Philipp da Cunha
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Wir diskutieren über den Antrag der CDU, eine Normenkontrollklage gegen die Wahlrechtsreform auf Bundesebene einzuleiten. Das Wahlrecht, ähnlich wie bei uns: personalisiertes Verhältniswahlrecht. Das haben wir jetzt in den Vorreden ja schon deutlich gehört. Wir auf Landesebene haben das ähnlich. Ich weiß nicht, wie viele Kolleginnen und Kollegen bei den Wahlen auch jedes Mal erklären mussten, was der Unterschied zwischen der Erststimme und der Zweitstimme ist – ein essenzieller Part, der ja auch bisher dazu geführt hat, dass wir diese Vergrößerung hatten. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Und das ist ja die Ursache, weswegen auf Bundesebene darüber diskutiert wurde. Es gab 2020 schon eine Reform, die stattgefunden hat. Dort haben alle schon mit der letzten Wahl auf Sitze verzichtet, trotzdem sind es 736 statt, wie eigentlich mal vorgesehen, 598 geworden. Da habe ich mir mal angeschaut, was wäre denn gewesen, wenn die letzte Bundestagswahl nach den alten Grundsätzen, die 2021er, wenn die stattgefunden hätte mit dem 2017er-Wahlrecht, dann hätte man sogar noch ein paar mehr Sitze gehabt. Die SPD hat nämlich jetzt, hätte 15 mehr, die CDU 11, die GRÜNEN 9, die FDP hätte 7 mehr und so weiter. Die Einzigen, die gleich geblieben sind, das ist die CSU. Die hat damit aber ihren Anteil am Parlament erhöht und hätte eigentlich bei der letzten Wahl mit demselben Wahlergebnis 5,7 Prozent Stimmen im Parlament, jetzt sind es 6,1. Meine Damen und Herren, unser geschätzter Kollege Christian Pegel hat eben ausführlich ausgeführt, wie wir im Verfahren, das ja doch etwas länger gedauert hat, unsere Bedenken gerade an diesem Modell, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) gerade mit Blick auf die Folgen, auch für unser Bundesland, Bundesländer, in denen auch Wahlkreise sehr knapp, sehr stark umkämpft sind, was es bedeuten würde. Da gibt es ja mehrere Bundesländer, die bei so einem Beschluss dann möglicherweise keine direkt gewählten Abgeordneten mehr in einzelnen Wahlkreisen haben. Da haben sowohl – das wurde eben auch schon gesagt – die Kollegen aus dem Bundestag, die hier aus Mecklenburg-Vorpommern kommen, sowie auch wir – wir haben es gerade gehört – als Land im Bundesrat in einer Protokollnotiz darauf aufmerksam gemacht. Der Antrag ist schon etwas älter, das hat der Antragsteller eben gesagt, er hat gesagt, kommt vielleicht auch zur richtigen Zeit. Letztendlich muss man aber sagen, der Antrag soll zu einer Normenkontrollklage führen, die findet schon längst statt. Vor einem Monat hat Bayern diese eingereicht. Damit ist der Antrag hinfällig und damit brauchen wir diesem auch nicht zuzustimmen. Wir lehnen diesen Antrag ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)
