Prof. Dr. Robert Northoff
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder des Parlaments! Werte Gäste! Der AfD-Antrag „Worten Taten folgen lassen – Landesregierung muss das …verfassungsgericht … anrufen“ ist nicht zielführend. Ich finde sogar, er liegt daneben. Er kann also in der Sache keinen Erfolg haben. Schauen wir kurz in die Diskussion, die etwas weiter gefasst worden ist, zurück. Und ich glaube, das muss ich jetzt doch mal ganz kurz sagen, obwohl es eigentlich ein Selbstgänger ist. Wir haben einen Klimawandel, der weltweit zu gefährlichen Veränderungen, Stürmen, Überschwemmungen und Schmelzen der Polkappen führt. Wir müssen was dagegen tun. Und schon das hat die AfD nicht wirklich akzeptiert. Schade, und da liegt sie schon das erste Mal daneben. (Beifall Rainer Albrecht, SPD) Wir erleben weiter einen schrecklichen russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Putins Russland benimmt sich da aus meiner Sicht wie ein Imperialist. Und gerade wir Deutschen sollten aus der deutschen Geschichte wissen, dass man Imperialisten Einhalt gebieten muss, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Paul-Joachim Timm, AfD) sonst wird der Hunger unersättlich. Deswegen ist es auch richtig, dass wir uns an Sanktionen beteiligen und kaum noch russisches Gas importieren. Auch hier liegt die AfD mit ihrem aus meiner Sicht naiven Umgang mit dem russischen Imperialismus daneben. Dass wir in dieser Situation für eine Sicherung der notwendigen Energie sorgen müssen, das ist, glaube ich, erst einmal als wichtige Erkenntnis unstreitig. Bestritten wurde jetzt vorhin, ob es notwendig ist, dass es dafür eine LNG-Infrastruktur in Mukran geben muss. Diese Idee ist natürlich auch aus anderen Gründen kritisch zu sehen, weil es nämlich – und das ist schon auch angedeutet worden – potenzielle Umweltgefahren geben könnte, weil es Gefahren für den Tourismus geben könnte und weil zu Recht darauf hingewiesen worden ist, dass wir die Akzeptanz der dort lebenden Bürgerinnen und Bürger brauchen und sie irgendwie mitnehmen müssen. Das ist ja auch die Position der Landesregierung, welche – das haben wir gehört – im Bundesrat sich ablehnend geäußert hat, für den Vermittlungsausschuss gestimmt hat. Und sowohl unser Umweltminister Till Backhaus als auch der Wirtschaftsminister haben ihre Bedenken auch klar öffentlich geäußert. Nun meint die AfD, durch ein Normenkontrollverfahren hier Klärung bringen zu können. Aber auch damit liegt sie wieder daneben. Gemeint ist wohl eine abstrakte Normenkontrolle. Ein solcher Antrag kann in der Tat auch von einer Landesregierung gestellt werden, ist aber sehr selten, weil es sich bei diesen Prüfungen typischerweise um sehr fundamentale Normenkonstrukte handelt, wie zum Beispiel – da ist es dann mal passiert – beim ZDF-Staatsvertrag, beim Schwangerschaftsabbruch oder bei der Wehrdienstverweigerung. Da es sich um eine grundlegende Prüfung der Verfassungsmäßigkeit handelt, dauern solche Verfahren in der Regel auch länger. Hier bräuchten wir aber Klarheit bis zum Jahresende. Bis dahin soll der Anleger ja vielleicht sogar fertig sein. Also schon aus zeitlicher Sicht ist es sehr unvernünftig, eine solche verfassungsrechtliche Prüfung durchführen zu lassen. Richtiger ist da aus rechtlicher Sicht der Weg zum Bundesverwaltungsgericht. Und der ist ja auch schon eingeschlagen worden. Man muss dann, glaube ich, aber auch die Gerichtsentscheidung respektieren. Das Gericht geht, wie wir gehört haben, im Eilverfahren bei summarischer Prüfung von einem Fortbestand der Gaskrise aus. Ein wesentliches Argument der AfD ist damit entfallen. Man kann sich auch nicht dagegen, wie manche Leute das meinen, über das Verfassungsgericht wehren, so nach dem Motto, die können ja auch nicht alles aufheben. Nein, das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach darauf hingewiesen, dass es sich nicht als Superrevisionsinstanz sieht, wie man also auch in anderem Zusammenhang gehört hat, man kann nicht gegen jede Entscheidung eines höchsten Gerichtes einfach noch mal eben ans Verfassungsgericht gehen. Vielmehr können mit der abstrakten Normenkontrolle Normen des Bundesrechts nur auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz hin geprüft werden. Leider nennt die AfD hier keine spezielle Norm – ist auch kein Zufall, denn die Aufnahme von Mukran in das Beschleunigungsgesetz ist eine verwaltungstechnische Abwägung, ist der eine Ort richtig oder ist der andere Ort richtig, ist es eilbedürftiger oder nicht so eilbedürftig. Darüber mag man auch eine andere Auffassung haben. Ein solcher Streit ist aber kein Verstoß gegen die Verfassung. Zu den dem Grundgesetz immanenten Verfassungsnormen, die das Verhältnis von Bund und Ländern regeln, gehört allerdings auch der Verfassungsgrundsatz der Bundestreue. Das hat das Bundesverfassungsgericht erstmals 1957 zu den Schulgesetzen festgestellt. Und ich zitiere mal aus diesem Gesetz: „Daher erfordert die Bundestreue die Rücksichtnahme jedes Gliedes auf Interessen- und Spannungslagen, die im Bund auftreten …“ Ende des Zitats. Sie ahnen es, es geht bei der Bundestreue vor allem um die Treue der Länder zum Bund. Es gibt noch weitere Urteile, die ich aber hier nicht groß noch zitieren muss, Rundfunkurteil oder Gesetz zum Kreditwesen. Die alle geben nichts dafür her, dass in diesem Zusammenhang hier das also sinnvoll sein könnte. Die Einbeziehung der Länderinteressen erfolgt bei uns, das hat sich rumgesprochen, vor allem über den Bundesrat. Das ist der gebotene Weg, um Bund und Länder miteinander in Einklang zu bringen. Dort kann man auch mal unterliegen. Das ist in einer Demokratie möglich. Man kann auch als Landesregierung nach wie vor Bedenken haben und diese dann politisch in Berlin vorbringen oder auch an Veränderungen und Verbesserungen der Situation arbeiten. Und wer das Verfahren kritisiert, kann beim Verwaltungsgericht Klärung herbeiführen. Der Weg über einen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit ist aber ein Irrweg. Auch insofern liegt die AfD also leider wieder mal daneben und der Antrag ist daher abzulehnen. – Ich danke Ihnen! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
