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Dirk Bruhn

Die Linke 22.09.2023 Sitzungen 8/65

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Den Antrag der FDP möchte ich nutzen, einige Aspekte der öffentlichen Anhörung zum Thema „Ausweisung Roter Gebiete in M-V“ vom 3. Mai dieses Jahres hier einzubringen. Dazu haben wir ja schon von viel gehört, und natürlich gibt uns der Antrag heute auch die Möglichkeit, auf Sorgen und Nöte von Landwirtschaftsbetrieben einzugehen. Allerdings stimme ich mit der Situation, die uns schon in der Überschrift des Antrages begegnet, dass die Ausweisung Roter Gebiete nicht nachvollziehbar gestaltet sei, nicht überein. Ich persönlich kann die Ausweisung, die sich an faktischen Messergebnissen orientiert und nach zugelassenen mathematisch-statistischen Methoden Gebiete bestimmt, durchaus nachvollziehen, denn für eine rechtssichere Ausweisung von Gebieten können wir nur die Messergebnisse heranziehen, die vorhanden sind. Dies muss auch geschehen, wenn dabei Rote Gebiete herauskommen, die vorher nicht rot waren und die man nicht mit Einschränkungen bewirtschaften musste. So möchte ich auch dem Punkt I.1 des Antrages nicht uneingeschränkt zustimmen, dass alle Landwirte in M-V stark verunsichert sind. Ich habe eher den Eindruck, dass vielfach Wut herrscht, dass Betriebe auf ihren Flächen nicht mehr so düngen dürfen, wie es die Ackerkultur benötigt, unabhängig davon, in welchem Gebiet man wirtschaftet. Ich kann auch das Unverständnis von Herrn Hirschberg von der Papendorfer Agrargenossenschaft, das war einer der Anzuhörenden, nachvollziehen, deren 1.053 Hektar am Stadtrand von Rostock durch die neue Gebietsausweisung von 0 auf 100 Prozent Rotes Gebiet geworden sind. Die Papendorfer Agrargenossenschaft wirtschaftet in einer Trinkwasserschutzzone Warnow, deren Messwerte für die Nitratbelastung weit unter den gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerten liegt. Die Warnow versorgt also die Stadt Rostock mit aufbereitetem Oberflächenwasser für das Trinkwasser. Aber wieso das in einem Trinkwasserschutzgebiet, wenn alle Grenzwerte des Oberflächengewässers eingehalten werden, auch auf den Zustand des Grundwassers ankommt, und wenn dann zwingend Vorschrift ist, dass der gesamte Grundwasserkörper als Rotes Gebiet auszuweisen ist, erschließt sich mir das dann doch. Es kommt eben nicht darauf an, ausschließlich Oberflächenwasser zu schützen, sondern eben auch unsere wertvollste Ressource, das Grundwasser. Eine Ertragsminderung von mindestens 20 Prozent, an der die gesetzlich vorgeschriebene verpflichtende Reduzierung der Düngung schuld sei, ist für mich in der Anhörung zum Thema auch nicht herausgekommen. Sie, meine Damen und Herren von der FDP, wollen das nicht etwa festgestellt wissen, vielmehr sei, wenn überhaupt, mit geringeren Einbußen deutlich unter 10 Prozent zu rechnen. Ich möchte mich aber nicht am Feststellungsteil dieses Antrags festbeißen, aber einer Feststellung kann ich denn uneingeschränkt zustimmen, das ist Punkt I.3. Ich zitiere: „Im Rahmen der Anhörung im Agrarausschuss am 3. Mai 2023 zur Umsetzung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten kamen alle anwesenden Expertinnen und Experten zu dem Schluss, dass Mecklenburg-Vorpommern sein Ausweisungsmessnetz dringend ausbauen muss.“ Dies findet sich dann auch im Forderungsteil des Antrages wieder. Nun kann ich es kurz machen: Eine Aufforderung, dass sich die Landesregierung an Recht und Gesetz halten soll und bis zum 31 Dezember 2028 das Messstellennetz des Landes auf das erforderliche Maß ausbaut, brauchen wir wirklich nicht. Und wenn die Landesregierung bis dahin die gesetzlichen Vorgaben umsetzt, können Sie auch sicher sein, dass dafür genügend finanzielle Mittel im Haushalt zur Verfügung stehen. Fehler an der AVV können nur auf Bundesebene behoben werden. Eine Lösung in Richtung Verursacherprinzip wird mit diesem System kaum möglich sein. Die Lösung wäre nach meiner Meinung die Regelung über Nährstoffbilanzen. Nun noch kurz zum Änderungsantrag der Kolleginnen und Kollegen von der CDU: Die Verkürzung der Frist des Landes zum Ausbau des Messstellennetzes auf den 31. Dezember nächsten Jahres ist völlig unrealistisch. Und das wissen Sie auch genau. Ebenso sollte das Landesparlament keinen Modellversuch zur Ausweisung festlegen. Das ist originäre Aufgabe des Agrarministeriums vom Bund. Der Bund hat mit voller Absicht verschiedene Modelle ermöglicht, allein aus der Tatsache, dass der Ausbau des Messstellennetzes der Bundesländer auf einem nicht zu vergleichenden Niveau ist und deshalb auch die zur Modellierung zugrunde liegenden Daten auf einem unterschiedlichen Niveau sind. Die biologischen Gegebenheiten der Bundesländer sind naturgegeben völlig unterschiedlich. Die Bundesländer Brandenburg und Schleswig-Holstein hier als Vorbild darzustellen, kann daher nicht die Lösung sein. Zum einen verwendet Brandenburg das gleiche System wie M-V, also muss man mit den eingegebenen Werten auch zu den gleichen Ergebnissen kommen. Schleswig-Holstein hat kein geostatistisches Regionalisierungsverfahren, das mit der Verordnung übereinstimmt. Daher lehnen wir den Änderungsantrag und den Ursprungsantrag ab. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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