Ann Christin von Allwörden
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Minister! Manchmal finde ich es echt schwierig, nach dem Innenminister zu reden, weil ich es auch immer gerne sehr sachlich und faktenbasiert und auf Rechtsstaatlichkeit blickend betrachte, und dann ist meine Rede eigentlich schon gehalten. (Nikolaus Kramer, AfD: Na dann, danke!) Das ist sehr ärgerlich, aber ich halte sie jetzt trotzdem, (allgemeine Unruhe) weil ich ja auch glaube, dass es auch Sinn macht, manchmal die Dinge auch noch etwas zu verfestigen im Hirn, damit es auch dort bleibt. Also beginne ich zunächst einmal mit ein paar Worten zur Pipeline selbst. Die Nord-Stream-2-Pipeline gehört nicht der Bundesrepublik Deutschland. Sie gehört auch nicht dem Land Mecklenburg-Vorpommern, (Thomas Krüger, SPD: So ist es.) auch wenn vielen Menschen jahrelang dieser Eindruck vermittelt wurde. Die Pipeline ist Privateigentum. Zweitens. Die Sprengungen fanden nicht – das haben wir ja schon gehört – in deutschen Hoheitsgewässern statt, sondern in dänischen beziehungsweise schwedischen. Und drittens. Dass der Generalbundesanwalt sich die Sache auf den Tisch gezogen hat, hat damit zu tun, dass die Pipelines Teil eines Energieversorgungsnetzes sind, an dem auch Deutschland hängt. Es ist insofern nachvollziehbar, dass der GBA ermittelt. Aber bitte hören Sie auf, so zu tun, als sei die Pipeline unser Eigentum oder als sei der Anschlag als militärischer Angriff auf Deutschland zu werten! Was man aus den Ermittlungen des GBA aber durchaus ableiten kann, ist, die Story, dass die Nord-Stream-Pipelines ein rein privatwirtschaftliches Projekt seien und kein politisches, die hat erkennbar nicht gestimmt, sonst wäre beim GBA sicher keine rote Lampe angegangen und das Land Mecklenburg-Vorpommern hätte sonst wohl seinerzeit auch keine Stiftung ins Leben gerufen, wenn die Pipeline kein politisches Projekt gewesen wäre, eine Stiftung, die die Pipeline fertiggebaut hat und damit nach Umsatz übrigens zeitweise zu den größten Unternehmen im Land gehörte. Die Mutmaßungen der AfD zur Ursache der Beschädigung der Pipelines kann der Landtag nicht bestätigen. Verdächtigungen eines westlichen Staates, insbesondere der USA, kann der Landtag nicht bestätigen. Auch die Unterstellung, dass der Anschlag mit Wissen der Bundesrepublik durchgeführt wurde, kann von einem Landtag nicht bestätigt werden. Der Landtag und die Landesregierung bewerten nämlich keine Annahmen zu Täterschaften. Ich weiß nicht, wer den Anschlag verübt hat und wer daran beteiligt war, und Sie von der AfD wissen es auch nicht. (Thomas Krüger, SPD: So ist es.) Alles, was Sie wissen, ist, dass Antiamerikanismus Stimmen bringt und dass freundliche Worte über Russland Stimmen bringen. (Jens-Holger Schneider, AfD: Oha!) Und weil Sie im Moment die einzig verbleibende Fraktion sind, die zumindest öffentlich auf dem Feld noch unterwegs ist, erarbeiten Sie sich gerade ein weiteres Alleinstellungsmerkmal, zumindest so lange, bis andere Fraktionen sich wieder an die Themen herantrauen. Das ist in Ordnung, aber dabei werden wir Sie nicht unterstützen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ich kann Ihnen ja mal einen Aluhut bringen.) Auch zur Frage der Reparaturarbeiten ... Für mich einen Aluhut? (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ja.) Ich glaube, den nehmen Sie lieber. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Nein.) Ja, doch! Vor allen Dingen, wenn es um irgendwelche wilden Vermutungen geht, da bin ich, glaube ich, nicht an vorderster Front unterwegs, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Haben Sie doch gerade gemacht.) das haben Sie hier gerade behauptet und nicht ich. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und Dirk Bruhn, DIE LINKE) Auch zur Frage der Reparaturarbeiten an den Nord-Stream-Pipelines und zur Frage von Angriffen auf kritische Infrastrukturen und Schutzmaßnahmen haben Sie in diesem Jahr mehrere Kleine Anfragen gestellt, die durch die Landesregierung beantwortet wurden. Zur Aufklärung der Ursache der fragegegenständlichen Ereignisse und zur Veröffentlichung von Ermittlungsergebnissen, dafür wurde zu Recht auf die Zuständigkeit der Bundesregierung und des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof verwiesen, weshalb der Landesregierung hierüber auch gar keine Informationen vorliegen. Die Bundesregierung selbst hat Anfragen in mehreren Bundestagsdrucksachen beantwortet, soweit die laufenden Ermittlungen dies zugelassen haben. Und, Herr Förster, das ist ja jetzt für Sie auch kein fremdes Vorgehen, dass über laufende Ermittlungen nicht in der Öffentlichkeit breit diskutiert werden darf und kann, weil sonst die Ermittlungsergebnisse auch – und das sollten Sie auch als Richter wissen – gefährdet werden. Ich glaube, das steht hier auch gar nicht zur Debatte, eigentlich, sollte das nicht, tut es aber offensichtlich ja schon. Mehr gibt es zu Ihrem Antrag eigentlich nicht zu sagen. Vielleicht noch ein kleiner Hinweis: Man sollte sich auch durch verschiedene Verschwörungstheorien nicht immer in die Irre führen lassen und auch von vermeintlichen wissentlichen Fakten, die in der Öffentlichkeit kursieren. Ansonsten googeln Sie doch noch mal „false flag“, auch das könnte Sie vielleicht noch mal in Zukunft interessieren. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)
