Daniel Seiffert
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zu der Rede von meinem Vorredner müsste ich jetzt eigentlich eine komplett neue Rede dagegen halten, mit all den Themen, die Sie hier aufgebracht haben, (Thore Stein, AfD: Machen Sie doch! – Zurufe von Jens-Holger Schneider, AfD, und Beate Schlupp, CDU) indem Sie hier sozusagen von sich geben, dass das alles, was wir an Umweltschutzbemühungen der Vergangenheit gemacht haben, im Prinzip auf Kosten der Wirtschaft geht und so weiter und so fort, indem Sie einfach missachten, wie denn die wirtschaftliche Entwicklung gerade Europas auf der Ausbeutung weiter Teile der Welt beruht hat, (Torsten Koplin, DIE LINKE: Genau!) die darauf beruht hat, Rohstoffe anderer Länder sozusagen auszubeuten, und das auch, wenn Sie jetzt hier Beispiele bringen, wie die Regenwälder und so weiter und so fort, (Horst Förster, AfD: Was machen Sie denn mit der E-Mobilität gerade? – Zuruf von Thore Stein, AfD) dass wir es hier mit fehlgeleiteten Handelsströmen zu tun haben, sei es die Gensoja, die dann dazu wieder verwendet wird, (Zuruf von Horst Förster, AfD) hier vor Ort wieder im großen Maße Tierhaltung zu betreiben. (Jens-Holger Schneider, AfD: Was war denn mit dem Palmöl?) Aber ich will doch zurückkommen auf die vorgelegten Anträge, denn so viel schulde ich dann doch unseren Kolleginnen und Kollegen, die diese hier vorgelegt haben. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP haben uns heute zwei Anträge vorgelegt, die sich im Kern um das neue europäische Nature Restoration Law, also den Entwurf der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur drehen. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Wer sich bisher nicht mit diesem, von uns LINKEN zu begrüßenden Vorschlag der Kommission beschäftigt hat, dieser befindet sich gerade in den sogenannten Trilogverhandlungen. Beide Antragsparteien wollen dabei erreichen, dass sich Mecklenburg-Vorpommern intensiv in diesen Trilog von Europäischer Kommission, Europäischem Parlament und Ministerrat einmischt. Das war es dann aber bereits mit den Gemeinsamkeiten. Während BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen, dass sich Mecklenburg-Vorpommern für ein noch ambitionierteres EU-Renaturierungsrecht einsetzt, möchte die FDP das genaue Gegenteil. Hier soll sich der Landtag klar gegen den von der Europäischen Kommission vorgelegten Vorschlag aussprechen. Ich möchte Ihnen jetzt begründen, warum meine Fraktion beide Anträge ablehnt. Beginnen wir mit dem Antrag der GRÜNEN, der mir in der Sache grundsätzlich sympathisch ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN, natürlich haben Sie recht, wenn Sie auf die kritische Situation beim Erhalt der Biodiversität verweisen. Dafür müssen konkret viele Zahlen im europäischen und deutschlandweiten Zusammenhang herhalten und Sie bemühen offizielle Berichte der Landesregierung und deren nachgeordneter Behörden. Sie berücksichtigen aber nicht, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern schon einiges erreicht haben: Bereits jetzt sind mehr als 30 Prozent der Landfläche einem Naturschutzregime unterzogen. Bereits jetzt sind für alle Natura-2000-Gebiete an Land Managementpläne fertig und gehen in die Umsetzung. Bereits jetzt stehen weite Teile unserer Küstengewässer unter Schutz. Bereits jetzt ist unser Bundesland aber auch finanziell stark belastet, denn Klima- und Naturschutz kosten Geld, benötigen Personal und dazu noch eine breite Akzeptanz in der Bevölkerung. Als Oppositionsfraktion ist es ein Leichtes, deutlich mehr Engagement vom Land zu fordern, ohne bereit zu sein, auch nur hinreichend konkret auszusagen, an welcher Stelle wir die dafür notwendigen Finanzmittel umschichten sollen. Finanzielle Forderungen über alle Politikbereiche von dieser Fraktion hinweg sind Alltag. Deshalb bin ich auf diese Änderungs- beziehungsweise Umschichtungsanträge in den laufenden Haushaltsverhandlungen gespannt. Doch zurück zum konkreten Antrag: Ihre umfangreichen Feststellungen mögen zwar in großen Teilen zutreffen, aber all diese Feststellungen sind veröffentlicht – Sie selbst nennen die Quellen – und müssen daher gar nicht beschlossen werden. Im Forderungsteil Ihres Antrages wollen Sie, dass sich die Landesregierung für erfolgreiche Trilogverhandlungen mit dem Ziel eines ambitionierten EU-Renaturierungsgesetzes einsetzen soll. An dieser Stelle kommt Ihr Antrag aus unserer Sicht zu spät. Die Landesregierung hat praktisch gesehen keine Möglichkeit mehr, die bisherigen vorverhandelten Positionen der Kommission, des Rates und des Parlamentes der EU zu beeinflussen. Diese Positionen liegen schriftlich vor, zumal Ihr Ziel eines ambitionierten EU-Gesetzes hinreichend und konkret bestimmt ist. Da hätte ich mir gewünscht, dass Sie mal Butter bei die Fische tun. Sie fordern auch, dass die Landesregierung, ich zitiere, „im Dialog mit den Flächeneigentümerinnen und -eigentümern, den Landnutzerinnen und -nutzern, den Naturschützerinnen und -schützern sowie der Wissenschaft und durch geeignete Fördermaßnahmen für den Abbau der Defizite bei der Umsetzung des ,Konzeptes 2020 – Erhalt und Entwicklung der Biologischen Vielfalt in Mecklenburg-Vorpommern‘ bis zum Ende der aktuellen Legislaturperiode zu sorgen“ hat. Zitatende. Dies soll mit einem weiteren Zwischenbericht zum Biodiversitätskonzept 2020 dokumentiert werden. Hier fehlt mir auch, was denn Ihre Fraktion für geeignete Maßnahmen hält. Außerdem könnte ich es mir leicht machen und auf das ständige Regierungshandeln verweisen. Aber solange Sie mir nicht konkret sagen, welche AUKM wir abschaffen sollen, welche wir neu bei der EU zertifizieren sollen, bleibt Ihr Antrag weit hinter dem konkreten Regierungshandeln zurück. Ihre dritte Forderung an die Landesregierung, ich zitiere wieder, „die Öffentlichkeitsarbeit im Bereich des Naturschutzes durch die Ausweitung regelmäßiger Publikationen, und der Informationsangebote auch außerhalb der Großschutzgebiete, durch die Verwendung populärer Medienformate und durch den Einsatz zielgruppenspezifischer Angebote zu verstärken, um die Notwendigkeit der Anstrengungen zum Erhalt und zur Ausweitung der biologischen Vielfalt in der Bevölkerung publik zu machen und die Menschen bei diesem wichtigen Thema … mitzunehmen,“ Zitatende, das hat auch finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt. Reichen Sie bitte entsprechende Anträge mit Deckungsquellen in den laufenden Beratungen zum Haushalt ein! Heute kann meine Fraktion diese Forderung nur ablehnen, denn bereits jetzt werden umfangreiche Mittel für die Öffentlichkeitsarbeit eingesetzt. Lassen Sie mich jetzt zum Antrag der FDP kommen. In der Antragsbegründung schreiben Sie, werte Kolleginnen und Kollegen der FDP: „Am 22. Juni 2022 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Wiederherstellung der Natur … vorgelegt. Diese Verordnung ist Teil der europäischen Biodiversitätsstrategie und somit auch ein Teil des europäischen Green Deals.“ So weit, so richtig. Dann aber schreiben Sie, dass der Rahmen des Green Deals der EU grundsätzlich zu begrüßen ist. Das widerspricht eigentlich Ihrer Forderung in Punkt II, denn der Landtag soll sich klar und deutlich gegen den von der Europäischen Kommission vorgelegten Vorschlag für das Nature Restoration Law aussprechen. (René Domke, FDP: Das Wort „grundsätzlich“, das hat auch Bedeutung.) Der Entwurf der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur ist aber essenzieller Bestandteil des Green Deals der EU, wie Sie so schön begründeten. Außerdem bezieht sich der Antrag offenbar ausschließlich auf den von der Kommission eingebrachten Vorschlag des Nature Restoration Law. Inzwischen ist die Zeit aber nicht stehengeblieben. (Zuruf von Sandy van Baal, FDP) Das EU-Parlament hat deutlich und schriftlich Stellung bezogen und den Verordnungsentwurf der Kommission an vielen entscheidenden Stellen abgeschwächt. (René Domke, FDP: Aber nicht ausreichend.) Dabei sind auch die konkreten Zielsetzungen für die Landwirtschaft weitgehend entfallen. Außerdem sollen den Mitgliedsstaaten nach dem Willen des EU-Parlaments deutlich mehr Handlungsspielräume bei der Erstellung der umzusetzenden Wiederherstellungspläne gegeben werden. Viele Ihrer im Antrag geäußerten Befürchtungen schüren daher fälschlicherweise nur Angst (Heiterkeit bei Sandy van Baal, FDP) vor neuen Belastungen der Land- und Forstwirtschaft und erzeugen schlechte Stimmung. (Zuruf von Beate Schlupp, CDU) Das lehnen wir nicht nur heute entschieden ab. Zudem wollen Sie, dass die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur nur auf freiwillige Maßnahmen setzt und Ordnungsrecht ausschließt. Irgendwie scheint die FDP die negative Entwicklung im Bereich der Biodiversität, der Land- und Forstwirtschaft und in vielen Naturräumen der Nationalstaaten nicht mitbekommen zu haben oder bewusst auszublenden, und vor allem scheint sie auszublenden, dass es seit vielen Jahren vergebliche Versuche auf freiwilliger Basis in der EU gab, unsere gemeinsamen naturschutzrechtlichen Ziele zu erreichen. (Sandy van Baal, FDP: Ja.) Nur mit freiwilligen Maßnahmen konnten die negativen Trends beim Erhalt der Biodiversität nicht gestoppt werden. (René Domke, FDP: Welche freiwilligen gab es denn? – Zuruf von Sandy van Baal, FDP) Für meine Fraktion ist daher klar, dass auch ordnungsrechtliche Maßnahmen möglich sein müssen. (René Domke, FDP: Machen Sie es doch mal konkret! Welche gab es denn?) Im Übrigen soll die Verordnung zur Wiederherstellung der Natur in der Hauptsache durch die Wiederherstellungspläne der Nationalstaaten angesetzt werden. Da können Sie dann als Teil der aktuellen Bundesregierung Ihren Einfluss wahrnehmen, (Sandy van Baal, FDP: Das machen wir.) wenn Ihnen vorgeschlagene ordnungsrechtliche Änderungen gegen den Strich gehen. So weit sind wir aber noch nicht. Wir sind im Trilog und damit auch beim Punkt III Ihres Antrages, in dem Sie die Landesregierung auffordern, ich zitiere, „sich auf Bundesebene und auf europäischer Ebene für eine sinnvolle Überarbeitung des Vorschlages für das Nature Restoration Law im Rahmen des Trilogverfahrens einzusetzen und dabei die Belange der betroffenen natürlichen und juristischen Personen zu berücksichtigen sowie für eine Vereinbarkeit der rechtlichen Vorgaben mit den regionalen Gegebenheiten zu streiten“, Zitatende. Da bekommen Sie von mir die gleiche Antwort wie DIE GRÜNEN, (Heiterkeit bei Sandy van Baal, FDP) die Gleiches nur mit anderer Zielsetzung fordern. Die Landesregierung hat praktisch gesehen keine Möglichkeit mehr, die bisherigen vorverhandelten Positionen der Kommission, des Rates und des Parlaments der EU zu beeinflussen. (Zuruf von René Domke, FDP) Im Übrigen empfinde ich Ihren Antrag als böses Spiel über Banken. Ich will Ihnen auch sagen, warum ich das so empfinde. Im Februar dieses Jahres hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion einen Antrag mit der Drucksache 20/5559 auf Stellungnahme des Deutschen Bundestages eingebracht. Viele in Ihrem Antrag enthaltene Feststellungen und Befürchtungen und auch einige dieser Forderungen kann man im Antrag der BundesCDU/CSU wiederfinden. (René Domke, FDP: Deswegen müssen sie ja nicht falsch sein.) Ich will Ihnen Eins-zu-eins-Zitate jetzt ersparen. Allerdings finde ich in der Beschlussempfehlung zum Antrag auf Drucksache 20/7236 ein gegenteiliges Verhalten. (Sandy van Baal, FDP: Ja, die machen das so wie Sie hier, ne?!) Dort empfiehlt Ihre Bundestagsfraktion mit den Stimmen von SPD und GRÜNEN, was ich als selbstverständlich betrachte, aber auch mit den Stimmen der LINKEN und bei Enthaltung der AfD eine deutliche Abfuhr. Klären Sie erst mal innerhalb der FDP, wie Sie wirklich zum Entwurf der Verordnung zur Wiederherstellung der Natur stehen, … (Heiterkeit bei Beate Schlupp, CDU – Zuruf von Sandy van Baal, FDP)
