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Daniel Seiffert

Die Linke 21.09.2023 Sitzungen 8/64

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dieser Antrag ist ein wahrer Rundumschlag. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Alle Regelungen, die Einfluss nehmen können auf die Siedlungs- und Verkehrsflächenentwicklung, sollen geändert werden, um den Flächenverbrauch zu reduzieren beziehungsweise zu beenden und die Innenentwicklung zu stärken. (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das nennt man Gesamtkonzept.) Betroffen sind die Landesbauordnung, das Landesplanungsgesetz, das geplante Landesklimaschutzgesetz, das Landesraumentwicklungsprogramm, die Regionalen Raumentwicklungsprogramme sowie das Baugesetzbuch auf Bundesebene. Zudem sollen sich Gemeinden, die planungsbezogen Landesfördergelder erhalten wollen, zur Erstellung von integrierten, nachhaltigen Entwicklungskonzepten verpflichten. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und regionale Flächennutzungspläne sollen eine kooperative Gebietsentwicklung ermöglichen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, an diesem Antrag fällt mir zunächst ins Auge: Den Kommunen, die bekanntlich die Planungshoheit zur baulichen Entwicklung haben, wird jegliche Kompetenz abgesprochen. (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist überhaupt nicht wahr!) Verstärkte Regeln und Vorschriften sollen dafür sorgen, (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) dass die Kommunen die Ausweisung von neuen Flächen für Siedlungs-, Gewerbe- und Verkehrsinfrastruktur zurückschrauben beziehungsweise beenden. Auch den Mitgliedern der vier Regionalen Planungsverbände, die sich über Jahre intensiv zur Siedlungsentwicklung Gedanken machen, (Beifall Rainer Albrecht, SPD: Sehr richtig!) wird jegliche Kompetenz abgesprochen. Dabei geht es immer auch um das Finden von Kompromissen, das Abwägen, was vertretbar ist. Ich nenne als ein Beispiel den jahrelangen Streit im Stadt-Umland-Raum Rostock. Als zweites Beispiel nenne ich die vielen Dörfer und Ortsteile im Land. Verbietet man ihnen jegliche Entwicklung und zahlt die vor Jahren tatsächlich mal von einem Berliner Institut vorgeschlagenen Umzugsprämien, um Ortsteile aufzugeben, oder lässt man in einem harten Diskussionsprozess erreichte Kompromisse und eine gewisse Eigenentwicklung zu? Damit keine Missverständnisse aufkommen, ich rede hier nicht das Wort zur Zulassung einer ausufernden baulichen Entwicklung zulasten von Freiflächen, insbesondere landwirtschaftlich genutzter Flächen. Nein, auch die Linksfraktion teilt das politische Ziel, die Inanspruchnahme von Flächen für Siedlungs- und Verkehrsflächen zu reduzieren. Das kann durch Nachverdichtung, Umnutzung, Nutzung von Brachflächen und auch Aufstockung von Gebäuden erfolgen. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber das ist in der Praxis mit vielen Widerständen verbunden. Das fängt an mit der Verfügbarkeit von Flächen, der Entscheidung, Stadtgrün zu erhalten oder für Nachverdichtung zu nutzen, und der Abwägung vieler entgegenstehender Interessenlagen. Da gibt es echte Zielkonflikte. Wenn wir in der Stadt zum Beispiel davon reden, Grünflächen oder Brachflächen zu bebauen, dann können wir andere Konzepte wie die Schwammstadt schwerlich umsetzen. Deshalb dauern Bauleitplanungen gerade dort, wo Wohnungsknappheit besteht, viel zu lange. Bereits jetzt ist vor Neuausweisung von Baugebieten auch nachzuweisen, ob es Alternativen dazu gibt. Ich verweise auf die in Paragraf 1 des Baugesetzbuches festgeschriebenen Grundsätze der Bauleitplanung, die einzuhalten sind. Auch darf bezweifelt werden, dass schärfere Regeln Akzeptanz finden würden. Zudem spielen auch immer die Rahmenbedingungen eine wichtige Rolle. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, zur Einordnung des Antrags allerdings verweise ich auf die Verhältnisse in Mecklenburg-Vorpommern. Unser Bundesland hat mit Abstand den geringsten Bodenversiegelungsgrad (2,3 Prozent), (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) den geringsten Anteil an Siedlungs- und Verkehrsfläche (6,6 Prozent) und den größten Freiraumflächenanteil aller Bundesländer (93,3 Prozent). Das sind harte Fakten, die ich im gleichen Portal fand wie auch die Argumentation der Bündnisgrünen. Demnach beträgt in Mecklenburg-Vorpommern die Flächenneuinanspruchnahme baulich geprägter Siedlungs- und Verkehrsflächen im Fünfjahresmittel im Jahr 2021 vier Hektar pro Tag. Das ist in der Tat hoch, aber zur Bewertung müssen auch die Rahmenbedingungen analysiert und einbezogen werden. Herr Minister Meyer hat schon viel zum Ausbau der Erneuerbaren gesagt. Mecklenburg-Vorpommern ist aber auch gerade als Alterswohnsitz und für Anleger in Jahren der Niedrigzinsen zum begehrten Land für Ansiedlungen und Ferienwohnungen geworden. Die Niedrigzinsen und andererseits steigende Mietkosten ermöglichten zudem auch Einheimischen, Wohneigentum zu erwerben beziehungsweise zu schaffen. Auch die zunächst positive Entwicklung der MV WERFTEN sorgte beispielsweise für Handlungsdruck bei der Ausweisung von Baugrundstücken. Die Corona-Pandemie und die Möglichkeiten von Homeoffice haben die Entwicklung verstärkt, von Großstädten wie Hamburg oder Berlin aufs Land oder in Kleinstädte zu ziehen oder einen Nebenwohnsitz zu haben. Mecklenburg-Vorpommern profitierte wegen seiner einzigartigen Naturausstattung von diesem Trend. Diese Entwicklung ist jedoch mit den hohen Baukosten, den steigenden Zinsen und der hohen Inflation vorerst vorbei. Der Wohnungsneubau ist massiv eingebrochen, es fehlt Mietwohnraum, Leerstand ist selbst in ländlichen Regionen gering. Meiner Ansicht nach kommt dieser Antrag zur Unzeit. Die Kommunen, nee, die öffentliche Hand wirbt mit attraktiven Richtlinien und mehr Mitteln, dass die soziale Wohnraumförderung auch abgerufen wird, weil Wohnraum mit sozialen Mieten fehlt. Aktuell muss politischer Schwerpunkt sein, Wohnraum mit sozialen Mieten zu schaffen beziehungsweise dessen Angebot auszuweiten. Kolleginnen und Kollegen, ich sagte es schon, die Bauförderung hat großen Einfluss auf das Baugeschehen. Mecklenburg-Vorpommern fokussiert sich bei Straßenbauvorhaben auf den Erhalt vorhandener Landesstraßen. Entscheidungen für Vorhaben für Bundesstraßen trifft der Bund. Im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung wird ausschließlich der Neubau von Mietwohnraum gefördert. Eigentumsförderung beschränkt sich auf den Abbau von Barrieren im Bestand. Auf Bundesebene wurde hingegen über Jahre eine großzügige Eigentumsförderung praktiziert, wobei in Mecklenburg-Vorpommern das Baukindergeld überwiegend für den Erwerb gebrauchter Immobilien und damit für den Erhalt vorhandener Ortslagen verwendet wurde. Richtigstellen möchte ich, dass in der Städtebauförderung seit Jahren ein aktuelles integriertes Stadtentwicklungskonzept Fördervoraussetzung ist. (Rainer Albrecht, SPD: So ist es.) Weil solch ein Konzept teuer ist und nur aus Mitteln der Städtebaufördermittel bezahlt werden kann, wenn die Kommune bereits in der Städtebauförderung ist, ist das Gros der Kommunen ausgeschlossen von der Förderung. Und gerade sorgt die Kürzung der Mittel für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“, kurz GAK, dafür, dass die Ortskernbelebung der Dörfer und Gemeinden bis 10.000 Einwohner durch massive Mittelkürzung kaum noch möglich sein wird. Im Rahmen der GAK werden Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung ländlich geprägter Orte gefördert. So sollen die charakteristischen Ortsbilder und die Bausubstanz der Dörfer erhalten und die dörfliche Struktur weiterentwickelt werden. (Thore Stein, AfD: Ist ja gar nicht gewollt von denen.) Und statt einer Förderung von Eigenheimen mit KfW-40- Standard für Gutbetuchte, die auch ohne Förderung bauen könnten, sollten die Mittel für den Erhalt bestehender Bausubstanz oder den sozialen Wohnungsbau eingesetzt werden. Sie können gerne vorschlagen, dass der Bund ein Programm auflegt: Jung kauft Alt. Damit könnten junge Leute unterstützt werden, alte Bausubstanz zu kaufen und zu erhalten. Die Möglichkeiten des Landes sind auch wegen der Steuersparentscheidung für Gutverdienende erschöpft (Zuruf von Christiane Berg, CDU) und die weiteren Pläne des Bundesfinanzministers bedeuten Mindereinnahmen. Weniger Einnahmen bedeutet weniger Möglichkeiten. (Unruhe bei Marc Reinhardt, CDU, und David Wulff, FDP) Die Bundesbauministerin hat zudem eine umfangreiche Novelle des Baugesetzbuches angekündigt. Auch eine grundlegende Reform der Baunutzungsverordnung ist notwendig. Wir lehnen Ihren Antrag ab. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Alle Reden von Daniel Seiffert Protokoll ↗