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Harry Glawe

CDU 21.09.2023 Sitzungen 8/64

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Sicherung der pflegerischen Versorgung wird in den kommenden Jahren eine Herausforderung für die Gesellschaft, vor allen Dingen für die Politik, aber eben auch insgesamt. (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) Es geht darum, den großen Fachkräftebedarf in der Pflege, der noch deutlich steigen wird, abzusichern, und dazu brauchen wir eben auch neue Herangehensweisen. Die jetzigen Pflegeeinrichtungen sind mittlerweile oftmals an der Bettenkapazitätsgrenze. Warum? Erstens, es fehlen Pflegekräfte, und zweitens geht es auch darum, dass in den Krankenhäusern mittlerweile Stationen geschlossen werden müssen oder abgemeldet werden, um einerseits die Problematik der Versorgung durch fehlende Pflegekräfte sozusagen zu verbieten, denn es geht ja darum, dass die Menschen gepflegt werden und menschenwürdig gepflegt werden, und von daher ist die Herausforderung gewaltig. Warum sage ich das? Wir haben mittlerweile in Mecklenburg-Vorpommern etwa 123.000 Personen, die pflegebedürftig sind. Und diese Anzahl wird sich noch mal bis zum Jahre 2030 um 56 Prozent erhöhen, so sagen es jedenfalls die Prognosen. Das heißt in Zahlen ausgedrückt, 185.000 Pflegebedürftige. Auf der anderen Seite wird eine Vielzahl von Fachkräften aus Altersgründen ausscheiden. Also die Babyboomer-Generation geht bis 2032 in Rente. Und das ist natürlich eine Riesenherausforderung für die Gesellschaft. Gegenwärtig sind schon 1.100 Stellen in der Pflege unbesetzt. Und bis zum Jahre 2030 wird von einer Unterdeckung von 15.000 Fachkräften in Mecklenburg-Vorpommern in der Pflege ausgegangen. Eine neue Dynamik ist auch dadurch entstanden, dass das Personalbemessungsverfahren in der Pflege gerade kürzlich im Landtag beschlossen wurde und das Ausführungsgesetz auf der Landesebene seine Wirkung entfaltet. In der Begründung der Landesregierung stand damals schon, dass ein zusätzlicher Bedarf von 1.520 Fachkräften in der Pflege gesehen wird und damit ein weiteres Defizit bei der Versorgung entstehen kann. Meine Damen und Herren, daraus ergibt sich aus unserer Sicht ein akuter Handlungsbedarf, und wir brauchen neue Lösungsansätze, die dann auch dazu führen, dass wir einerseits im Sozialausschuss ja eine Anhörung hinter uns haben, und dort haben ja viele Fachleute ihre verschiedenen Meinungen und auch Grundsätze skizziert. Ich will drei Punkte für die CDU vortragen, die wir für unabdingbar halten: Punkt eins ist die gegenwärtige Situation, dass rund ein Drittel der Auszubildenden an der Abschlussprüfung in der generalisierten Ausbildung am Abschluss scheitern. Was ergibt sich daraus? Wir glauben, dass wir im zweiten Ausbildungsjahr die Möglichkeit einer Zwischenprüfung einräumen müssen, mit der Absicht, einen Abschluss als Pflegehilfskraft nach zwei Jahren zu erwerben. Warum glauben wir das? Wir sind der Meinung, dass es dann eher gelingt, diese Fachkräfte, die ein Zwischenzeugnis haben, dann auch in der Pflege zu behalten. Jetzt ist es so, dass viele die Ausbildung abbrechen und damit am Ende dann der Pflege verlorengehen. Zweitens. Wir glauben, dass es derzeitig wichtig ist, die Ausbildung der Pflegehilfskräfte deutlich anzuheben. Und wir sind der Meinung, da zurzeit nur 200 Personen pro Jahr in Mecklenburg-Vorpommern ausgebildet werden, dass erstens das Beispiel in Sachsen-Anhalt greifen sollte, dass wir auch diese Pflegehilfskräfte dann finanzieren, und zwar aus der Gesellschaft heraus. Wir müssen damit aufhören, dass wir die Leute stigmatisieren und dass wir vor allen Dingen dann von denen noch die eigene Ausbildung bezahlen lassen. Das ist nicht mehr zeitgemäß. Und vor allen Dingen hilft es der Pflege überhaupt nicht. Wir brauchen also einen deutlichen Ansatz, die Attraktivität der Ausbildung zu steigern und damit auch Pflegehilfskräfte insgesamt in die Ausbildung zu bringen. Das kann bei privaten Unternehmen stattfinden, aber auch im staatlichen Bereich. Drittens, meine Damen und Herren, greift eine weitere Herausforderung Raum. Es geht darum, einerseits eine große Anzahl an Beschäftigten, die eine jahrelange pflegerische Arbeit in den Pflegeeinrichtungen oder auch im Krankenhaus geleistet haben, dass man denen die Möglichkeit verschafft, eine Anerkennungsprüfung auf den Weg zu bringen, sodass sie dann auch als Pflegehelfer arbeiten können und damit deutlich in der Gesellschaft und vor allen Dingen auch ihre persönliche Anerkennung dadurch gehoben wird. Wir glauben auch, dass ein theoretischer Teil von 80 bis 100 Stunden noch als Weiterbildung angeboten werden muss. Aber danach ist ein Abschlussgespräch aus unserer Sicht ausreichend, um den theoretischen Teil noch sozusagen abzufragen. In der Praxis haben diese Personen und diese Pflegekräfte mindestens schon fünf bis zehn Jahre gearbeitet und kennen Grundkrankenpflege, glaube ich, von der Pike auf. Meine Damen und Herren, wir werben für unseren Antrag, weil wir glauben, er ist perspektivisch für die Pflegehilfskräfte wichtig. Und er ist vor allen Dingen auch wichtig, um die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger, der pflegebedürftigen Menschen zu sichern und gleichzeitig auch dafür zu sorgen, dass die Angehörigen sicher sind, dass wir einen neuen Baustein entwickeln, der die Pflege stärkt. Wir hoffen, dass Sie unserem Antrag folgen. Und wenn nicht heute, wird die Zeit zeigen, dass Sie folgen müssen, weil Ihnen nischt weiter einfällt, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU) als tatsächlich neue Wege zu gehen. Wir haben die hier skizziert, und wir werden dieses Thema, auch wenn Sie heute Nein sagen, weiterverfolgen. Wir lassen uns davon nicht abbringen, zumal eben auch gerade in der Pflege ein hoher Handlungsdruck besteht, und ich hoffe, dass die Ministerin das dann auch irgendwann einsehen wird. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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