Sebastian Ehlers
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Manchmal ist es ganz gut, wenn einige Anträge erst ein/zwei Monate später kommen, denn mittlerweile haben wir ja nach dem Beschluss des Deutschen Bundestages jetzt auch die Unterschrift des Bundespräsidenten darunter und auch die ersten Reaktionen, was das Thema Klagen angeht. Von daher war es jetzt gar nicht mal so verkehrt, dass wir diesen Antrag etwas geschoben haben. Meine sehr verehrten Damen und Herren, seit über 70 Jahren wurde in der Bundesrepublik die Wahl zum Deutschen Bundestag nach den gleichen Grundsätzen abgehalten. Dabei bestand schon bei den Müttern und Vätern des Grundgesetzes des Parlamentarischen Rates Einigkeit darüber, wer die meisten Stimmen in einem Wahlkreis auf sich vereint, erhält das Direktmandat und ist direkt gewählt. Zudem galt, dass die Hälfte der Mandate direkt in den Wahlkreisen errungen und die übrige Hälfte über Landeslisten ergänzt wird. Das erste Bundeswahlgesetz sprach dann auch nicht von „Landeslisten“, sondern „Ergänzungslisten“, die also erst nachrangig nach den Direktmandaten zugeteilt wurden. Aber auch das aktuell noch gültige Bundeswahlgesetz ist dort ganz klar. In Paragraf 1 Absatz 2 heißt es: „Von den Abgeordneten werden 299 nach Kreiswahlvorschlägen in den Wahlkreisen und die übrigen nach Landeswahlvorschlägen (Landeslisten) gewählt.“ Die Ampelparteien in Berlin haben diesen Grundsatz des bundesdeutschen Wahlrechts nun aufgekündigt. Das Bundeswahlgesetz ist durch die Reform zu einer reinen Verhältniswahl umgestaltet worden, denn zukünftig wird die sogenannte Zweitstimmendeckung darüber befinden, ob der siegreiche Wahlkreiskandidat auch das Mandat erhält. (Marc Reinhardt, CDU: Unerhört! Unerhört!) Dies stellt nicht nur einen unzulässigen Durchgriff des Teilsystems der Verhältniswahl in die Mehrheitswahl dar, sondern führt zu zahlreichen Friktionen. Nicht nur, dass in jedem Fall das Wählervotum negiert und der ausdrückliche Wille der Wähler missachtet werden, einen Bärendienst für die Demokratie ist das, der am Ende auch ein Programm zur Förderung der Politikverdrossenheit ist. (Marc Reinhardt, CDU: Sehr richtig!) So sind Situationen möglich, in denen selbst dann ein siegreicher Wahlkreisbewerber nicht das Direktmandat erhält, wenn er mehr als die absolute Mehrheit der Stimmen auf sich vereinen konnte, einfach, weil der Listenanspruch der Partei zu gering ist und/oder ein anderer Kandidat seiner Partei noch besser abgeschnitten hat. Doch mit welcher Begründung will man den Wählerinnen und Wählern eigentlich erklären, ihr habt den Kandidaten zwar mit absoluter Mehrheit gewählt, aber das ist uns aus völlig sachfremden Erwägungen eigentlich egal, jetzt habt ihr keinen direkten Repräsentanten und euer Votum ist damit für den Papierkorb gewesen? Innenminister Pegel hat zu Recht am 17. März dieses Jahres darauf hingewiesen, welche gravierenden Folgen dies für unser Bundesland haben kann, indem je nach Wahlausgang möglicherweise die Landesteile Mecklenburg oder Vorpommern nicht mehr durch direkt gewählte Abgeordnete vertreten und die dortigen Wählervoten missachtet werden. Ich darf den Minister aus seiner Pressemitteilung vom selben Tag zitieren: „In meinen Augen kann niemand wollen, dass Wähler so verprellt werden.“ Es freut mich, Herr Minister Pegel, dass wir ausnahmsweise mal einer Meinung sind. Leider ist die Landesregierung erst dann aufgewacht, als es schon zu spät war. Das kennen wir von anderen Themen auch, wir haben es letzte Woche beim Thema LNG gemerkt, wo dann am Vorabend der Abstimmung im Bundesrat der Regierung eingefallen ist, wie eigentlich ihre Position ist. Und auch hier war es so, dass die Entscheidungen auf Bundesebene eigentlich schon gefallen waren, als denn der Landesregierung eingefallen ist, dass sie eigentlich mit diesem neuen Wahlrecht ein Problem hat, und nicht mal die SPD-Abgeordneten aus Mecklenburg-Vorpommern konnten Sie komplett hinter Ihrem Vorschlag vereinen. Und deswegen wollen wir hier ein Stück weit nachhelfen. Wir haben es in den Diskussionen der letzten Wochen verfolgt, was passiert. Die bayerische Staatsregierung hat angekündigt zu klagen, in Thüringen gibt es eine entsprechende Diskussion, die CDU/CSU-Bundestagsfraktion will klagen und auch die LINKEN werden klagen. Da wird sicherlich der Redner der Fraktion noch drauf eingehen. Denn, meine Damen und Herren, was hätte das für Folgen für unser Bundesland? Aktuell wäre es so – und man kann sich frühere Wahlen anschauen, da hätte es andere Folgen gehabt –, aktuell hätten die beiden Wahlkreise in Vorpommern keinen direkt gewählten Bundestagsabgeordneten, weil weder Herr von Malottki noch Frau Kassautzki dem Deutschen Bundestag angehören würden, obwohl sie das Direktmandat errungen haben, bei früheren Wahlen hätte es dann die CDU getroffen, da wären dann Rostock oder Westmecklenburg betroffen gewesen – also aus meiner Sicht eine Situation, die so nicht haltbar ist. Wer abends im Rathaus den Blumenstrauß bekommt als direkt gewählter Abgeordneter, sollte morgens nicht aufwachen und feststellen, dass er dem Bundestag doch nicht angehört. Von daher unser klares Petitum: Stimmen Sie heute hier unserem Antrag zu, dass die Landesregierung gegen diese Wahlrechtsreform des Bundes Klage einreicht vor dem Verfassungsgericht! – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
