Horst Förster
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit unserem Antrag wollen wir erreichen, dass die Landesregierung nicht nur redet, sondern auch in rechtlicher Hinsicht alle Möglichkeiten ausschöpft, um das LNG-Terminal in Mukran zu verhindern. Am 7. Juli haben Bundestag und Bundesrat die Aufnahme von Mukran in das LNG-Gesetz beschlossen. Ein schwarzer Tag für Mecklenburg-Vorpommern, ein schwarzer Tag für Deutschland, ein Beschleuniger für den LNG-Boom in den USA. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Bei dem Projekt geht es darum, im Hafen von Mukran ein schwimmendes Importterminal zu errichten. Dazu sollen dort zwei Spezialschiffe für die Regasifizierung fest vor Anker gehen. Diese sollen alle vier bis fünf Tage von einem Tankschiff beliefert werden. Von dort soll das Gas über eine etwa 50 Kilometer lange Anbindungsleitung mit dem Gasleitungsknotenpunkt in Lubmin verbunden werden. Die Aufnahme in das Gesetz erfolgt auf Grundlage der Argumentation des Bundeswirtschaftsministers, das LNG-Terminal Mukran sei notwendig, um eine Gasmangellage zu verhindern und die Energieversorgung zu sichern. Dem widersprechen mehrere renommierte Experten wie der Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, der Präsident des Naturschutzbundes sowie Ökonomen vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung. Von ihnen werden zudem erhebliche Bedenken im Hinblick auf den Umweltschutz und den Tourismus vorgebracht. Angesichts der Bedenken der Wissenschaftler und der Ablehnung in der Bevölkerung hat sich schließlich auch die Landesregierung gegen das Projekt ausgesprochen, was vom Landwirtschaftsminister im Bundesrat ausführlich begründet wurde. Mit der in diesem Monat ergangenen ablehnenden Eilentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist die Sache noch nicht zu Ende. In der Hauptsache ist noch nichts entschieden und es liegen noch weitere Klagen in Leipzig vor. Auch der Landwirtschaftsminister verwies in seiner Rede vor dem Bundesrat nicht zuletzt auf umwelt- und europarechtliche Bedenken und konstatierte ein immenses Klagerisiko. Die Beschlüsse von Bundestag und Bundesrat standen und stehen in diametralem und auf verschiedene Weise artikuliertem Widerspruch zu der Meinung der Bewohner Rügens und wohl auch der Mehrheit der Bewohner des Landes. Sie stehen weiter in Widerspruch zu der demokratisch legitimierten Auffassung der Landesregierung, die zuletzt immer noch vom Bundeswirtschaftsministerium gefordert hatte, den Bedarf für das LNG-Terminal klar zu belegen, was aber nicht erfolgt ist. Zuletzt war in der „Süddeutschen Zeitung“ vom 12.07.2023 zu lesen, dass das Bergamt Stralsund bereits im Jahr 2018 alternative Verläufe der Pipeline Nord Stream 2 nach Mukran überprüfte und zu dem Schluss kam, dass die „Nachteile einer Trassenführung über Rügen/Mukran“ so „gravierend“ seien, „dass diese Variante als unzumutbar ausscheidet“. Die „Süddeutsche“ weist in dem Artikel zudem auf ein Gutachten der Hochschule Wismar hin, das zum gleichen Ergebnis kommt. Ausweislich Paragraf 3 LNG-Beschleunigungsgesetz umfassen die nach diesem Gesetz zu beurteilenden Vorhaben solche, die für die sichere Gasversorgung Deutschlands besonders dringlich sind, eine Dringlichkeit, die die Bundesregierung nicht nachweist und die von verschiedenen Experten in Abrede gestellt wird. Sogar die Bundesumweltministerin warnte vor einem Entstehen von Überkapazitäten bei gleichzeitigem Standardabbau beim Umweltschutz. Zuvor bezweifelte bereits eine Studie des Energiewirtschaftlichen Instituts der Universität Köln, die das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz in Auftrag gegeben hatte, die Notwendigkeit. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht zunächst anders entschieden. Es geht von einem Fortbestand der Gasversorgungskrise aus und folgt der Einschätzung der Bundesnetzagentur, wonach ein zusätzlicher Bedarf an LNG-Einspeisemöglichkeiten bestehe. Bei allen Einschätzungen zur Gasmangellage wird davon ausgegangen, dass ein Gasbezug von Russland ausscheidet, dies oft mit der Lüge, der Grund liege darin, dass Putin den Gashahn zugedreht habe. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Abgesehen davon, dass Nord Stream dann nicht hätte gesprengt werden müssen, kann der Zusammenhang mit den Sanktionen wohl von niemandem geleugnet werden. Nein, meine Damen und Herren, die Bundesregierung will kein Gas von Russland, weil sie die Sanktionen über das Wohl des eigenen Landes stellt. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Österreich und andere Länder Europas beziehen weiterhin Gas und Öl aus Russland, weil deren Regierungen die Interessen des eigenen Landes höher bewerten als Sanktionen, die am Kriegsgeschehen nichts ändern. (Zuruf von Daniel Peters, CDU) Die Ampel und die anderen Fraktionen des Landtags sehen das anders und meinen, um der Sanktionen willen die Gefährdung der Industrie in Deutschland und des Wohlstands seiner Bürger hinnehmen zu müssen. Das ist die Realität! Meine Damen und Herren, die Aufnahme des LNG-Terminals in die Vorhabenliste hat zur Folge, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erfolgen muss. Damit wird der Umweltschutz – dieser hat nach Artikel 20a Grundgesetz Verfassungsrang – massiv eingeschränkt. Und genau aus diesem Grunde kann die politisch brisante Frage, ob es richtig ist, dass heute und morgen und für die an der Macht Seienden wohl auf ewige Zeiten ein Bezug von Rohstoffen aus Russland ausscheidet, einfach nicht ausgeblendet werden. Auf den Punkt gebracht: Die Gasmangellage kann schnellstmöglich dadurch beendet werden, dass Deutschland dem Beispiel anderer EU-Staaten folgt und wieder Gas aus Russland bezieht. Und das wäre nicht nur kostengünstiger, sondern ein Segen für die Umwelt. (Thomas Krüger, SPD: Sie haben die Forderung gestellt, nicht wir.) Indessen stellt sich die Frage der Verfassungs… Dann fragen Sie an, ob wir das Gas bekommen können, wenn Sie so argumentieren! (Thomas Krüger, SPD: Ach so!) Und die anderen Länder Europas, die weiterhin ihre Interessen verfolgen, (Thomas Krüger, SPD: Sie haben ihre Verträge nicht eingehalten.) Gas beziehen, das sind nicht solche, die den Angriffskrieg rechtfertigen, wie Sie meinen. (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von René Domke, FDP – Glocke der Vizepräsidentin) Das sind zwei Dinge. Indessen stellt sich die Frage der Verfassungsmäßigkeit des LNG-Gesetzes und der Aufnahme von Mukran in die Vorhabenliste auch deshalb, weil das Gesetz nur so strotzt vor sich überschneidenden unbestimmten und vagen Begriffen. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dies macht es möglich, die Vorhaben unter weitgehender Ausschaltung des Umweltschutzes durchzupeitschen. (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ich höre nichts mehr.) Dazu beispielhaft die Regelung Paragraf 5 Absatz 1 Nummer 5 des Beschleunigungsgesetzes, wonach sogar der vorzeitige Beginn des Vorhabens bei noch fehlenden Unterlagen zugelassen werden kann, wenn auch ohne deren Berücksichtigung mit einer Entscheidung zugunsten des Antragstellers gerechnet werden kann. Da fragt sich auch der Nichtjurist mit Verstand, wie das gehen soll, wenn die Unterlagen noch gar nicht vorliegen. Das, meine Damen und Herren, das alles ist das Produkt neuer grüner Politik, die es sonst geschafft hat, bei Auftauchen einer Gelbbauchunke, Spitzenreiter der tierischen Baustopper, etliche Infrastrukturprojekte zu kippen, und die jetzt – letztlich nur um irrsinniger Sanktionen willen – auf Natur und Umwelt pfeift. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ah!) Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat sich klar positioniert, aber das reicht nicht, denn wenn zeitgleich Verhandlungen über Ausgleichsmaßnahmen geführt werden, entsteht natürlich der Eindruck, dass sich die Landesregierung längst mit dem Terminal abgefunden hat. Die Landesregierung, die selbst von einem immensen Klagerisiko spricht, muss sich, wenn sie den Widerstand der Bevölkerung teilt und glaubwürdig sein will, an die Spitze der Bewegung stellen und selbst klagen. Wir halten angesichts der angeführten verfassungsrechtlichen Bedenken eine Anrufung des Bundesverfassungsgerichts nicht für aussichtslos. (Heiterkeit bei Daniel Seiffert, DIE LINKE: Nicht für aussichtslos!) Zudem würde damit ein Zeichen gesetzt, dass das Land und seine Regierung geschlossen gegen das LNG-Terminal stehen. Zudem sind die Beschlüsse von Bundestag und Bundesrat aber auch eine nicht hinzunehmende Verletzung des Prinzips der Bundestreue. Die wechselseitige Bundestreue besagt, dass der Bund die Vielfalt der Länder und andersherum die Länder die durch den Bund vermittelte Einheit zu respektieren haben. Diese Konkretisierung des bündischen Prinzips begründet wechselseitige Verpflichtungen der Rücksichtnahme zwischen Bund und Ländern. Indem Bundestag und Bundesrat durch Änderung des LNG-Beschleunigungsgesetzes Mukran als Standort für LNG-Terminals bestimmt haben, obwohl die Bevölkerung in Sassnitz, Rügen und ganz Mecklenburg-Vorpommern dies erkennbar ablehnt und auch die Landesregierung ihre ablehnende Haltung kundgetan hat, setzen sie sich bewusst über die Interessen und den demokratisch artikulierten Willen der Bürger Mecklenburg-Vorpommerns hinweg, und das in einer Situation, in der eine Dringlichkeit des zugrunde liegenden Vorhabens, das massive Folgen für Umwelt und Tourismus und somit die Existenz der Rügener haben kann, nicht feststeht und nicht nachgewiesen ist. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sehr richtig!) So kann man in einem Bund nicht miteinander umgehen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos) Die Landesregierung muss sich eindeutig und glaubhaft positionieren. Sie kann nicht gegen das Projekt reden und im Antrag der Koalition zum demokratischen Ostseeraum verkünden, die Bundesregierung bei der Absicherung der aktuellen Energieversorgung zu unterstützen. Was heißt denn das im Kontext anderes als die Unterstützung des Terminals in Mukran? Die Landesregierung kann sich nicht auf die Zuschauerbank zurückziehen. Wenn sie meint, das Projekt nicht verhindern zu können, soll sie es sagen. Es kann nicht sein, dass ein von Ideologie gelenkter Wirtschaftsminister das Terminal gegen den Willen von ganz Mecklenburg-Vorpommern durchsetzt. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos)
