Constanze Oehlrich
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Mit dem Antrag „Gewalt von Linksextremisten gegen die Strafjustiz stoppen – Solidarisierung verurteilen“ nimmt die AfD mal wieder einen Anlass, der nichts mit Mecklenburg-Vorpommern zu tun hat, wirft ihn mit ideologischen Versatzstücken in einen Topf, rührt einmal kräftig um und offenbart dabei vor allem eins: ein rein instrumentelles Verhältnis zu unserer Landesverfassung. In Thüringen und Sachsen begingen offenbar Linksradikale schwere Gewalttaten. Sie wurden dafür in einem aufwendigen Gerichtsverfahren zu Haftstrafen verurteilt. Das hat erst mal nichts mit Mecklenburg-Vorpommern zu tun. Natürlich darf Gewalt auch hier kein Mittel der politischen Auseinandersetzung sein. Aber muss sich der Landtag mit Taten aus anderen Ländern beschäftigen, weil sie irgendwie bedeutsam sind, auch wenn es keine unmittelbaren Bezüge hierher gibt? Die öffentlich-rechtlichen Medien berichteten ebenso wie seriöse private Medien ausführlich und differenziert über das Verfahren vor dem OLG Dresden. Vielleicht ist das der AfD in ihrem Hass auf die Öffentlich-Rechtlichen entgangen, vermutlich interessiert das die AfD aber auch gar nicht. Die AfD will Berichterstattung à la carte, die vorgefertigte Meinung bedient, so, wie es die sensationsheischenden Schlagzeilen von „Bild“ und dem rechtsextremen COMPACT-Magazin tun. Nur, die Realität und auch das Urteil sind wesentlich differenzierter. Längst nicht alles, was den Angeklagten vorgeworfen wurde, sah das Gericht am Ende als erwiesen an. Die AfD empört sich insbesondere über den Protest gegen das Verfahren vor dem OLG Dresden. Man könnte die behauptete neue Qualität empirisch widerlegen, zum Beispiel, indem man auf die friedliche Spontandemonstration am 1. Juni in der Rostocker Kröpeliner-Tor-Vorstadt verweist. Aber um Fakten geht es der AfD ja gar nicht. Deshalb möchte ich im Folgenden auf einige verfassungsrechtliche Fehlschlüsse in dem Antrag eingehen: Die AfD behauptet, die Strafverfolgung durch eine unabhängige Justiz sei Kern des Rechtsstaats. Das ist zum einen mindestens verkürzt, denn natürlich muss die Justiz unabhängig sein, aber zum Rechtsstaat gehört zum Glück wesentlich mehr als die Strafverfolgung. Zum anderen zeigt sich hier das instrumentelle Verhältnis der AfD zum Rechtsstaat, denn der Rechtsstaat ist nicht nur eine formelle Hülle, die den unbedingten Gehorsam gegenüber Normen und Gerichtsentscheidungen verlangt. In seiner materiellen Dimension garantiert der Rechtsstaat die Grundrechte. Die Meinungsfreiheit garantiert, dass man auch Urteile kritisieren darf, die in einem rechtsstaatlichen Verfahren ergangen sind. Man kann etwa das Strafmaß kritisieren, ohne sich mit den Taten gemeinzumachen. Und die Versammlungsfreiheit garantiert, dass man deswegen auf die Straße gehen darf. Das muss friedlich erfolgen. Und die Brokdorf-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verlangt, dass unterschieden werden muss zwischen gewalttätigen und friedlichen Demonstrierenden, auch wenn sie auf der gleichen Kundgebung unterwegs sind. Wer zu diesen Differenzierungen nicht in der Lage ist, hat weder das Rechtsstaatsprinzip noch die Grundrechte verstanden. Ich glaube auch nicht, dass die AfD das verstehen will. Rechtsstaat, Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Pressefreiheit – nur, wenn es ihren Vorstellungen nützt, so hätte es die AfD gerne. Aber das machen wir nicht mit! Wir lehnen den Antrag ab. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
