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Constanze Oehlrich

GRÜNE 13.07.2023 Sitzungen 8/60

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Es ist schon ziemlich entlarvend für die Arbeitsweise der AfD-Fraktion, erst durch eine Kleine Anfrage zu demonstrieren, dass man die Datenlage zur Brandschutzbedarfsplanung so gar nicht überschaut, um dann noch einen Antrag zu dem Thema hinterherzuschieben, der die gesetzlichen Aufgabenzuweisungen in diesem Bereich komplett ignoriert. Aber eins nach dem anderen. Auf der Webseite des Landesamtes für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern findet man unter Brand- und Katastrophenschutz M-V zum Beispiel die folgenden statistischen Daten: Im Jahr 2020 sind die Feuerwehren unseres Landes zur Löschung von 5.755 Bränden ausgerückt, im Jahr 2021 zur Löschung von 5.970 Bränden und im Jahr 2022 zur Löschung von 7.521 Bränden. Die Feuerwehren unseres Landes haben im Jahr 2020 323 Menschen gerettet, im Jahr 2021 363 Menschen und im Jahr 2022 659 Menschen. Das ist eine starke Leistung, für die den Feuerwehren unseres Landes Dank und Anerkennung gebühren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Marc Reinhardt, CDU) In Mecklenburg-Vorpommern gibt es über 900 Freiwillige Feuerwehren mit circa 25.000 ehrenamtlich Tätigen und 6 Berufsfeuerwehren in den kreisfreien Städten mit circa 800 Beschäftigten. Zudem gibt es 3 Werksfeuerwehren für den Brandschutz in Industrieanlagen. Der Brandschutz und die technische Hilfeleistung sind Aufgaben der Gemeinden, der Landkreise und auch des Landes. Das ergibt sich aus dem Brandschutzgesetz, genau wie die konkrete Aufgabenverteilung im Bereich des Brandschutzes. (Nikolaus Kramer, AfD: Guck an!) Die Gemeinden haben den abwehrenden Brandschutz und die technische Hilfeleistung in ihrem Gebiet sicherzustellen. Dazu gehört insbesondere, eine Brandschutzbedarfsplanung zu erstellen sowie eine der Brandschutzbedarfsplanung entsprechende leistungsfähige öffentliche Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen. Die Landkreise haben den überörtlichen Brandschutz und die überörtliche technische Hilfeleistung sicherzustellen. Dazu gehört die Mitwirkung an der Erstellung der Brandschutzbedarfsplanung durch die Gemeinden. Das Land wiederum – das hat der Innenminister eben auch schon dargestellt – hat insbesondere die Aufgabe, die Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz als Kompetenzzentrum fortzuentwickeln und zu unterhalten, den Gemeinden und den Landkreisen zur Verbesserung des Brandschutzes und der technischen Hilfeleistungen Zuweisungen und Zuwendungen zu gewähren, die Brandschutzforschung und -normung zu unterstützen und sich an technischen Einrichtungen zu beteiligen. Unter anderem hat das Land über das LPBK eine einheitliche onlinebasierte Feuerwehrverwaltungssoftware bereitgestellt, die der Entlastung der Ehrenamtlichen und der Erhebung gesicherter statistischer Daten für die Planung der Feuerwehrbedarfe im Land und in den Kommunen dient. Das hat der Kollege Reinhardt hier auch schon sehr konkret dargestellt. (Sebastian Ehlers, CDU: Guter Mann!) Und zur Verbesserung des Brandschutzes hat das Land zudem mit dem Programm „Zukunftsfähige Feuerwehr“ in den Jahren 2020 bis 2023 insgesamt 50 Millionen Euro bereitgestellt. Mit dem Geld sollte insbesondere die Beschaffung moderner Feuerwehrfahrzeuge durch die Gemeinden als Träger des gemeindlichen Brandschutzes gefördert werden. Mit der Frage, inwieweit durch das Programm „Zukunftsfähige Feuerwehr“ tatsächlich eine Verbesserung des Brandschutzes gelungen ist und welche Finanzierungsbedarfe darüber hinaus noch bestehen, wird sich der Innenausschuss während der nun anstehenden Haushaltsberatungen beassen. Einer weitergehenden Bedarfsplanung bedarf es aus Sicht meiner Fraktion nicht. Wir lehnen den Antrag der AfD daher ab. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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