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Katy Hoffmeister

CDU 21.09.2023 Sitzungen 8/64

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich gebe zu, ich habe den Antrag gelesen und ging von anderen Voraussetzungen aus. Ich bin davon ausgegangen, dass die rot-rote Regierungskoalition diesen Antrag unter dem Eindruck der Debatten auf Bundesebene gestellt hat, und zwar unter dem Stichwort „Gesundheitsdatenschutz/Gesundheitsdatennutzungsgesetz“, das ja kürzlich das Kabinett im Bund passiert hat. Und ich ging davon aus, dass es sich quasi um einen Begleitantrag handelte zu den Diskussionen eben von Bund und von EU, weil ich immer noch, auch nach diesem Antrag, den ich jetzt anders verstanden habe, Zweifel daran habe, dass das rechtlich zulässig ist. Aber das könnten Sie ja vielleicht gleich noch mal kurz selber skizzieren. Und ich hoffte eigentlich, dass dieser Antrag entstanden ist unter dem Gesichtspunkt der Anhörung, die im Bundestag stattgefunden hat, nämlich aufgrund eines CDU/CSU-Antrages im Bundestag, der hieß „Gesundheit – Forschungsstandort Deutschland stärken – Bessere Rahmenbedingungen für Datennutzung und Künstliche Intelligenz schaffen“. Der ist im Februar tatsächlich so gestellt worden, und es gab dazu im Juli eine Anhörung im Bundestag, die eineindeutig war. Und ich stimme Ihnen zu, dass es darum gehen muss, eine Zugänglichkeit von Gesundheitsdaten zu ermöglichen und da natürlich auch eine einfachere und leichtere Nutzung von Gesundheitsdaten für gemeinwohlorientierte Zwecke zur Verfügung stehen zu haben. Ich will auf das Verfahren, wie das derzeit ist, nicht gesondert eingehen, das haben Herr Stamer und auch die Ministerin kurz schon skizziert. Und so ist es eben im Landeskrankenhausgesetz M-V derzeit skizziert. Und da auf Bundesebene künftig angedacht ist, dass eine Opt-out-Lösung die Lösung sein soll, sprich die Widerspruchslösung, ging ich auch davon aus, dass eine ähnliche Lösung im Landeskrankenhausgesetz angestrebt wird. Das war im Antrag zunächst noch offengelassen worden, jetzt haben Sie das konkretisiert. Und, meine Damen und Herren, ich sehe das so, das kann Sinn machen. Das kann allerdings nur dann Sinn machen, wenn dabei die Persönlichkeitsrechte und die Datenschutzrechte des Einzelnen genutzt und auch tatsächlich geschützt werden. Und warum macht das Sinn – wir sind in verschiedenen Redebeiträgen ja bereits dazu auch darauf eingegangen –, weil es zentral ist, und zwar zentral für unsere Gesundheitswirtschaft, und erst recht, darf ich an dieser Stelle noch mal ausdrücklich sagen, für die Gesundheitsforschung, unter anderem und insbesondere in den Universitätsmedizinen im Land Mecklenburg-Vorpommern. Und nichts anderes ergab sich auch aus der Anhörung im Bundestagsausschuss im Juli. Dort kann man als Kurzfassung zusammenfassen, bürokratische Hemmnisse sind abzubauen, um den Rückstand, den wir bereits haben gegenüber vielen Ländern, auch vielen europäischen Ländern, aufzuholen. Wir unterstützen daher grundsätzlich, dass Gesundheitsdaten künftig zu Forschungs- und gemeinwohlorientierten Zwecken besser und einfacher genutzt werden können. Ich habe Ihnen gesagt, dass ich das für zweifelhaft halte, dass wir das derzeit tatsächlich ohne Änderung auf Bundes- und EU-Ebene umsetzen können. Aber ich gehe davon aus, wenn Sie diesen Antrag und diesen Gesetzentwurf vorliegen haben, dann werden wir ja im Rahmen der Verbandsanhörung bereits in dem Verfahren, also auf der Seite der Regierung und später dann auch im Anhörungsprozess im Landtag, dazu noch mal kommunizieren und auch reden können. Was mir an dieser Stelle allerdings auch wichtig ist, dass es auch darum geht, tatsächlich eine Vereinheitlichung der Erhebung und Sammlung der Daten und eine bessere Vernetzung der Daten tatsächlich zu ermöglichen, weil ansonsten werden wir scheitern. Wir werden scheitern, nicht nur, weil wir zum Teil auf Aktendaten basieren, sondern auch, weil wir auf unterschiedlichen Ebenen tatsächlich Daten sammeln und tatsächlich erfassen. Schon jetzt ist es so, dass wir über 300 Register haben in Deutschland, die offiziell zu bestimmten Zwecken Daten sammeln, und es fehlt dort an einer Koordinierungsstelle. Ich weiß, dass auf Bundesebene jetzt die Diskussion auch entstanden ist, eine solche einzurichten. Aber bei aller Liebe, wir können ganz viele Daten erfassen, wichtig ist, dass wir sie auch untereinander austauschen, um dann am Ende auch den Erkenntnisgewinn für uns nutzen zu können. Und wozu wir sie nutzen können, das wissen wir alle: Prävention, Früherkennung auf der einen Seite, Medikamentenentwicklung unter anderem auf der anderen Seite. Es ist jedenfalls notwendig, die breite Masse der Daten, die ja tatsächlich da sind, zeit- und kostensparend zu nutzen. Und deshalb ist dieser Antrag auch richtig und deshalb wird die CDU-Fraktion den auch unterstützen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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