Constanze Oehlrich
Guten Morgen, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Minister! Nach Paragraf 3 des Entwurfs für ein Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz, der ja veröffentlicht worden ist, sollen Städte und amtsfreie Gemeinden im Rahmen ihrer jeweiligen Leistungsfähigkeit Beiräte oder vergleichbare Beteiligungsgremien für Kinder und Jugendliche einrichten. (Petra Federau, AfD: Nein.) Kindern und Jugendlichen soll dabei die Möglichkeit eröffnet werden, Beteiligungsgremien selbstorganisiert zu bilden. Nach meinem Kenntnisstand soll auch das geplante Integrations- und Teilhabegesetz eine vergleichbare Regelung enthalten, und auch das Senior/-innenmitwirkungsgesetz soll entsprechend geändert werden. Jetzt ist es aber so, dass im Koalitionsvertrag, in Ziffer 365 heißt es, dass die Koalitionspartner verbindliche Beteiligungsmöglichkeiten und Rechte von Beiräten, also Seniorinnen und Senioren, Behinderte, Kinder und Jugendliche sowie Migrantinnen und Migranten, ausbauen und den Kommunen dazu eigene Satzungsbefugnisse in der Hauptsatzung einräumen wollen. Welche Änderung der Kommunalverfassung plant denn die Landesregierung, um die Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen, von Senior/-innen sowie von Menschen mit Einwanderungsgeschichte, um eben diese Verbindlichkeit, die im Koalitionsvertrag angekündigt wird, tatsächlich zu realisieren?
