Dagmar Kaselitz
Nein, die gestatte ich nicht. Hier im Asylbewerberleistungsgesetz werden die Grundleistungen geregelt, und das sind, wie bereits vom Innenminister dargestellt, der notwendige Bedarf und weiterhin der persönliche Bedarf. Asylbewerberinnen und Asylbewerber leben nach ihrer Ankunft in Erstaufnahmeeinrichtungen. Von dort werden sie in die Gemeinschaftsunterkünfte der Landkreise und kreisfreien Städte verteilt, auch, wenn das Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Auch ausreisepflichtige Menschen, die aber eine Aufenthaltsduldung besitzen, weil ihre Ausreise aktuell nicht möglich ist, leben dort. Und die Menschen leben nicht nur in diesen Einrichtungen, sie leben auch aktiv unter uns. Sach- und Geldleistungen sichern dieses Leben. Der Innenminister führte dazu ausführlich aus. Noch mal abstellen möchte ich aber auf Folgendes: Der persönliche Bedarf der Leistungsberechtigten ist sehr unterschiedlich. Grundsätzlich ermöglichen Geldleistungen eine größere Flexibilität, Autonomie, Entscheidungsfreiheit und weniger Verwaltungsaufwand. Geldleistungen stellen daher den Menschen in den Mittelpunkt. Den Antrag der AfD dazu lehnen wir ab. Bemerken möchte ich aber noch, dass ein Wort wie oder dass Worte wie „Fluchtanreize“, „Einwanderungsanreize“ in diesem Zusammenhang nicht zielführend sind. (Horst Förster, AfD: Weil sie der Realität entsprechen. – Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Menschen begeben sich nicht grundlos auf die Flucht, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) und niemandem steht es zu, pauschal Leistungsmissbrauch zu kriminalisieren und zu unterstellen. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Werte Kolleginnen und Kollegen, Deutschland und damit auch Mecklenburg-Vorpommern ist ein Einwanderungsland (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das sagen Sie?!) und ein Land, in dem Menschen Zuflucht suchen. (Zuruf von Horst Förster, AfD) An uns allen liegt es, dass unser Bundesland ein Land der Chancen für alle Einwohnerinnen und Einwohner sein kann. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Bei Aufnahme, Unterbringung von Geflüchteten und ihrer Integration sowie bei der Integration von Menschen, die mit ganz unterschiedlichen Einwanderungsbiografien und Zielen zu uns kommen, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Zielen!) befinden wir uns in einer Verantwortungsgemeinschaft von Bund, Land und Kommunen. Alle Ebenen sind hier gefordert. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Die Bürger sind hier gefordert!) Auf Bundesebene wirkt dazu (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Die Bürger!) aktuell das Chancenaufenthaltsgesetz, das vielen langjährig Geduldeten erstmals eine echte Aufenthaltsperspektive gibt. Auch mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz und der enthaltenen Beschäftigungs- und Ausbildungsduldung werden neue Wege beschritten. Und nicht zuletzt wird mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts und der generellen Möglichkeit der Mehrstaatlichkeit eine lang überfällige Regelung auch für Deutschland auf den Weg gebracht. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) An uns allen liegt es, wie positiv sich diese neuen Möglichkeiten in Mecklenburg-Vorpommern auswirken. Zahlreiche Initiativen beschreiben die Situation im Land, und ich möchte einige Beispiele aufzählen: Bei der Aufnahme von Geflüchteten strebt das Land zuerst eine gesicherte Unterbringung in der Erstaufnahmeeinrichtung an und wird in Abstimmung mit der kommunalen Ebene zusätzliche Erstaufnahmeplätze schaffen. Die vorausschauende Bereitstellung von Gebäuden oder Flächen für Gemeinschaftsunterkünfte ist das Ziel. Und es ist nicht selbstverständlich, dass das Land den Kommunen alle Kosten der Unterbringung und Betreuung von Menschen, die bei uns um Asyl bitten, ausländischen Geflüchteten sowie vollziehbar zur Ausreise Verpflichteten, die eine Duldung besitzen, erstattet. (Zuruf von René Domke, FDP) Über das Finanzausgleichsgesetz erhalten die Kommunen Zuweisungen für die Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis. Dabei ist auch der Aufwand in den Ausländer- und Leistungsbehörden enthalten. Deckungsmittel des Bundes für ukrainische Kriegsvertriebene und die allgemeine Flüchtlingsfinanzierung werden an die kommunale Ebene weitergeleitet. Im Rahmen der Haushaltsmittel fördert das Land vielfältige Integrationsmaßnahmen zur Unterstützung der Kommunen. Das erwähnte Gesamtsprachprogramm des Bundes wird vom Land durch die niederschwelligen Starterkurse möglichst flächendeckend ergänzt. Lösungsansätze für hier auftretende Probleme bezüglich der Lehrkräfte- und Trägerkapazitäten werden fortlaufend diskutiert und zum Beispiel an die Integrationsministerkonferenz gerichtet, deren Vorsitz seit 1. Juli übrigens Mecklenburg-Vorpommern innehat. Bezüglich der gewünschten und umfassenden Berichtspflichten ist zum Beispiel geplant, im Rahmen des aktuell zu erarbeitenden Integrations- und Teilhabegesetzes eine Verpflichtung für die Landesregierung als auch für den oder die Landesintegrationsbeauftragte einzuführen und dem Parlament einmal pro Legislaturperiode zum Stand der Integration zu berichten. Dem Landtag stehen bei all diesen Fragen alle parlamentarischen Möglichkeiten für die Informationsgewinnung zur Verfügung. Das trifft auch auf Informationen zur zweckentsprechenden Mittelverwendung zu. Sämtliche haushaltswirksame Maßnahmen im Bereich der Integration unterliegen der Verpflichtung, dass die Verwendung gewährter Zuwendungen nachgewiesen wird und eine Erfolgskontrolle erfolgt. Ein Beispiel im Land sind hierfür zum Beispiel die Maßnahmen, die mit den 2 Millionen aus dem Integrationsfonds finanziert werden. Zu den Themen der Integrationsförderung führen das Sozialministerium sowie die Integrationsbeauftragte einen regelmäßigen fachlichen Austausch mit den Kommunen, Initiativen, Gremien und Beauftragten. So gibt es Runden oder Arbeitsstäbe mit den kommunalen Integrationsbeauftragten, den kommunalen Spitzenverbänden, dem Landesintegrationsrat und seinen Arbeitsgruppen sowie migrantischen Organisationen und Expertinnen und Experten zu spezifischen, … (Der Abgeordnete Jan-Phillip Tadsen bittet um das Wort für eine Anfrage.)
