Horst Förster
Ja, vielen Dank! Herr Ehlers, Sie reden von Stärkung der Demokratie. Dann würde ich als Erstes erwarten, wenn Sie das ernst nehmen, dass Sie auch mit einem Satz hier gesagt hätten, wo und wie dieser Beschluss verfassungswidrig ist. (Marc Reinhardt, CDU: Hat er zweimal gemacht.) Darum geht es. Was Sie da, Sie haben nur drum rumgeredet, nicht klar begründet, was verfassungswidrig sein soll. Im Übrigen, noch mal diese Gefahr, dass da ein Kreis, ein Wahlkreis hier ohne Abgeordneter bleibt: Es sind 598 Abgeordnete vorgesehen nach dem Gesetz, jetzt sind 32 dazugekommen, so eine Art Sicherheitspolster. Damit ist dieses Risiko jedenfalls extrem gering. Und noch mal ganz allgemein zur Gerechtigkeit, zum Spannungsfeld zwischen Verhältniswahl und Mehrheitswahl und gerade jetzt bei dem Grundmandat: Was ist denn gerecht, wenn man drei Grundmandate vielleicht hat in einem bestimmten Bezirk, aber insgesamt in der Republik vielleicht um 2 Prozent oder was rumtaumelt und eine andere Partei mit 4,9 nicht in den Bundestag kommt? Also unter Gerechtigkeitserwägungen kommen Sie hier gar keinen Schritt weiter, auch nicht unter Zweckmäßigkeitserwägungen. Es ist das Problem der CSU, wenn sie sich bei einer Bundestagswahl beteiligt, aber nur – die ganzen Vorteile, die sie sonst hat, die Alleinstellungsmerkmale, in Bayern sich besonders beliebt zu machen – dann knapp über 5 Prozent kommt. Da werden Sie drüber nachdenken müssen. Und das ist völlig gerecht und verfassungsrechtlich aus meiner Sicht überhaupt nicht zu beklagen, ganz im Gegenteil, da wird was zurechtgerückt. Wenn sie demnächst nicht 5 Prozent erreichen, dann ist sie weg vom Fenster, und da müssen sie dran arbeiten, aber nicht beim Verfassungsgericht ein uraltes Privileg rechtfertigen. Also auf den Punkt gebracht: Auch Ihren Worten entnehme ich mit keiner Silbe, worin Sie wirklich begründet eine Verfassungswidrigkeit sehen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
