Jacqueline Bernhardt
Ich hoffe, ich erfasse jetzt Ihre Frage richtig, Herr Domke. Wir haben ja zwei Bereiche, wo wir die Videoüberwachung durchführen. Das ist zum einen in der Einlasskontrolle. Das heißt, wenn der Proband klingelt und Einlass gewährt wird, kann man schon da sehen, wer erstens davorsteht, in welchem Zustand er ist, und die Mitarbeitenden im LaStar können dann einschätzen, welche Gefährdungssituation davon ausgeht. Und der zweite Bereich, wo ja gerade das Mitbestimmungsverfahren läuft, ist im Wartebereich beziehungsweise in den Fluren, wo die Probanden gegebenenfalls warten, und wenn sie dort auffällig werden, dass dann mittels Videoüberwachung schon das gesehen wird und gegebenenfalls alarmiert werden kann, auch durch die Wachposten die Polizei informiert werden kann und so die Mitarbeitenden auch geschützt werden können. Ich hoffe, ich habe das richtig verstanden, was Sie wollten.
