgemeinschaft Wasser und Abwasser, zu diesem Thema gesagt. Herr Stein, vielleicht ist Ihnen dieser Satz auch noch in Erinnerung. Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit Erlass der AVV GeA am 10.08.2022 kam die komplette Einbeziehung der Trinkwasserschutzgebiete zusätzlich zu den 165 mit Nitrat belasteten Messstellen dazu. In diese Entscheidung des Bundes waren die Länder nicht einbezogen. Es kamen sozusagen über Nacht große Areale zu dieser Kulisse. Insofern kann ich die Einschätzung verstehen, dass bei uns Landwirte und Landwirtinnen irritiert waren und im Prinzip auch diese Ausweitung, die sozusagen quasi über Nacht kam, nicht wirklich verstanden haben. Aber das muss man draußen auch erklären, denke ich. Das ist wichtig, dass man es erklärt, und nicht, dass man einfach nur sagt und in dieses Rohr bläst und sagt, ja, die EU macht das jetzt. Mit der Umsetzung der AVV GeA haben wir jetzt im Land geltendes Recht. Eine Evaluierung wird in einem Zyklus von vier Jahren stattfinden, und alle Bundesländer stehen vor der verpflichtenden Herausforderung, das Messstellennetz auszubauen, da ab dem Jahr 2028 einheitlich das geostatistische Regionalisierungsverfahren zur Anwendung kommt. Für unser Land bedeutet das 140 bis 180 neue Messstellen, da davon auszugehen ist, dass einige der 59 Grundwasserkörper stark variierende hydrologische Einheiten aufweisen, und dies bedeutet dann eine Messstelle je 20 Quadratkilometer. Das ist eine große Herausforderung für unser Land, und das betrifft vor allen Dingen auch die Bewertung der Grundwasserkörper durch das LUNG. Das betrifft auch die finanziellen Mittel, die dafür nötig sind. Die Vorgaben für den Messstellenausbau, das heißt die Lage der Messstelle und die Anzahl von Messstellen, werden vom LUNG festgelegt. Die Haushaltsmittel werden dafür in den StÄLUs geplant. Aber eins ist unstrittig – und das wurde hier auch schon gesagt, das hat Herr Minister Pegel gesagt –, die repräsentative Überwachung des Grundwassers ist eine hoheitliche Aufgabe. Sie kann nicht übertragen werden, und es kann auch nicht sein, dass Landwirte für sich festlegen, wo eine Messstelle ist. Es muss vom LUNG der Platz dieser Messstelle aufgrund der geologischen Kenntnisse festgelegt werden, wo auf diesem Grundwasserkörper die Messstelle einzurichten ist. Es besteht nach wie vor die Möglichkeit, dass eine von Dritten gebaute Messstelle in das Landesmessnetz übernommen wird. Das ist auch schon praktiziert worden. Das ist bei mir in meinem Heimatbetrieb in Poseritz auch so praktiziert worden. Die Messstelle ist anerkannt worden, weil sie den Voraussetzungen entsprochen hat. Auf der Homepage des LUNG liegt dazu aber auch eine Information vor, die kann auch jeder Landwirt einsehen. Es geht in erster und einziger Linie um den Schutz des Grundwassers und der Oberflächengewässer. Ich möchte hier – das kann ich jetzt alles mal bitte streichen, weil wir sind spät dran –, ich würde noch einmal zu unserer Anhörung kommen, und zwar zur Umsetzung der AVV GeA, die wir bei uns im Ausschuss hatten. Und ich muss mal sagen, der BDEB und auch die Kooperationsgemeinschaft Wasser und Abwasser waren sehr erleichtert, dass diese Problematik endlich angegangen wird. Und sie haben auch deutlich gemacht, dass sie mit den Landwirten in diesen Bereichen, wo Rote Gebiete sind, zusammenarbeiten wollen. Diese Kooperationsvereinbarung ist auch unterzeichnet worden. Also das ist ein guter Schritt in die richtige Richtung zwischen dem Schutz des Wassers und der Landwirtschaft in unserem Land, und ich hoffe, dass der auch fruchtbar ist. Was weiterhin noch bei dieser Anhörung, finde ich jedenfalls, wichtig war, ist, dass wir natürlich technische Entwicklungen brauchen. Und zwar erinnere ich bloß an den Landwirt Johann Tophoff-Kaup, der über das Strip-Till-Verfahren berichtet hat und Plant Greening, Düngung an der Wurzel bei Aussaat, also das CULTAN-Verfahren. Und eine teilflächenspezifische Düngung ist Voraussetzung für das RTK-Signal, Sie haben es gesagt. Es wurde jetzt festgelegt, dass es ab 2024 auch für alle kostenfrei zur Verfügung steht. Vielleicht noch ein Satz von der Universität Kiel, von den Fachleuten der Universität Kiel. Sie sehen, auf die Details möchte ich nicht eingehen, aber die Novellierung des Düngemittelgesetzes und die Stoffstrombilanzverordnung – und darauf ist Minister Pegel auch eingegangen – sind die einzige Möglichkeit, problemorientiert zu arbeiten und mit regional differenzierten und zielführenden Maßnahmen zu arbeiten. Ich glaube, das ist die Zukunft, weil alleine die Messstellen werden keine Verursachergerechtigkeit herbeiführen können. Das ist, glaube ich, allen klar. Aber wir müssen erst mal einen Ansatz finden, um mit diesem Problem umzugehen. Das ist dieser Ansatz. Aber wie gesagt, wenn die Landwirte ihre Daten offenlegen, wenn wir die Stoffstrombilanzen nachvollziehen können, und zwar schlagbezogen nachvollziehen können, dann, glaube ich, werden wir dort auch ein ganzes Stück weiterkommen, weil – noch ein letztes Wort zur Anhörung – Frau Dr. Ines Bull von der LFA hatte im Prinzip in ihren Untersuchungen nachgewiesen, dass wir im Schnitt bei Weizen, also Weizen ist natürlich unser größtes Problem, dass wir dort einen Reststickstoff in der Regel von 25 Kilo je Hektar haben und dass damit eine Nitratkonzentration von 70 bis 100 Milligramm je Liter verbunden ist. Also das ist natürlich deutlich zu hoch. Das bedeutet, Fruchtfolgen zu erweitern, dafür haben wir Geld. Das bedeutet, Proteinpflanzen anzubauen als Zwischenfrüchte, auch dafür ist Geld vorhanden. Und ich denke, dass wir sozusagen viele Wege unternehmen, um der Sache hier Herr zu werden, auch seitens, ich sage jetzt mal, der Hilfestellung für die Landwirte seitens der Regierung, aber, ich muss es mal so sagen Ihre Anträge braucht es dafür nicht. Wir lehnen sie ab. – Danke! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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