Christiane Berg
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung hat zum Umgang mit dem Jahresüberschuss 2022 unter anderem beschlossen, neben weiteren 50 Millionen zur Kostenübernahme des Landes für Unterbringung, Verpflegung und Betreuung in Gemeinschaftsunterkünften der Kommunen für Flüchtlinge zusätzlich 20 Millionen Euro für ein Bürgerprogramm bereitzustellen. Aus diesem Programm sollen in den Kommunen, die die Unterbringung von Flüchtlingen in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften ermöglichen, zum Beispiel Sportplätze, Wohnraum oder der Neubau, Umbau von Schulen gefördert werden. Ich glaube, diese Gründe für diese zusätzlichen Mittel wurden von Kollegin Tegtmeier und vom Minister sehr klar genannt, und es ist Geld, das für diese Zwecke dringend gebraucht wird. Gegen diesen Beschluss ist rein gar nichts einzuwenden, denn natürlich verdient jede Kommune, die besondere Lasten, also besondere Aufgaben erfüllt, bei der Integration und Unterbringung von Flüchtlingen, die wir haben, also die sie tragen, eine besondere Unterstützung durch das Land. Das verdienen die Kommunen. Und warum aber nun allerdings in dem vorliegenden Antrag die Landesregierung aufgefordert werden muss, das 20-Millionen-Solidaritätsprogramm als Programmteil Sonderbedarfszuweisungen, Solidaritätspauschale für Investitionen in Kommunen mit Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften ab einer Kapazität von mindestens 40 Betten umzusetzen, das erschließt sich nicht. Grundsätzlich kann das Innenministerium sehr schnell eine entsprechende Förderrichtlinie erarbeiten und damit ein solches Programm auflegen. Dafür braucht es keinen Antrag im Landtag, es sei denn, der Minister bräuchte immer erst eine Aufforderung, um aktiv zu werden. Wir werden dem Antrag auch zustimmen. Meine Damen und Herren, wenn der Antrag der Koalitionsfraktionen aber kein reiner Schaufensterantrag sein soll, sondern das ernst gemeinte Ziel verfolgt, eine Entscheidung des Landtages zu diesem Programm herbeizuführen, dann möchte ich die Überweisung in den Innenausschuss und mitberatend in den Finanzausschuss beantragen, denn die im Antrag genannten weiteren Details einer Förderung der Kommunen mit pauschalen Beträgen von 400.000, 550.000 oder 750.000 Euro je Gemeinde je nach Anzahl der in den Gemeinden bereitgestellten Bettenkapazitäten in Unterkünften und eine Förderquote von maximal 90 Prozent reichen für eine qualifizierte Befassung des Landtages nicht aus. Dieser Antrag führt beispielsweise auch nicht aus, welcher konkrete Bedarf besteht. Es fehlt eine Aussage dazu, ob zusätzliche oder auch bereits seit Langem geplante Vorhaben gefördert werden. Die Punkte sind eben nicht nur für den Landtag, sondern auch für die Kommunen von wirklich großer Bedeutung. Im Antrag wird als Begründung lediglich ausgeführt, man gehe davon aus, dass, ich zitiere, „die betroffenen Gemeinden oder Stadtteile … besondere, auch infrastrukturelle Herausforderungen zu meistern haben“. Ich glaube, auf dieser Basis sollte man Förderprogramme besser nicht beschließen. Und daher empfiehlt meine Fraktion dringend, den Antrag in den genannten Ausschüssen zu behandeln und die Details der Förderung dabei näher zu erörtern. Den Änderungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lehnen wir ab, da aus unserer Sicht die Förderung auf Infrastrukturprojekte und damit Investitionen fokussiert werden sollte. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und David Wulff, FDP)
