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Beate Schlupp

CDU 22.09.2023 Sitzungen 8/65

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin der Abgeordneten Frau van Baal sehr dankbar für Ihren Redebeitrag und würde ihn auch unterschreiben. (Thore Stein, AfD: Genau!) Und es spielt für mich überhaupt gar keine Rolle, ob denn, wie der Minister ausgeführt hat jetzt, an den Zahlen von Frau van Baal irgendetwas verändert wurde. Ich erinnere mal an die Vergangenheit: (Zuruf vonseiten der Fraktion der SPD: Fakten!) FFH-Gebiete, das war die Zeit, als ich hier in den Landtag kam, Ausweisung der FFH-Gebiete. Da ist der damalige Umweltminister Methling landauf, landab gezogen und hat gesagt, macht euch keine Sorgen, FFH-Gebietsausweisung ist kein Problem, es gibt keine Einschränkungen in der bisherigen Bewirtschaftung. Diese Aussage hatte eine Haltbarkeit von weniger als 15 Jahren. (Michael Noetzel, DIE LINKE: Das ist doch gar nicht so wenig in der Politik!) Im Landwirtschaftsministerium, darauf angesprochen, wurde daraufhin gesagt, es gibt ja immer wieder neue Erkenntnisse. Ja, aber dann braucht man doch nicht beruhigt zu sein, weil alles, was einmal aufgelegt wurde, das wird ja nicht zurückgenommen, sondern immer nur verschärft. Von daher gibt es gute Gründe, vorsichtig zu sein, wenn die EU wieder mit neuen Vorschlägen hinterm Busch hervorkommt. Ich könnte es mir jetzt an dieser Stelle leicht machen und könnte sagen, ich schließe mich Frau van Baal an. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Ich könnte es mir auch leicht machen und auf das Abstimmungsergebnis zum Naturwiederherstellungsgesetz am 12. Juli 2023 im Europäischen Parlament verweisen. Mit 336 Jastimmen, 300 Neinstimmen und 13 Enthaltungen wurde der Vorschlag der EU-Kommission in geänderter Form angenommen und beschlossen, dass Gespräche mit der Kommission und den Mitgliedsstaaten aufgenommen werden sollen. Es ist hier auch schon oder noch nicht zur Sprache gekommen, die EVP-Fraktion hat sich deutlich gegen den Vorschlag der Kommission ausgesprochen. Die hat einen Antrag ins Europäische Parlament eingebracht, der vorsah, den Entwurf gänzlich abzulehnen, denn eines ist klar, mit der Umsetzung der Vorschläge der Kommission werden ein weiterer Eingriff in das Eigentum, zusätzliche Belastungen für die Landwirtschaft und die Einschränkungen der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Landwirtschaft einhergehen, und das lehnt meine Fraktion ab. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Und ich will auch noch mal was sagen zum Ordnungsrecht. Es bedarf gar keines Ordnungsrechts, es gibt auch schon den Eingriff ins Eigentum durch die Hintertür. Man muss einfach nur eine Naturschutzgebietskulisse über eine Fläche legen, dann haben Eigentümer die Maßnahmen zu dulden und haben lediglich noch einen Entschädigungsanspruch. Also von daher braucht man da gar nicht zu sagen, das ist alles nicht so schlimm. Ich finde, das, was jetzt schon geht, ist schlimm genug. Darüber hinaus, Ausgleichszahlungen für Nutzungseinschränkungen oder Ertragsausfälle, wie sie seinerzeit vollmundig bei der Ausweisung von Vogelschutz- und FFH-Gebieten oder der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie versprochen wurden, werden auch hier wohl nicht zum Tragen kommen. Letztendlich wird die Ernährungssicherheit bei Umsetzung der Vorschläge für ganz Europa infrage gestellt. Ich will jetzt gar nicht auf die Zahlen eingehen. Das hat meine Kollegin Frau van Baal ja schon gemacht. Auf alle Fälle sehen wir es so, dass im Bereich Landwirtschaft die Biodiversität und Nachhaltigkeit seitens der Europäischen Kommission großgeschrieben werden, ohne Antworten auf die aufgeworfenen Probleme zu geben, und hier sind ja genügend Probleme aufgeworfen worden, sodass das aus meiner Sicht und aus der Sicht meiner Fraktion bei Weitem nicht ausreicht. Anders sieht es im Bereich der Energieversorgung, insbesondere in Deutschland, aus. Es sollen großflächig Offshore- und Onshorewindkraftanlagen errichtet werden. Es sollen großzügig Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen installiert werden. Hier wird das öffentliche Interesse von Energiegewinnung und Errichtung von Energieinfrastruktur groß- und die Biodiversität für die konkreten Flächen kleingeschrieben. Diese Zwiespältigkeit ist den Menschen im ländlichen Raum nicht zu vermitteln, und ich bin ohnehin davon überzeugt, dass man in einer Demokratie sich nicht dauerhaft über die Köpfe der Menschen hinweg durchsetzen kann, (Beifall Horst Förster, AfD) sondern die Menschen mitnehmen muss und sie auch nicht überfordern darf. Von daher, zu hoffen bleibt, dass sich im Umweltrat Länder wie Frankreich, Polen, Tschechien und Bulgarien durchsetzen und, wie vom französischen Präsidenten Emmanuel Macron jüngst gefordert, eine Pause bei der EU-Umweltgesetzgebung durchgesetzt wird. Den vorliegenden Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, das wird Sie jetzt nicht überraschen, lehnen wir ab. Dem Antrag der Fraktion der FDP stimmen wir zu. Und zum Schluss möchte ich dann auch noch etwas sagen, wie viel Einfluss hat denn das Land Mecklenburg-Vorpommern. Wenn ich mich an die Vergangenheit erinnere und den Minister, der hier öfter mal über EU und über Gas gesprochen hat, da habe ich aufgenommen, dass eigentlich alle Vorschläge, die der Minister immer forciert an die EU getragen hat, sich dann auch im Programm wiederfinden. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP und Sebastian Ehlers, CDU) Also haben wir doch hier genau in Mecklenburg-Vorpommern einen Minister mit unwahrscheinlichem Einfluss in Europa. (Zuruf von René Domke, FDP) Warum soll er denn nicht auf Beschluss des Landtages diesen riesengroßen Einfluss einmal dafür einsetzen, einen Beschluss des Landtages umzusetzen? Ich bitte um Zustimmung für den FDP-Antrag. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)

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