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Horst Förster

AfD 12.07.2023 Sitzungen 8/59

Ja, Herr Domke, ich hätte nicht gedacht, dass Sie wirklich so flach hier mit diesen Unterstellungen kommen. Also das hat mich schon wirklich betroffen gemacht, wenn Sie sagen, selbst, wenn die Ermittlungsergebnisse vorlägen, Sie wüssten schon, wie ich reagiere. Finde ich ziemlich unverschämt. (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD) Und fangen wir jetzt im Vergleich mit einem normalen Strafverfahren an. Auch da haben sogar die Anwälte ein verfassungsrechtlich gesichertes Recht, über den Verlauf der Ermittlungen informiert zu werden, es sei denn, Übergeordnete sprechen dagegen. Und das ist ja, wenn Sie es hier übertragen, genau der Fall, dass man sehr früh Ermittlungsergebnisse hatte, denn sonst könnte man ja nicht sagen, dass das Staatswohl es gebietet, darüber nicht zu berichten. Dann sind neun Monate vergangen, in der Zwischenzeit ist dies oder jenes rausgekommen, recherchiert über irgendwelche Zeitungsleute. Aber der Staat duckt sich ab. Und vor allem verkennen Sie wie alle anderen wohl im Raume hier vollkommen, dass das etwas anderes ist – ich sagte es eben schon – als irgendein gängiges sonstiges Strafverfahren. Wenn Sie das nicht begreifen wollen, dann kann ich Ihnen auch nicht helfen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Marc Reinhardt, CDU: Siehste!)

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