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René Domke

FDP 16.06.2023 Sitzungen 8/57

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, die vermeintlich willkürliche Grenze der Strafmündigkeit soll nach dem Antrag der AfD von 14 Jahre auf 12 Jahre herabgesetzt werden. Warum nun ausgerechnet 12 Jahre? Ich bin da nicht so richtig aus Ihrem Vortrag schlau geworden, Herr Förster, denn die Grenze haben Sie doch nicht evidenzbasiert gewählt, sondern allein aufgrund eines Einzelfalls der dramatischen und wirklich erschreckenden Straftaten in Freudenberg. Und nicht zum ersten Mal wirft eine grausame Tat die Frage auf, ob das Alter der Strafmündigkeit noch zeitgemäß ist, immer wieder reflexartige Diskussionen nach Herabsetzung der Strafmündigkeitsgrenzen im Zusammenhang eben mit grausamen, unvorstellbar eben von Kindern begangenen Taten geführt. Es sind aber in der Regel Phantomdebatten, geführt von denen, die sich eben eine bestimmte Stimmung in der Gesellschaft nur allzu gern zunutze machen wollen. Zunächst einmal ein kleiner historischer Abriss. Herr Ehlers hat es ja schon ein Stück weit vorweggenommen. Erst im Jahr 1923 wurde das Alter der Strafmündigkeit auf 14 Jahre hochgesetzt, davor lag es tatsächlich bei 12 Jahren, dann lediglich in der Zeit des NS-Regimes auf 12 Jahre herabgesetzt „zum Schutze vor jungen, charakterlich abartigen Schwerverbrechern“. Sowohl in der sowjetischen Besatzungszone als auch in der neu gegründeten Bundesrepublik entschied sich der Gesetzgeber – und vermutlich aus guten Gründen – dafür, das Alter der Strafmündigkeit wieder auf 14 Jahre festzusetzen. Natürlich, das Unverständnis, die Verstörung in der Bevölkerung dafür, dass Kinder schwerste Straftaten begehen, ist verständlich. Aber, meine Damen und Herren, das gab es schon immer. Dennoch müssen wir uns eben davor bewahren, dass jedes Ereignis, jede Tat, und sei sie noch so grausam, uns dazu treibt, jedes Mal die Strafmündigkeit infrage zu stellen. Das deutsche Strafrecht ist ein Täterstrafrecht und eben kein Tatstrafrecht. Wir haben in Deutschland gerade ein Jugendstrafrecht, das ja gerade den unterschiedlichen Reife- und Entwicklungsprozess berücksichtigt, (Horst Förster, AfD: Eben.) das nicht allein auf die Tat abstellt, sondern auf die Einsichtsfähigkeit des Täters abstellt. (Horst Förster, AfD: Es soll ja Anwendung finden, genau.) Ja, aber wollen Sie denn jetzt tatsächlich Kinder dem traumatisierenden Erlebnis strafrechtlicher Anklage aussetzen, damit dann im Laufe des Verfahrens nur festgestellt wird, dass dieses Kind nicht ausreichend die Reife hatte, um die Tat mit all ihren Konsequenzen zu erfassen?! Denn das ist oft der Ausgang eines solchen Verfahrens. Klar muss doch sein, dass allein durch die Herabsetzung oder Herabsenkung des Alters der Strafmündigkeit eben solche Taten wie in Freudenberg nicht gesühnt werden. Allein durch die Herabsenkung des Alters der Strafmündigkeit wird eben nicht gewährleistet, dass die Täter/- innen bestraft werden – das ist ein Trugschluss, dem Sie da aufsitzen –, und schon gar nicht, dass es eine gerechte Strafe gibt, was auch immer das dann sein soll im Auge der Betrachter. Hierzu müssen erst einmal, muss man sich auch mal die Sanktionen anschauen im Jugendstrafrecht. Und Sie haben ja die Deutsche Polizeigewerkschaft angeführt. Ja, auch dort kommt immer wieder mal die Forderung, aber auch immer mit der Klarstellung – und die haben Sie weggelassen –, es gehe eben nicht um Vergeltung, sondern es geht um die Schaffung einer Einwirkungsmöglichkeit. (Zuruf von Petra Federau, AfD – Heiterkeit bei Horst Förster, AfD) Und diese Einwirkungsmöglichkeiten, die müssen diskutiert werden, (Horst Förster, AfD: Ja.) ob eben im Einzelfall sinnvolle Auflagen erteilt werden. Wir haben aber gehört, dass das durchaus auch in der Jugendhilfe eine Rolle spielt und dass es auch durchaus in der Jugendhilfe solche Auflagen geben kann. (Horst Förster, AfD: Dann setzen Sie es doch hoch!) Genauso, die Teilnahme an einem Anti-Aggressions-Training muss angeordnet werden oder kann angeordnet werden, Arbeits- und Sozialstunden, wobei ich meistens meine, und ich finde einen neuen Aspekt sehr interessant, einmal das Entschuldigen beim Opfer, das ist schon mal ein ganz, ganz wesentlicher Aspekt, (Petra Federau, AfD: Und wenn es tot ist?) aber was man neuerdings immer wieder erleben kann – und vielleicht sollten wir dem auch mehr Beachtung schenken –, dass sich die Kinder und Jugendlichen in eine problembezogene Buchlektüre verpflichtend begeben müssen. Das mag jetzt lächerlich klingen angesichts des Straf…, (Zuruf von Horst Förster, AfD) der Tat, aber, meine Damen und Herren, die Konfrontation, die wirklich angeordnete Konfrontation mit der Sicht des Opfers macht viel mehr mit einem Kind oder einem Jugendlichen, als dass Sie es erreichen könnten mit Ihrem Bestrafen von 12-Jährigen. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP und Nadine Julitz, SPD) Wir müssen ja mal da überlegen, was denn eigentlich Intention sein soll. Und wir müssen uns vielleicht auch mal mehr überlegen, warum war das überhaupt möglich. Es ging ja, diesem Tod des 12-jährigen Mädchens ging ja tatsächlich auch ein Mobbing voraus, grausamste auch – ja, wie soll man das sagen – persönliche Angriffe, die vorher schon stattgefunden haben. Warum hat das niemand gesehen? Warum gab es da keine Hilfe? Warum gab es auch niederschwellig keine Möglichkeit, diesem Mädchen zu helfen? Warum wurde nicht früher reagiert? Warum wird sich erst mit diesen Sachverhalten auseinandergesetzt, wenn es zu spät ist, wenn eine grausame Tat zu beklagen ist? Darüber müssen wir einfach noch mal reden, sind da die Instrumente ausreichend. Ich denke – und das ist, glaube ich, der Vorschlag, den ich herausgehört habe, den würde ich unterstützen, Herr Ehlers –, dass wir vielleicht auch eine Selbstbefassung des Rechtsausschusses mal ins Auge fassen können, damit wir das mal genauer betrachten. Man muss natürlich auch genauer untersuchen, hat sich denn etwas verändert, hat sich an der ausreichenden Reife überhaupt etwas verändert von 12-Jährigen? Ich hätte da so meine Zweifel, dass das heute anders wäre als in der Vergangenheit. Ganz im Gegenteil, ich glaube sogar, dass wir es eher geschafft haben, warum auch immer, dass vielen eben das Ausmaß ihrer Tat überhaupt gar nicht richtig klar ist, dass die Konsequenzen nicht klar sind. (Petra Federau, AfD: Ja, wenn es keine Konsequenzen gibt!) Und darüber muss man reden. Darüber muss man reden, wie man da rechtzeitig und sinnvoll ansetzt. Ein Herabsetzen des Alters für die Strafmündigkeit, das ist absolut der falsche Weg. Deswegen werden wir Ihrem Antrag nicht zustimmen. Eine Selbstbefassung im Rechtsausschuss, das wäre der richtige Weg. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP, Nadine Julitz, SPD, und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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