Constanze Oehlrich
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Gesundheitsdaten stehen unter dem besonderen Schutz der europäischen Datenschutz-Grundverordnung. Eine missbräuchliche Verwendung von Gesundheitsdaten kann für die betroffenen Personen soziale Stigmatisierung oder auch Diskriminierung bedeuten, etwa auf dem Arbeits- oder Versicherungsmarkt. Auf der anderen Seite kann die Verwendung von Gesundheitsdaten für Zwecke wissenschaftlicher Forschung Leben retten. Wege und Lösungen zu finden, um die Verarbeitung von Gesundheitsdaten zu im öffentlichen Interesse liegenden wissenschaftlichen Forschungszwecken zu ermöglichen, ist eine Herausforderung, vor der wir uns nicht drücken dürfen. Mit dem uns vorliegenden Antrag „Gesundheitsforschung stärken – Medizinische Forschungsdaten sicher nutzen“ wollen die Fraktionen SPD und DIE LINKE die Landesregierung dazu auffordern, eine Neuregelung in Paragraf 37 des Landeskrankenhausgesetzes auf den Weg zu bringen, um, ich zitiere, „insbesondere die krankenhausinterne Eigennutzung von Gesundheitsdaten für die Forschung und somit eine bessere Versorgung und Prävention für die Bevölkerung zu gewährleisten“, Zitatende. Bei allem Respekt, sehr geehrte Kolleg/-innen, diese Neuregelung ist doch schon längst auf dem Weg! Die Ministerin für Wissenschaft, Kultur, Europa und Bundesangelegenheiten Bettina Martin, der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Sebastian Schmidt und Vertreter der Universitätsmedizinen haben die geplante Änderung des Paragrafen 37 Landeskrankenhausgesetz am 11. Juli 2023 in Schwerin bereits vorgestellt. Der Antrag liest sich daher so, als solle der Landtag schon mal unbesehen einem Gesetzentwurf zustimmen, der ihm noch gar nicht vorliegt. Das geht natürlich nicht. Was aber geht, ist, dass wir hier die Bedingungen diskutieren, unter denen eine Verabschiedung des Gesetzes durch den Landtag vorstellbar erscheint. In der Petersberger Erklärung hat sich die Konferenz der Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder auf sieben Empfehlungen im Zusammenhang mit der Verarbeitung von Gesundheitsdaten in der wissenschaftlichen Forschung verständigt. Darin heißt es unter anderem, ich zitiere: „Die Menschen stehen im Mittelpunkt der Forschung. Sie dürfen nicht zum bloßen Objekt der Datenverarbeitung gemacht werden. Entsprechende Verarbeitungsprozesse müssen daher rechtmäßig sowie für betroffene Personen stets transparent und nachvollziehbar sein. Auch wenn eine Verarbeitung ihrer Daten im öffentlichen Interesse gesetzlich erlaubt und nicht auf ihre Einwilligung gestützt wird, sind die betroffenen Personen in geeigneter Form einzubinden.“ Zitatende. Bislang ist die Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten von Patient/-innen nach Paragraf 37 Landeskrankenhausgesetz nur dann zulässig, wenn die Patient/- innen eingewilligt haben. Nach dem Willen von Wissenschaftsministerin Bettina Martin soll die Nutzung von Patient/-innendaten für Forschungszwecke in Mecklenburg-Vorpommern künftig auch ohne Einwilligung zulässig sein. Allerdings sollen die Daten in jedem Fall pseudonym und nur zu Forschungszwecken verwendet werden dürfen. Eine Veräußerung an Dritte, auch zu kommerziellen Zwecken, sei ausgeschlossen. Der Landesdatenschutzbeauftragte betonte – ich zitiere wörtlich aus der Pressemitteilung, der gemeinsamen –: „Patientinnen und Patienten müssen selbstbestimmt darauf Einfluss nehmen können, ob mit ihren Daten geforscht werden soll. Wir setzen uns daher dafür ein, dass Patientinnen und Patienten der Nutzung ihrer Daten zu Forschungszwecken informiert jederzeit voraussetzungslos widersprechen können. Nur unter diesen Voraussetzungen wird ein Widerspruchsrecht den Interessen der Patientinnen und Patienten hinreichend gerecht.“ Zitatende. Sehr geehrte Kolleg/-innen, damit sind auch die Bedingungen skizziert, unter denen sich meine Fraktion eine Zustimmung zu der geplanten Änderung von Paragraf 37 Landeskrankenhausgesetz vorstellen kann. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag und danke für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und René Domke, FDP)
