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Daniel Seiffert

Die Linke 21.09.2023 Sitzungen 8/64

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dieser Antrag befasst sich mit dem LNG-Vorhaben des Bundes in Mukran. Ich will auf die rechtlichen Aspekte eines Normenkontrollverfahrens verzichten. (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Warum?) Seine Sicht auf die Dinge hat ja der Antragsteller ausführlich dargelegt. Bekanntermaßen ist Mukran gegen die Stimmen des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Bundesrat und auch gegen die Stimmen der Linksfraktion im Bundestag Bestandteil des LNG-Beschleunigungsgesetzes geworden. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Dann waren Sie aber hier total leise.) Mehrere Teilgenehmigungen zum Bau liegen bereits vor, Bauarbeiten sind im Gange. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Oder sagen wir mal, unsichtbar.) Die strittigste Teilgenehmigung betrifft den ersten Abschnitt der Anbindungspipeline. Die Verlegung der Leitung hat begonnen. Die Deutsche Umwelthilfe, die Stadt Binz und auch der NABU klagen dagegen vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Leider hat das mit dem einstweiligen Baustopp, ist sozusagen gescheitert, jetzt sowohl für die Deutsche Umwelthilfe als auch für den NABU. Die Deutsche Umwelthilfe hat zudem nach eigenem Bekunden mit mehreren Umweltorganisationen Beschwerde bei den Vereinten Nationen eingereicht, weil nach deren Auffassung bei der Planung der Anbindungspipeline entgegen der völkerrechtlichen Espoo-Konvention Nachbarstaaten und Öffentlichkeit nicht ausreichend beteiligt worden seien. Auch sei eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung ausgeblieben. Das LNG-Beschleunigungsgesetz legitimiert zudem, dass auch auf nationaler Ebene auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung verzichtet werden könne. Es gibt unterschiedliche Positionen zu dieser Rechtsauffassung und Rechtsauslegung. Fakt ist jedoch, eine rechtliche Würdigung und eine gerichtliche Prüfung werden in jedem Fall vorgenommen. Es macht demnach allein von der Zeitschiene her schlichtweg keinen Sinn, eine aufwendige Normenkontrolle anzustreben. Entweder wird das Vorhaben vorab gerichtlich gestoppt oder das Vorhaben ist dann schon längst umgesetzt worden, denn die einzige Rechtfertigung für die Aufnahme ins LNG-Beschleunigungsgesetz ist die Abwendung einer Notlage, in dem Fall einer Energiemangellage, in diesem Winter. Deshalb soll die Inbetriebnahme ja auch noch möglichst in diesem Jahr erfolgen. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Ansinnen Ihres Antrages verspricht demnach keinen Erfolg. Wir lehnen ihn daher ab. – Danke! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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