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Dr. Sylva Rahm-Präger

SPD 22.09.2023 Sitzungen 8/65

Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Zwei Anträge zu einem Thema, die in ihrer Intention nicht unterschiedlicher sein könnten, zum einen der Antrag der Fraktion der FDP, der sich aber noch auf den Vorschlag der EU-Kommission vom 22.06.2022 bezieht. (René Domke, FDP: Das haben wir jetzt schon dreimal gehört.) Ich denke mal, auch der Beitrag von Frau Schlupp hat sich eher auf diesen Vorschlag bezogen, denn, wie gesagt, die gesamten die Landwirtschaft betreffenden unter Artikel 9 verfassten Ausführungen sind im aktuellen Antrag, im aktuell beschlossenen Gesetz nicht zu lesen. Also am 12.07.2023 ist der Punkt 9 rausgenommen worden, der fehlt einfach. Punkt 8 ist drin und dann Punkt 10. (René Domke, FDP: Wenn man nicht lesen kann.) Das ist erst mal rausgenommen. Sehr geehrte Kollegen der FDP, wenn ich den Antrag lese und das mit der aktuellen Fassung des Europäischen Parlaments abgleiche, dann gelingt mir das wirklich nicht. Von einer vollumfänglichen Wiederherstellung der Natur ist hier nicht die Rede. Die EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 legt das Ziel fest, dass der Erhaltungszustand aller geschützten Lebensräume und Arten keine Verschlechterung erfahren darf, und mindestens 20 Prozent der Arten und Lebensräume, die sich in einem schlechten Zustand befinden, in einen guten Zustand gebracht werden müssen. Der Bericht der Kommission über den Zustand der Natur aus dem Jahr 2020 zeigt, dass es der Union nicht gelungen ist, den Rückgang geschützter Lebensraumtypen und -arten mit Erhaltungswert für die EU aufzuhalten, und die Ursachen dafür sind bekannt: Intensivierung der Landbewirtschaftung im gesamten EU-Raum, Veränderungen im Wasserhaushalt, Verstädterung, Umweltverschmutzung, nicht nachhaltige Forstwirtschaft und natürlich der Klimawandel. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das zentrale Instrument der geplanten Verordnung ist der nationale Wiederherstellungsplan und dieser wird von den Mitgliedsstaaten erarbeitet. Das wurde hier schon gesagt. Das hat der Minister gesagt, und Herr Seiffert hat darauf auch noch mal hingewiesen. Welche Instrumente angewendet werden, ob auf Freiwilligkeit oder Anreiz gesetzt wird oder ob punktuell ordnungsrechtlich vorgegangen werden muss, das bleibt den Mitgliedsstaaten in der Ausgestaltung selber überlassen. Es wird hervorgehoben, dass bei der Auswahl und Priorisierung der Arten und Lebensräume, deren Zustand bis 2030 verbessert werden soll, Synergien mit anderen und vor allem klimapolitischen Zielen angestrebt werden. Dazu wird unter Punkt 61 ausgeführt, da heißt es, und ich zitiere: „Da es wichtig ist, die doppelte Herausforderung, die sich aus dem Verlust an biologischer Vielfalt und dem Klimawandel ergibt, konsequent anzugehen, sollte bei der Wiederherstellung der biologischen Vielfalt der Einsatz erneuerbarer Energien berücksichtigt werden und umgekehrt. Wiederherstellungsmaßnahmen und die Durchführung von Projekten im Bereich Energie aus erneuerbaren Quellen können, sofern möglich, kombiniert werden, auch in Beschleunigungsgebieten“, Ende des Zitates. Hier muss ich Herrn Dr. Terpe unterstützen, Solarflächen, wenn wir sie in großen Flächen, in großen Hektarzahlen auf unsere Landflächen bringen, müssen wertvolle ökologische Flächen werden. Ansonsten werden wir dieser Doppelfunktion nicht gerecht. Also, Frau Schlupp, es sind Synergien gefordert in diesem Entwurf, in diesem Gesetz und nicht eine Trennung beider Bereiche. Jetzt möchte ich ein wenig springen in diesem Gesetz, weil hier einfach ganz viel darüber gesprochen wird, und keiner hat mal gesagt, was da wirklich drinsteht. Unter Punkt 21 wird auf die One-Health-Strategie eingegangen. Es ist wichtig für uns, denn wir leisten einen Beitrag bei uns in unserem Bundesland mit unserem FBN dazu, forschungsseitig zur One-Health-Strategie. Punkt 22 greift die Maßnahmen zur Landdegradationsneutralität auf. Hierzu liegt ein separater Vorschlag des EU-Parlaments zur Bodenüberwachung und -resilienz vor. Ich hatte das gestern in der Debatte kurz erwähnt. Es ist unter der Drucksache Sub-Dok. 8/217 in den Ausschussdrucksachen zu finden. Und das ist ein ganz wesentlicher Punkt, denn die Gefahr der Austrocknung und im Weiteren der Versteppung der Böden ist in anderen Teilen Europas mittlerweile zum Greifen nah, und auch Deutschland wird davon nicht verschont bleiben. Wir haben in Mitteldeutschland große Bereiche in der Frühjahrstrockenheit. Unter den Punkten 43 bis 45 widmet sich der Gesetzentwurf den städtischen Ökosystemen. Hier haben wir gestern schon darüber gesprochen, hier wurde einiges genannt. Es ist also wichtig, auch für die Klimaresilienz von Städten und vor allen Dingen für die Stadtbevölkerung, dass wir mehr Grün in die Städte bringen und dass wir die Städte auch dazu bringen, dass sie sozusagen das Wasser aufnehmen können, wenn Starkregenereignisse sind. Im Artikel 12 unter der Rubrik „Prüfung der nationalen Wiederherstellungspläne“ prüft die Kommission, und ich zitiere: „Die Kommission prüft auch die sozioökonomischen Auswirkungen insbesondere auf die ländlichen Gebiete und die Auswirkungen der nationalen Wiederherstellungspläne, vor allem auf die land- und forstwirtschaftliche Produktion, um sicherzustellen, dass die Pläne nicht zur Verlagerung der Produktion in Drittstaaten führen.“ Also, sehr verehrte Kollegen der FDP, eine Verlagerung der Produktion in Drittstaaten – und das geht auch an die Adresse von Herrn Stein – soll explizit ausgeschlossen werden. (Thore Stein, AfD: Die haben wir doch schon seit Jahren. Das wissen Sie doch selber auch!) Meine sehr verehrten Damen und Herren, wichtig ist auch der Artikel 22a, der die Zurückstellung der Ziele im Rahmen der Verordnung im Falle außergewöhnlicher sozioökonomischer Folgen regelt. Dazu zählt zum Beispiel, wenn die Lebensmittelpreise in einem Jahr um zehn Prozent steigen oder die Gesamtproduktion von Lebensmitteln in der Union über einen Zeitraum von einem Jahr um fünf Prozent zurückgeht. Das bedeutet, Lebensmittelproduktion steht an erster Stelle. Das muss man einfach auch mal klar und deutlich sagen, und das ist hier auch von der EU-Kommission genauso anerkannt worden oder auch in diesem Gesetz eingearbeitet worden. Im Anhang VII ist die Liste von Beispielen für die Wiederherstellungsmaßnahmen gemäß Artikel 11 Absatz 8 aufgeführt, und hier wird es spannend, denn beim Lesen dieser Liste stelle ich fest, dass ich viele Beispiele aufzählen kann von Maßnahmen, die wir in unserem Bundesland bereits erfolgreich umsetzen, und einige Beispiele möchte ich nennen. Zu den Punkten 1, 2 und 5, die die Qualität und Renaturierung von Fließgewässern und die Wiederherstellung von Feuchtgebieten beinhalten, wurde mit der Renaturierung der Flusstalmoore der Recknitz und der Mittleren Trebel in unserem Land ein sehr gutes Projekt umgesetzt. Weitere solche Projekte gibt es an der Peene und der Warnow. Punkt 9 listet die Schaffung von Uferzonen und Pufferzonen auf. Hier sei als Beispiel der Rückbau des Polders Drammendorf genannt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, solche Maßnahmen sind immer nur mit den Bürgern, mit den Flächeneigentümern, mit den Nutzern der Flächen, mit den Wasser- und Bodenverbänden und den Gemeinden umzusetzen. Sie setzen eine umfängliche und dezidierte Planung voraus. Gleiches gilt für die Anhebung der Wasserstände auf degradierten Torfmooren. Diese Beispiele zeigen aber deutlich, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass wir in unserem Land den Natur- und Umweltschutz sehr ernst nehmen. All diese Projekte benötigen Zeit für Planung und Abstimmung, Zeit für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort, um sie ins Boot zu holen, und sie kosten Geld. Die Punkte 10 bis 14 widmen sich den Wäldern, dem Waldumbau, dem Dauerwald und der Aufforstung. Auch in diesem Bereich gibt es zahlreiche Initiativen in unserem Land. Dazu zählen zum Beispiel die im Koalitionsvertrag vereinbarte Aufforstung mit der Waldinitiative und nicht zuletzt die Novelle des Landesjagdgesetzes, welche mit einem verbesserten Schalenwildbestandsmanagement die natürliche Walderneuerung ermöglichen soll. Die Punkte 15 bis 20 sind im weitesten Sinne der landwirtschaftlichen Nutzung zuzuordnen. Hier kommen die erste Säule der GAP und unsere Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen zum Tragen. Es ist auch geregelt, dass die GAP einen großen Anteil hat. Das ist im Prinzip der einzige Satz, der noch zur Landwirtschaft in diesem gesamten Gesetz drinsteht, dass im Prinzip immer auf die GAP auch abgestellt wird. Immerhin haben wir 460.000 Hektar unserer landwirtschaftlichen Nutzflächen bei unseren Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen. Das sind 40 Prozent unserer landwirtschaftlichen Nutzfläche, die einen zusätzlichen Nutzen für die Umwelt erbringen. Wir können alle Verpflichtungen erfüllen, trotz der Kürzungen der GAK-Mittel. Das sieht zum Beispiel in Brandenburg ganz anders aus. Da können die Verpflichtungen aufgrund der Kürzungen nicht eingehalten werden. Das heißt also, Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen mussten dort eingedampft werden. Wir in Mecklenburg-Vorpommern werden einen guten Beitrag zum nationalen Wiederherstellungsplan leisten können, ohne die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes damit zu überfordern. Die Erarbeitung des Klimaschutzgesetzes und die Novellierung des Landeswassergesetzes werden die Belange der Biodiversität grundsätzlich beinhalten. Wenn ich mir unter den geschilderten Gesichtspunkten die beiden vorliegenden Anträge anschaue, dann kann ich beiden Anträgen nicht zustimmen. Sie, sehr verehrte Kollegen der Fraktion der FDP, beschwören eine Verbotsdiktatur herauf, die so nicht existiert. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der FDP) Ihrer grundsätzlichen Ablehnung ordnungsrechtlicher Maßnahmen muss man entgegengehalten, dass freiwillige Maßnahmen den negativen Trends natürlich nicht immer entgegenwirken konnten. Und zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatte Herr Seiffert schon ausgeführt. Das würde ich hier jetzt nicht noch mal wiederholen. Ich kann die Intention verstehen. Ich kann grundsätzlich diesem Antrag folgen, aber wir werden ihm nicht zustimmen. – Danke! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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