Martina Tegtmeier
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Die Unterbringung geflüchteter Menschen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Errichtung und Betreibung von Gemeinschaftsunterkünften und die Koordinierung von begleitenden Integrationsangeboten ist immer eine Herausforderung, insbesondere dann, wenn Gemeinschaftsunterkünfte neu errichtet werden sollen und die Bevölkerung der zukünftigen Wohnsitzgemeinden, der Wohnsitzgemeinden der Schutzsuchenden mit Falschbehauptungen und rassistischen Verallgemeinerungen negativer Einzelfälle aufgewiegelt werden. Das fängt mit der Behauptung an, dass Asylsuchende nur unser Sozialsystem ausplündern – das haben wir heute ja schon mehrfach erwähnt –, und da gibt es ja ganz krasse Fälle. Da erinnere ich nur an das Gerücht, dass Ukrainerinnen und Ukrainer bei uns schon vorzeitig Rente kassieren könnten, ohne überhaupt eingezahlt zu haben. Das hat sich irgendwann als Gerücht entpuppt, war nichts Wahres dran. Da hatte sich sogar der NDR zu hinreißen lassen, das kurzfristig als Nachricht zu bringen. Aber diese Behauptung war wie viele andere auch durch nichts zu belegen, denn sie war einfach falsch. Und das hört mit der kühnen These, dass alle Asylsuchenden potenzielle Straftäter sind, noch lange nicht auf. Vor allen Dingen Frauen und Mädchen seien in Gefahr und müssten vor Übergriffen geschützt werden. Und wie wir jetzt wissen, das Lagebild des BKA hat es hervorgebracht, Frauen sind hauptsächlich hinter deutschen Wohnungstüren in Gefahr. Die Bevölkerung wird in Angst und Schrecken versetzt, um gegen die Politik „der da oben“ aufzustehen und das vermeintliche „Über die Köpfe besorgter Bürger hinweg zu regieren“ anzuprangern. Allerdings Bürgermeister von Gemeinden, die seit Jahren, wenn nicht Jahrzehnten, Gemeinschaftsunterkünfte beherbergen auf ihrem Territorium, reiben sich erstaunt die Augen, denn in der Realität sind es eben nur geschürte Vorurteile und keine Tatsachen. Dabei hat sich auch der falsche Eindruck festgesetzt, dass der Staat viel mehr für Flüchtlinge tut als für die eigene Bevölkerung. (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) Sehr geehrte Damen und Herren, Angst vor dem Fremden und den Fremden kann nur damit begegnet werden, dass das Fremde oder der Fremde eben nicht fremd bleibt, sondern dass man es oder ihn kennenlernt. Beim Essen hat das schon ganz gut geklappt, denn zahlreiche Gerichte aus aller Welt bereichern seit Langem unseren Speiseplan. Bei Menschen ist das allerdings anders. Hier haben wir im ländlichen Mecklenburg-Vorpommern, in dem viele Menschen eben noch nie direkten Kontakt mit Menschen beispielsweise aus Afghanistan oder dem Sudan hatten, also Nachholbedarf. (Jens-Holger Schneider, AfD: Nachholbedarf?!) Genau, Nachholbedarf. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Kennenlernen ist, glaube ich, der Schlüssel, um Ängste abzubauen. Von einem 20-Millionen-Programm wurde schon mehrfach gesprochen. Wie wir uns das vorstellen, finden Sie in unserem Antrag. Wir wollen mit unserem Programm zum Beispiel auch Begegnungs- und Kennenlernmöglichkeiten fördern durch die Stärkung kommunaler Infrastruktur. Das kommt übrigens in erster Linie den Bürgerinnen und Bürgern in diesen Gemeinden und ihren Kindern selbst zugute. So ist das auch gewollt. Wie lange Gemeinschaftsunterkünfte tatsächlich als solche benötigt werden, ist nicht vorauszusehen. Die Investitionen bleiben in jedem Fall in der Gemeinde. Unser Antrag schlägt konkret ein Programm vor, das unabhängig von der Erstattung der Kosten durch das Land nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz die betroffenen Städte und Gemeinden sowie deren Einwohnerinnen und Einwohner, die besondere, auch infrastrukturelle Herausforderungen zu meistern haben, wertschätzend unterstützt. Es kann sich dabei um einen erhöhten Bedarf an Sport- und Spielplätzen handeln, die Einrichtung zusätzlicher Schul- und Hortplätze oder anderer pflichtiger infrastruktureller Aufgaben, wie die Straßen- und Wegeertüchtigung, die Verbesserung von Verkehrsanbindungen oder was auch sonst, sein. Die Gemeinden, die solidarisch die wichtigen Aufgaben der Integration und der Unterbringung von Schutzsuchenden in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften ermöglichen, sollen mit einem einmaligen Sonderfonds in Höhe von 20 Millionen Euro Unterstützung für kommunale Investitionen erhalten. Das besondere Engagement dieser Städte und Gemeinden und deren Solidaritätsbereitschaft verdient es unseres Erachtens, über die üblichen Finanzbeziehungen hinaus gefördert zu werden. Mit diesen zusätzlichen Mitteln soll es den Städten und Gemeinden ermöglicht werden, für ihre Bürgerinnen und Bürger zusätzlich Landesmittel als Investitionszuschuss über Sonderbedarfszuweisungen unbürokratisch zu erhalten und diese für die Realisierung von Projekten in ihren Städten und Gemeinden einzusetzen. Wir möchten, dass möglichst alle Gemeinden, die Gemeinschaftsunterkünfte ab 40 Betten beherbergen, von diesem Programm profitieren können. Besonders wichtig ist uns auch, dass dies durch die bestehenden Instrumente so unkompliziert wie möglich geschieht. Das ist der Grund, das 20-Millionen-Solidaritätsprogramm als Programmteil einer Sonderbedarfszuweisung aufzulegen. Es soll als Solidaritätspauschale für Investitionen in Kommunen mit Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften ab einer Kapazität von mindestens 40 Betten umgesetzt werden. Dabei sollen die Vorhaben mit einem pauschalen Betrag und einer maximalen Quote von 90 Prozent gefördert werden. Die Pauschale pro Standortgemeinde soll dabei 400.000 Euro für Unterkünfte von 40 bis 150 Betten, 550.000 Euro für Unterkünfte von 150 bis 250 Betten und 750.000 Euro für Unterkünfte von 250 und mehr Betten betragen. Die GRÜNEN haben einen Änderungsantrag dazu vorgelegt. Dazu beantrage ich die ziffernweise Abstimmung. Ziffer 1 ist nämlich überhaupt gar nicht von der Hand zu weisen. Natürlich soll das Programm allen Menschen in den betreffenden Gemeinden zugutekommen und nicht nur den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern. Punkte 2 und 4 lehnen wir aber ab, denn eine Umsetzung über die Sonderbedarfszuweisungen wäre dann nicht mehr unbürokratisch und ohne erheblichen Verwaltungsaufwand möglich. Genauso lehnen wir Punkt 3 ab, da dies die Kommunen zu sehr einengt und die allgemeine Akzeptanz des als unbürokratisch geplanten Programms gefährdet. Alles, was der Infrastruktur in diesen Gemeinden dient, unterstützt auch die Integration und das Zusammenleben aller. Ich bitte also um Zustimmung für unseren Antrag und bin nach den Diskussionen, die wir heute schon geführt haben, zum Thema „Integration, Asyl und Flüchtlinge“ sehr gespannt auf die Diskussion. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
