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Michael Noetzel

Die Linke 16.06.2023 Sitzungen 8/57

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wer die Herabsetzung der Strafmündigkeit auf 12 Jahre verlangt, offenbart Ideenlosigkeit, Hilflosigkeit und Empathielosigkeit. Und natürlich sollen damit Kinder hinter Gitter gebracht werden, was denn sonst?! Wir haben ja hier gehört, alle anderen Maßnahmen sind auch darunter möglich. Alles, was das Gericht, ein Strafgericht – außer Gefängnis – verurteilen kann, wird auch vorher schon durch die Jugendhilfe gemacht. Und es geht auch nicht um eine flexible Reaktion auf die Schuldfähigkeit. Es gibt keine Begründung, warum denn 12 das bessere Alter ist. (Beifall René Domke, FDP: Das stimmt.) Und der Verweis auf die zivilrechtliche Deliktfähigkeit ab 7 Jahre hilft da nicht ein bisschen. Und genauso falsch ist der Verweis auf eine angeblich frühere Reife der Jugendlichen. Das Gegenteil ist der Fall. Die Sozialwissenschaften gehen davon aus, dass die Zeit der Adoleszenz, also die Zeit bis zum Erwachsenwerden, längst jenseits des 21. Lebensjahres liegt und in der Regel erst mit dem 25. Lebensjahr abgeschlossen ist, was dafür spricht, das Jugendstrafrecht bis zum 25. Lebensjahr auszuweiten, (Martin Schmidt, AfD: Aber wählen schon mit 12, ja?!) um flexibel auf die individuelle Schuldfähigkeit eingehen zu können. Die Jugendanstalt Neustrelitz wurde 2001 mit einer Kapazität von knapp 300 Plätzen eröffnet. Die Kapazität wurde in der Planung Mitte der 90er-Jahre festgelegt, als man mit steigenden Zahlen rechnete. Damals gab es etwa um die 200 inhaftierte Jugendliche und Heranwachsende. Derzeit sind in der JVA Neustrelitz – die sie mittlerweile ist, also eine reguläre Justizvollzugsanstalt und keine reine Jugendanstalt mehr – weniger als 80 junge Menschen inhaftiert. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Die Gefängnisquote pro 100.000 Einwohner ist seit 2001 bis Ende 2022 in Deutschland bei den 15- – Achtung! – bis 25-Jährigen um 55,4 Prozent zurückgegangen. 55,4 Prozent weniger Inhaftierte! Und das hängt natürlich mit dem entsprechenden Rückgang der Kriminalität zusammen. Und das ist noch nicht alles. Bei Untersuchungshäftlingen ist die Quote seit 1994 in Deutschland um 65,4 Prozent zurückgegangen und allein in den ostdeutschen Bundesländern um 76,6 Prozent. Von allen formell und informell sanktionierten Jugendlichen und Heranwachsenden verbleiben 1 bis 2 Prozent für den Strafvollzug. Und ich könnte so weitermachen. Und ich fordere Sie auf, meine Damen und Herren, diese Zahlen einmal sacken zu lassen. Und diejenigen, die glauben, es wird immer alles schlimmer, möchte ich bitten, diese eindeutigen Zahlen und diese eindeutige Entwicklung wahrzunehmen und in ihr Bauchgefühl mit aufzunehmen. Ich möchte den emeritierten Professor Dr. Philipp Walkenhorst zitieren, der auf einer Veranstaltung in der JVA Neustrelitz am 20.04. dieses Jahres referierte: „Dass ein Gefängnis und auch eines für junge Menschen niemals ein genügend guter, behüteter und sicherer Ort sein kann, ist hinreichend bekannt und auch zur Genüge erforscht.“ Zitatende. Was also bringt es, Kinder in das Gefängnis zu stecken? Wie soll man 12- und 13-Jährige im Gefängnis erziehen? (Zuruf von Martin Schmidt, AfD) Und das, meine Damen und Herren, steht im Jugendstrafrecht nun mal im Vordergrund. Wer fordert, Kinder ins Gefängnis zu stecken, will schlicht die Falschen bestrafen, denn es gibt ja Gründe, warum Kinder straffällig werden. Bevor dies passiert, haben unzählige Erwachsene versagt, zuerst natürlich die Eltern, so sie denn noch da sind, dann oft natürlich das Jugendhilfesystem und Ämter. (Zuruf von Martin Schmidt, AfD) Aber immer sind es Erwachsene, die die Kinder prägen oder eben auch nicht. Eine der häufigsten und nachhaltigsten Ursachen für das sogenannte normabweichende Verhalten ist fehlende Bindung und Beziehung beziehungsweise häufige Beziehungsabbrüche, die diese Kinder zu dem machen, was sie sind. Auf der anderen Seite ist diese Erkenntnis natürlich in die Jugendarbeit und die Arbeit der Träger der Jugendhilfe eingeflossen, und diese daher in den letzten Jahren in sehr vielen Fällen natürlich auch erfolgreich, und zwar, bevor die Kinder 14 werden und bevor sie dann straffällig werden. Deswegen ist auch die Behauptung, erzieherische Maßnahmen würden oft nicht ausreichen, falsch. Das Gegenteil ist der Fall, wie die beeindruckenden Zahlen zeigen. Und sicher gibt es in einigen Bereichen, gerade in geschlossenen Jugendeinrichtungen, Engpässe und fehlende Kapazitäten, sodass nicht immer adäquat reagiert werden kann. Aber dann muss doch bitte hier angesetzt werden und nicht hilflos nach Gefängnis und Strafen gerufen werden. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und was die Frage der Gerechtigkeit anbelangt, es gibt in vielen Bereichen Stichtagsregelungen, weil anderes schlichtweg nicht praktikabel ist. Ich habe das schon dargestellt, dass es auch auf der anderen Seite der Altersgrenze zu Ungerechtigkeiten kommt. Und was ist denn – und das ist hier auch angesprochen worden –, wenn wir bei 12 Jahren sind? Dann wird es genauso wenige Einzelfälle geben, wo Kinder im Grenzbereich kurz unter dieser Grenze sein werden. Und dann? Also hören wir auf mit solchen unsinnigen Forderungen! Sorgen wir dafür, dass unsere Kinder mit stabilen sozialen Bindungen aufwachsen! Unterstützen wir alle, die sich darum bemühen, und stecken wir nicht Kinder ins Gefängnis! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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