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Reinhard Meyer

21.09.2023 Sitzungen 8/64

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich gehe doch immer noch davon aus, das ist keine verbundene Aussprache mit dem Tagesordnungspunkt, der heute Morgen schon stattgefunden hat. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) Insofern würde ich mich jetzt auf diesen Antrag der AfD-Fraktion auch tatsächlich konzentrieren. Aber, Frau Federau, eine Bemerkung zu Ihnen: Ich würde mir gerne, nein, eigentlich nicht gerne, mal vorstellen, Sie wären in irgendeiner Verantwortung, den Menschen auf Rügen zu erklären, (Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE: Ja, um Gottes willen!) dass man jetzt ein Atomkraftwerk, zum Beispiel gegenüber vom Greifswalder Bodden in Mönchgut, ansiedeln würde. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD) Das ist eine interessante Vorstellung. (Zuruf von Martin Schmidt, AfD) Es ist eine interessante Vorstellung, ob dann noch ein Antrag „Demokratie leben und achten“ sozusagen von Ihnen kommen würde. (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Und das ist für mich dann auch schon wieder gelebte Dialektik, dass Sie mit solchen Überschriften als AfD arbeiten und wir ja im Grunde genommen wissen, dass Sie genau diese Demokratie im Grunde Ihres Herzens ablehnen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Stephan J. Reuken, AfD: Was für ein Unsinn! Das ist eine Lüge! Was für ein Schwachsinn! Hören Sie auf zu lügen!) Meine Damen und Herren, kommen wir, kommen wir auf ein hohes Gut, das wir in unserer Demokratie haben, nämlich kommunale Bürgerentscheide. Und bei kommunalen Bürgerentscheiden ist es, glaube ich, auch wichtig, darauf hinzuweisen, dass wir über etwas reden, was natürlich Kommunen im eigenen Wirkungskreis und die Bürgerinnen und Bürger der Kommunen beantragen können. Deswegen ist das ganz wichtig, an der Stelle festzuhalten, das gelingt an vielen Stellen, das ist auch ein probates Mittel. Wir haben das hier im Lande auch erlebt, zum Beispiel bei Ortsumgehungen in Waren an der Müritz oder indem wir die Gemeindevertretung, die Stadtvertretung konsultiert haben bei der Stadt Sternberg, nach dem Motto, möchte man eine Ortsumgehung oder nicht. Und in Waren an der Müritz hat es sogar einen Bürgerentscheid gegeben dagegen. Und daran hält sich dann am Ende auch, wenn wir die Möglichkeit haben, die Landesregierung. Hier ist es ein bisschen anders, weil natürlich die Kommunalverfassung auch limitiert, was kommunal tatsächlich ein Bürgerentscheid umfassen kann. Und Sie finden in der Kommunalverfassung unter Paragraf 20 Absatz 2 Nummer 4 auch den Hinweis, dass sonstige Angelegenheiten über den kommunalpolitischen Wirkungskreis und die Sachfragen hinaus, nämlich insbesondere Planfeststellungsverfahren oder förmliche Verwaltungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung, nicht darunterfallen, weil schlicht hier sozusagen das Bundesrecht gilt. Dazu, muss man aber dann sagen, gibt es natürlich – und genau das tut die Landesregierung – das rechtsstaatliche Genehmigungsverfahren, das wir an jeder Stelle dieses Verfahrens gewährleisten, mit entsprechender Öffentlichkeitsbeteiligung, (Petra Federau, AfD: Das glaubt doch kein Mensch!) wo sich dann entsprechend auch diejenigen, die sich dagegenstellen – das ist ja keine einfache Frage, was das LNG-Terminal angeht –, entsprechend äußern können. Und genau das tun wir als Landesregierung, meine Damen und Herren. Und ich werde auch nicht hingehen und der Genehmigungsbehörde, in diesem Fall zum Beispiel dem Bergamt in Stralsund, Vorschriften machen, was sie zu tun haben und zu lassen haben, weil ich vollstes Vertrauen in diese Behörde habe, (Zuruf von Horst Förster, AfD) dass sie solche Genehmigungsverfahren auch unabhängig von irgendwelchen Weisungen in der Politik durchführen können, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Horst Förster, AfD: Sie wissen, was erwartet wird.) Und dazu gehört natürlich auch die Frage, die Sie gestellt haben in Ihrem Antrag, was den Nachweis angeht der Gefahr einer Gasmangellage und damit die Konsequenzen für die Energieversorgung. Meine Damen und Herren, ich kann Ihnen sagen, das liegt seit Längerem vor durch die Bundesnetzagentur. Sie können jeden Tag aktualisiert auf die Internetseite der Bundesnetzagentur gehen. Und wir haben immer an dieser Stelle, wir haben immer an dieser Stelle als Landesregierung gesagt, wir werden das nicht abschließend beurteilen können. Das muss die Bundesregierung, das müssen die entsprechenden Stellen tun, in dem Fall die Bundesnetzagentur. Und siehe da, auch das Bundesverwaltungsgericht hat jetzt bei den beiden Verfahren Deutsche Umwelthilfe und auch NABU wegen Baustopp deswegen noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie den Unterlagen der Bundesnetzagentur folgt bei ihrem Gerichtsurteil. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Ich bitte, das dann auch an der Stelle zur Kenntnis zu nehmen! (Horst Förster, AfD: Das war eine vorläufige Entscheidung.) Das war eine vorläufige Entscheidung. Aber in der Begründung, Herr Förster, wurde genau auf diesen Punkt, auf den Sie ja im Antrag abheben, (Horst Förster, AfD: Richtig!) es läge kein Nachweis vor, abgehoben, (Zuruf von Horst Förster, AfD) und es wurde deutlich gemacht, dass dieser Nachweis nach Ansicht des Gerichtes vorliegt. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Meine Damen und Herren, ich will deutlich darauf hinweisen, dass die Kommunalentscheide in dieser Frage begrenzt sind, dass wir als Landesregierung aber weiter mit den Vertretern der Kommunen, mit den Menschen vor Ort im Gespräch sind. Und ich will auch nicht verhehlen, gelegentlich würde es mich wirklich interessieren, angesichts der Debatte, wie eine faire Abstimmung vor Ort ausgehen würde, denn nicht das, was wir wahrscheinlich jetzt am Wochenende erleben, dass Demonstranten von außen herantransportiert werden, ist das, was maßgeblich ist, sondern was die Menschen vor Ort darüber denken. Und dazu wird es auch weitere Veranstaltungen geben. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD)

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