landtag-mv.de ↗

Martina Tegtmeier

SPD 22.09.2023 Sitzungen 8/65

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Förster, bevor ich es vergesse, Sie haben relativ zum Schluss so ein, ja, es war eigentlich ein Statement, abgegeben für sich selber, für die AfD-Fraktion und, ich glaube, auch sogar Partei, und damit haben Sie sich verdammt weit aus dem Fenster gelehnt. Und das nehme ich Ihnen nicht ab! Das glaube ich Ihnen nicht! (Horst Förster, AfD: Natürlich!) Sie haben praktisch gesagt, dass Sie für sich und alle anderen Gewalt ausschließen. (Horst Förster, AfD: Natürlich!) Und das glaube ich Ihnen nicht! Ich glaube es Ihnen nicht! Als die AfD diesen Antrag gestellt hat, hatte der Verfassungsschutzbericht 2022 für das Land Mecklenburg-Vorpommern sozusagen gerade das Licht der Welt erblickt. Bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes Mecklenburg-Vorpommern für das Jahr 2022 konnten wir eindrücklich erfahren, dass mit weitem Abstand die größte politische Gefahr in unserem Land von rechts ausgeht, sowohl in der Zahl der Zugehörigen als auch in der Zahl der Straftaten. Da kommen der AfD linksextreme Gewalttaten natürlich ziemlich recht, um möglichst von sich und dem gewalttätigen rechten Spektrum abzulenken. Der Antrag ist eine Nebelkerze, und er hat aus meiner Sicht – und ich spreche vom Antrag und nicht, was hier noch rundum dazu gesagt wurde – keinen Bezug zu Mecklenburg-Vorpommern. Das Oberlandesgericht Dresden hat die Linksextremistin Lina E. und ihre Komplizen wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung und weiterer schwerer Straftaten verurteilt. Die Forderung in der Bundesanwaltschaft nach einer höheren Strafe beruht auf deren Einschätzung, die vom Gericht nicht geteilt wurde. Beide Seiten sind in Revision gegangen. Das haben wir alles schon gehört. Die Strafe von fünf Jahren und drei Monaten spiegelt für das Gericht die Schwere der begangenen Straftaten wider. Lina E. hatte zuvor schon zwei Jahre in Untersuchungshaft verbracht und ist bis zur Rechtskraft des Urteils auf freiem Fuß. Letztes Jahr wurden zwei Neonazis, die zwei Journalisten mit Messer und Baseballschläger in Fretterode attackiert und schwer verletzt hatten, zu einer Bewährungsstrafe beziehungsweise Sozialstunden verurteilt. Das Urteil sorgte auch für Kritik, wenn auch nicht für gewalttätige Proteste, und es ging um die Empörung wegen der zu geringen Strafe, vielleicht auch wegen der Urteilsbegründung, in der es unter anderem heißen soll, dass es sich im Zuge der Hauptverhandlung nicht klar ergeben hätte, dass die Angeklagten die beiden Angegriffenen als Pressevertreter erkannt hätten. Vielmehr gehe die Kammer davon aus, dass die Angeklagten die Journalisten als Angehörige der linken Szene identifiziert hätten, sagte die Vorsitzende Richterin. Dafür spreche unter anderem, dass die Angeklagten die Angegriffenen während des Übergriffs als „Zecken“ bezeichnet hätten. Finde ich auch bedenkenswert. Dass Gerichte Urteile sprechen, die unter dem geforderten Strafmaß der Staatsanwaltschaft liegen, ist nicht selten und ist von uns auch nicht zu beanstanden. Grundsätzlich sollen Urteile stets auf Grundlage der Beweise und der vorliegenden Fakten gesprochen werden. Besondere Umstände oder Strafminderungstatbestände sind vom Gericht zu berücksichtigen. Für manche Urteile wird von Teilen der Bevölkerung kein Verständnis aufgebracht. Und wenn in diesem Zusammenhang vom Recht zu protestieren Gebrauch gemacht wird, ist das auch in Ordnung. Proteste gegen ein Strafverfahren sind auch ein legitimer Ausdruck des Rechts auf Meinungsfreiheit, solange sie friedlich bleiben. Auf Meinungsfreiheit pochen Sie ja sonst immer. Gewalttätige Proteste aus der linken Szene gegen das Verfahren und die anschließenden Ausschreitungen gehen allerdings über dieses Recht hinaus. Wir als SPD-Fraktion, und das haben wir ja schon – ich weiß nicht, wie oft – betont, lehnen jede Gewalt und gewalttätige Ausschreitungen ab, unabhängig von ihrer Ausrichtung. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und das kann ich bei Ihnen, Herren von der AfD, nicht wirklich feststellen. Aus meiner Sicht sind das eher Lippenbekenntnisse. Nicht nur die Politikerinnen und Politiker der AfD haben das Recht, ihre Meinung zu äußern und Solidarität mit bestimmten Personen zu zeigen, (Stephan J. Reuken, AfD: Hört, hört!) solange sie nicht zur Gewalt aufrufen und damit gegen Gesetze verstoßen. Wo ist das hier passiert? Das bedeutet ja auch nicht einmal die Billigung der Taten. Möglicherweise geht es ja auch tatsächlich ausschließlich um die Unterstützung für faire Gerichtsverfahren. Auch Medienschelte ist hier vollkommen unangebracht. Mir gefallen auch nicht alle Presseartikel, die so rausgehauen werden, aber unsere Presse wird eben nicht zensiert und Journalistinnen und Journalisten können selbst entscheiden, welche Informationen oder Aussagen für sie wichtig sind. (Beifall Thomas Krüger, SPD, und Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das müssen sie mit ihrem eigenen Gewissen, ihrer Redaktion und notfalls mit dem Presserat klären. Die Unterstellungen in Ihrem Antrag weisen wir zurück. Der Landesregierung zu unterstellen, dass sie gewalttätige Proteste von links nicht verurteilen würde und den Extremismus am linken Rand nicht beobachten würde, ist genau das: einfach eine Unterstellung. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Oft genug haben wir hier im Saal darüber debattiert. Und Ihre vermeintliche Sorge um unseren Rechtsstaat ist vollkommen unglaubwürdig. Wir brauchen unsere Landesregierung nicht aufzufordern und wir brauchen Ihren Antrag nicht! Wir lehnen ihn ab! – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Alle Reden von Martina Tegtmeier Protokoll ↗