Katy Hoffmeister
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Lieber Kollege Stamer, ich habe mal eine Frage, wie Sie zu der Idee kommen, dass das Krankenhausgesetz M-V isoliert tatsächlich geändert werden kann ohne Bundesdatenschutzgesetzänderung und ohne Rücksicht auf die Datenschutz-Grundverordnung des EU-Rechts, denn die Datenschutz-Grundverordnung sieht natürlich Öffnungsmöglichkeiten und Abweichungen vor, auch für Gesundheitsdaten, aber von denen hat das Bundesdatenschutzgesetz keinen Gebrauch gemacht. Mir fehlt also die Lückenschließung, wie Sie dahin kommen, die Opt-out-Regelung alleine aufgrund von Landesgesetz zu regeln.
