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Katy Hoffmeister

CDU 13.07.2023 Sitzungen 8/60

Ja, selbstverständlich. Peenemünde ist ja nicht die einzige Beteiligung des Landes Mecklenburg-Vorpommern an verschiedenen Unternehmungen und Unternehmen. Und Sie haben sich immer dafür starkgemacht, dass dann auch ein eigener Tarifvertrag, wenn er auch inhaltsgleich mit TVL war oder TVöD, jedenfalls angewendet werden kann. Ich habe Sie aber trotzdem immer noch nicht verstanden. Sie haben jetzt erklärt, es ist nicht beabsichtigt, auch nicht analog den TVL zu übertragen im Rahmen einer Betriebsvereinbarung, sondern nur Bestandteile des TVL im Rahmen einer Betriebsvereinbarung vergütungsrechtlich umzusetzen. Oder bedeutet das die analoge Anwendung des TVLs im Rahmen einer Betriebsvereinbarung für Peenemünde?

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