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Dr. Heiko Geue

21.09.2023 Sitzungen 8/64

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Doch, unser Landesenergie-/-wirtschaftsminister ist doch im Gespräch auch mit der Bundesnetzagentur gewesen, und das wäre dann jetzt auch meine nächste Bemerkung gewesen. Gerade vor Kurzem hat er noch mal mit dem Chef der Bundesnetzagentur gesprochen, und der hat ihm noch mal die Notwendigkeit des LNG-Terminals in Mecklenburg-Vorpommern dargelegt. Also es sind auf mehreren Ebenen Nachfragen gewesen, und ich sehe keinen Grund, jetzt – ich sowohl als Finanzminister als auch als Wirtschaftsminister – die fachlichen Aussagen der dafür zuständigen, der wirklich dafür zuständigen Behörden anzuzweifeln. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Die Aufgabe der zuständigen Bundesnetzagentur ist es, die hohe Qualität der Stromversorgung zu sichern und die Versorgungssicherheit für Privathaushalte und Wirtschaft zu jeder Zeit zu gewährleisten. Ich halte deswegen fest, die Vermeidung einer Gasmangellage wie im vergangenen Winter ist kein Selbstläufer. Es ist von vielen Faktoren abhängig. Zweitens. Zum Thema der Vereinbarkeit von Vorhaben mit Umwelt und Tourismus können sich nur die Fachbehörden äußern und sich eine abschließende Meinung bilden. Dort liegen die Stellungnahmen vor und dort wurden und werden die von der Planung berührten Belange abgewogen. Hier kann ich es nur noch einmal sagen, es ist weder Aufgabe des Landtags, festzustellen, welches Ausmaß Eingriffe in die Natur haben, noch, ob die geplanten Maßnahmen wirtschaftliche Belange gefährden. Dies alles haben die Fachbehörden zu bewerten. Nur sie kennen nach Sichtung der Stellungnahme alle Umstände, nur sie können mögliche Folgen im Abwägungsprozess berücksichtigen. Und der findet ja statt, und schlussendlich werden die Fachbehörden, da ist auch schon drauf hingewiesen, von den Gerichten kontrolliert. Mehrere Klagen und Anträge liegen vor. Und das Bundesverwaltungsgericht hat sich jetzt zweimal geäußert auf die Klagen der Deutschen Umwelthilfe gegen das Bergamt und die NABU-Klage und hat den Baustopp abgelehnt. Der Bau ist angesichts der anhaltenden Gasversorgungskrise aus Sicht des Bundesverwaltungsgerichtes notwendig. Die Klagen sind mit Verweis auf die Bundesnetzagentur abgelehnt. Und da erwarten Sie von der Landesregierung eine andere Einschätzung?! Das kann ja am Ende nicht Ihr Ernst sein! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und da möchte ich noch gerne auf den von Ihnen und ja auch immer wieder gern zitierten „Süddeutschen-Zeitung“-Artikel vom 12. Juli dieses Jahres eingehen. Man soll ja nicht immer alles glauben, was so in den Zeitungen steht, und ich kann nur sagen, zu diesem Artikel ist auch nicht gut recherchiert worden. Das zeigt nämlich der Blick in den Planfeststellungsbeschluss zu Nord Stream 2, und zwar Kapitel B.4.3.2. Hier wird ausgeführt, dass die Anlandung in Mukran verworfen wurde, weil die Leitung im Anschluss quer durch Rügen geführt hätte, um in das Gasnetz einzuspeisen. Ich zitiere noch mal, Zitat: „Darüber hinaus wird bei der Trassenführung über Rügen / Mukran landseitig auf einer Strecke von etwa mindestens 68 km mehr Privateigentum bis zur Einbindung in die“ Nordeuropäische Erdgasleitung „und über weitere etwa 25 km bis zum Erreichen der“ Ostsee-Pipeline-Anbindungsleitung „in Anspruch genommen, als dies bei der alternativen Trassenführung über den Greifswalder Bodden der Fall ist.“ Ich hoffe, damit ist deutlich geworden, dass die im Antrag aufgeführte Quelle besser nicht mehr verwendet werden sollte. Ich empfehle deswegen eine Ablehnung des Antrags. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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