Sandy van Baal
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich, dass er noch drankommt. Er ist ja schon von Juli, glaube ich, sogar. Noch einen Monat verschieben wäre eine Schande! (Andreas Butzki, SPD: Dann müsst ihr dem mehr Priorität einräumen!) Ach, Herr Butzki! (allgemeine Heiterkeit – Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Glocke der Vizepräsidentin) Wir haben gekämpft wie die Löwen, nicht wie die Möwen. Wir kämpfen immer wie die Löwen und nicht wie die Möwen. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD – Zuruf von Falko Beitz, SPD) Aber jetzt zu dem Antrag: Die Verunsicherung und auch die Verärgerung in der Landwirtschaft sind leider groß, wenn man nur die Worte „Düngelandesverordnung“, „Rote Gebiete“ oder „AVV GeA“ fallen lässt. Immer wieder wird an mich herangetragen, dass es einfach nicht verständlich ist, was die Politik da macht und warum jetzt innerhalb von wenigen Jahren mehrere unterschiedliche Fassungen der Düngelandesverordnung mit teilweise komplett unterschiedlichen Gebietskulissen, der sogenannten Roten Gebiete – also falls es jemand noch nicht weiß, das sind die Gebiete, in denen das Grundwasser zu stark mit Nitrat belastet ist – verabschiedet worden sind. (Thore Stein, AfD: Belastet sein soll!) Das können Sie in Ihrem Redebeitrag vortragen. Es ist leider sehr undurchsichtig. (Thore Stein, AfD: Ja.) Eine Kurzzusammenfassung der letzten Ereignisse sieht ungefähr wie folgt aus: Die EU hat Deutschland mit Strafzahlungen gedroht, wenn die Vorgaben der europäischen Nitratrichtlinie nicht besser umgesetzt werden und somit aktiv zu einer Reduzierung des Nitratgehalts im Grundwasser beigetragen wird. Daraufhin hat der Bund eine neue Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von Nitrat belasteten Gebieten – kurz AVV GeA – herausgegeben und das Land hat erneut seine Düngelandesverordnung angepasst. Jetzt haben wir einen Anteil von 32 Prozent an Roten Gebieten innerhalb der landwirtschaftlichen Flächen in Mecklenburg-Vorpommern. In Brandenburg sind es aktuell 9,5 – ist gelogen –, 5,6 und in Schleswig-Holstein sind es 9,5 Prozent. Und viele Landwirte in Mecklenburg-Vorpommern fragen sich nun berechtigt, warum sind bei uns so viele Flächen Rotes Gebiet, während in anderen Bundesländern teilweise nur geringe einstellige Flächenanteile als Rote Gebiete ausgewiesen werden. Und diese Frage werden wir nur mit umfassender Transparenz und vor allem mit einem breitflächigen Ausbau des Nitratmessstellennetzes beantworten können, nur damit, 1. weil es uns als Politik ein Anliegen sein sollte, dass die Landwirte auf das vertrauen, was wir hier sagen, dass sie uns glauben, dass wir ihre Sorgen hinsichtlich möglicher Ertragseinbußen oder Werteverlusten ihrer Flächen ernst nehmen, 2. weil es der rechtliche Rahmen, in diesem Fall die AVV GeA, so vorsieht, und 3. weil die Anhörung im Agrarausschuss sowohl aus landwirtschaftlicher, fachlicher als auch aus rechtlicher Sicht ganz klar aufgezeigt hat, dass das nötig ist. Alle Experten in dieser Anhörung, alle, auch die von Rot-Rot benannten im Übrigen – wer sich erinnern mag, es war, glaube ich, Anfang Mai –, haben sich ganz klar für eine Ausweitung des Messstellennetzes ausgesprochen. Die notwendige Anzahl an neu zu errichtenden Nitratmessstellen in der Form, wie es die AVV GeA vorsieht, wird nur zu erreichen sein, wenn auch Landwirte in den Ausbauprozess mit einbezogen werden und ihnen finanzielle Anreize unterbreitet werden, beim Ausbau mitzuwirken. Weiterhin, meine Damen und Herren – und da brauchen wir uns alle nichts vorzumachen –, werden wir auch mit dieser neuen Düngelandesverordnung wieder vor Gericht landen, und was dann passiert, weiß niemand. Schauen wir uns mal die rechtlichen Argumente aus der Anhörung an: – Die Nitratmessstellen sind nicht auf dem neuesten technischen Stand im Land. – Die Landesregierung verwendet zudem eine Vielzahl von Messstellen, die, anders als gefordert, nicht im oberflächennächsten wasserwirtschaftlich bedeutsamen Grundwasserleiter verfiltert sind. – Die Ausweisungen von roten Gebieten rund um diese Trinkwasserentnahmestellen sind zu groß. Also eine Messstelle in einem Trinkwasserschutzgebiet reicht einfach nicht aus. Dann halte ich es nicht für völlig abwegig, dass wir erneut eine neue Fassung einer Düngelandesverordnung bekommen werden. Deshalb, meine Damen und Herren, lassen Sie uns das Nitratmessstellenetzwerk so schnell wie möglich ausbauen, die Landwirte dabei umfassend beteiligen, und lassen Sie uns finanzielle Anreize setzen, um auch private Akteure beim Ausbau des Messstellennetzes mit einzubeziehen! Und lassen Sie uns ein Zeichen setzen an die Landesregierung, Geld in den Doppelhaushalt 2024/25 einzustellen, damit wir das Ganze auch finanzieren können! Das geltende Recht fordert es von uns, die Landwirtschaft wünscht es sich, und alle Experten und auch der Landwirtschaftsminister – schade, dass er nicht hier ist – haben die Notwendigkeit zum Ausbau des Messstellennetzes bestätigt. Stimmen Sie unserem Antrag zu! – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
