Horst Förster
Ja, gerne. Ja, ich habe es eigentlich gesagt. Ich habe gesagt, das Modell Frankreich ohne eine Strafmündigkeitsgrenze ist an sich das Vernünftigste und Gerechteste, (Der Abgeordnete René Domke spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) weil da in jedem Einzelfall – das habe ich in der Einbringung schon gesagt –, weil jeder Einzelfall dann geprüft wird. (Der Abgeordnete René Domke spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) Da es aber weitgehend der europäischen Rechtstradition und auch unserer Rechtstradition entspricht, hier aus pragmatischen Gründen – Professor Northoff hat es gesagt – eine Grenze zu setzen, aus pragmatischen Gründen, ist es völlig illusionär, sich hier hinzustellen und zu sagen, wir schaffen das ab. Aber indem wir sie herabsetzen, nehmen wir die meisten der jetzt bedenklichen Fälle, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Enrico Schult, AfD: Sehr richtig!) weil nämlich eine Frühreife von Kinderkriminalität entstanden ist – das ist nicht mein Begriff, das sagen auch die Fachleute, die Realität –, weil wir eine ganze Reihe jetzt haben, die man vorher nicht hatte, die erfasst man dann mit. Sie haben recht, die grundsätzliche, die grundsätzliche Ungerechtigkeit bleibt. Aber wir erfassen alle Fälle und wir können die zwischen 12 und 14 dann genauso differenziert, angemessen der Einsichtsfähigkeit im Einzelfall, behandeln und uns damit beschäftigen, wie es der Jugendrichter mit denen tut, die 14 Jahre sind. Das habe ich auch ausgeführt, aber ich hoffe, ich habe es jetzt noch mal klargestellt. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das hast du gut gemacht.)
