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Sandy van Baal

FDP 22.09.2023 Sitzungen 8/65

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 22.06.2022 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Wiederherstellung der Natur vorgelegt. Die Verordnung stellt einen Baustein der durch EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen proklamierten Biodiversitätsstrategie dar und fügt sich als solcher in den Gesamtkontext des EU-Green-Deals ein. Meine Fraktion unterstützt die Ziele des Green Deals, nämlich einen Rahmen für einen verbesserten Umweltzustand in der Europäischen Union zu schaffen. Jedoch können wir den Weg, der aktuell auf der europäischen Ebene gegangen wird, nicht unterstützen. Es bedarf nämlich eines Vorgehens mit Augenmaß und vor allem eines Vorgehens mit den Menschen, die im ländlichen Raum leben, und auch ganz besonders mit den Menschen, die vom ländlichen Raum leben. Wer denn bitteschön glaubt, dass er mit einem Soja-Kaffee-Ding im hippesten Coworking Space um die Ecke aus irgendeiner Metropole dieses Landes heraus den Menschen auf dem Land, den Forstwirten, den Landwirten, den Fischwirten und vielen weiteren Gruppen von Leuten, die jeden Tag mit den Herausforderungen im ländlichen Raum zu leben haben, Vorschriften darüber machen kann, wie sie ihre Arbeit zu verrichten haben oder wie sie ihr Leben zu gestalten haben, der irrt sich gewaltig, und zwar mächtig. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Und wer dennoch glaubt, dass man die Intensität der Verbote und Eigentumseingriffe nur immer weiter steigern muss, damit die Menschen dann irgendwann mitziehen, der hat die Lebensrealitäten des ländlichen Raums noch nie verstanden und wird es wahrscheinlich auch nicht tun. Denn, meine Damen und Herren, allein schon der Titel der EU-Verordnung „Wiederherstellung der Natur“ ist dabei missverständlich. Es wird hier der Eindruck vermittelt, dass all die Menschen, die vom und im ländlichen Raum leben, diesen mutwillig zerstören, und nun die EU-Kommission die Unwissenden vor Ort vor ihren Taten bewahren muss. Dem ist natürlich nicht so. Es kann nicht und es darf auch nicht darum gehen, die menschliche Nutzung der natürlichen Ressourcen ungeschehen zu machen oder für die Zukunft auszuschließen, sondern es muss darum gehen, die Nutzung der natürlichen Ressourcen naturverträglicher zu gestalten. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Und genau dieses Ziel erreicht man nicht durch Ordnungsrecht, Verbote, Stilllegungen, Nutzungsverbote beziehungsweise Beschränkungen, sondern durch finanzielle Anreize, durch Freiwilligkeit und mit kooperativen Ansätzen. Die Bundesregierung beweist dies auf nationaler Ebene zum Beispiel mit dem „Aktionsplan Natürlicher Klimaschutz“ oder der Moorschutzstrategie. Hier werden Anreize gesetzt und keine Zwangsmaßnahmen verordnet. Eine Abkehr vom Grundsatz „Schützen durch Nützen“ darf nicht stattfinden, erst recht nicht dann, wenn es per EU-Verordnung direkt in national geltendes Recht übergeht und regionale Gegebenheiten oder Vorleistungen in keiner Weise berücksichtigt werden. Erhebliche Eingriffe in die Eigentumsverhältnisse von Besitzern landwirtschaftlicher Nutzflächen paaren sich mit vielen pauschalen und zeitlich festgelegten Flächenzielen. Was konkret soll das heißen? Es soll konkrete Vorgaben für die Stilllegung weiterer Teile der Land- und Forstwirtschaft, aber auch für die Begrünung kommunaler Flächen geben. Bereits jetzt besteht hier vielfach die Sorge – berechtigt –, dass Vorschriften geschaffen werden, welche schlichtweg in der Praxis nicht umsetzbar sind. Diese Sorgen müssen wir doch ernst nehmen, und gerade wir hier im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern sollten diese Sorgen der Menschen im ländlichen Raum und auch der kommunalen Spitzenverbände ganz dringend ernst nehmen. Und genau darum hat meine Fraktion heute diesen Antrag vorgelegt und genau darum muss Deutschland seine Rolle und seine Verantwortung in den anstehenden Verhandlungen zu dieser Verordnung „Wiederherstellung der Natur“ ganz dringend wahrnehmen. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Ich bin den vielen Abgeordneten der Liberalen und Konservativen im EU-Parlament sehr dankbar, (Marc Reinhardt, CDU: Ich auch.) dass sie bereits vor der Positionierung des Parlaments zu dem Verordnungsentwurf der EU-Kommission unter Präsidentin Ursula von der Leyen viele Verbesserungsvorschläge unterbreitet haben und das auch in ihren Stellungnahmen verankert haben. Lassen Sie uns mal an ein paar Beispielen konkret werden: Der ursprüngliche Verordnungsentwurf sah zum Beispiel vor, dass alle deutschen Gewässer bis 2027 in einen guten ökologischen Zustand versetzt werden müssen. (Thore Stein, AfD: Das ist unmöglich.) Nach den derzeit geltenden Kriterien befinden sich circa acht Prozent der deutschen Gewässer in einem guten ökologischen Zustand. Man kann also mit hundertprozentiger Sicherheit sagen, dass Deutschland dieses Ziel nicht erreichen kann, und deshalb kann man diesem Vorschlag so nicht zustimmen. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Weiterhin schreibt die Verordnung pauschale Flächenstilllegungen von zehn Prozent – zehn Prozent! – der landwirtschaftlichen Nutzflächen bis zum Jahr 2030 vor. Jetzt werden einige sagen, so steht das doch da gar nicht. In der Verordnung wird aber von einem guten Zustand und von Landschaftselementen mit großer biologischer Vielfalt gesprochen. Niemand weiß so genau, was das überhaupt heißen soll, aber ich sage Ihnen, dass es auf Flächenstilllegungen hinauslaufen wird, und das darf in dieser Form nicht beschlossen werden. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP – Zurufe von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und dann lassen Sie uns noch einen Blick auf die Wiedervernässung von Flächen werfen. Während die Bundesregierung hier auf Kooperation und Anreize setzt mit ihrer Moorschutzstrategie und dem „Aktionsplan Natürlicher Klimaschutz“, fordert die Europäische Kommission ganz unverblümt Flächenvorgaben für 2030, 2040 und 2050 in ihrer Verordnung. Ich will Sie jetzt mal mit den Zahlen nicht ganz so doll langweilen, aber wie soll man bis 2050 70 Prozent der trockengelegten landwirtschaftlich genutzten Torfmoorflächen mit Wiederherstellungsmaßnahmen, was auch immer das konkret dann heißen soll, überziehen und dabei gleichzeitig mindestens die Hälfte dieser Flächen wiedervernässen, ohne dabei knallharte Eingriffe in das Privateigentum von Menschen durchzuführen?! (Zuruf von Thore Stein, AfD) Das möchte ich mal erklärt haben. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn die EU-Kommission solche Vorschläge macht, dann braucht man sich wirklich nicht über den massiven Widerstand aus der Bevölkerung zu wundern, und dieser Widerstand kommt nicht nur von Landwirten. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bei einer Befassung des Umweltausschusses des Bundestages äußerte sich auch der Deutsche Landkreistag dazu sehr kritisch, und auch die Deutsche Industrie- und Handelskammer hat sich kritisch geäußert, denn sie befürchten die Heraufbeschwörung von immer mehr Flächenkonflikten und einer somit weiter eingeschränkten wirtschaftlichen Entwicklung von Deutschland. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Das möchte, (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) das möchte meine Fraktion nicht, das möchte ich nicht, weil Klimaschutz und Umweltschutz müssen mit den Menschen im ländlichen Bereich passieren (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, da sind wir ja auch dabei!) und nicht ständig gegen sie. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)

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