landtag-mv.de ↗

Sebastian Ehlers

CDU 16.06.2023 Sitzungen 8/57

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Uns alle hat die schreckliche Tat in Freudenberg, wo zwei Mädchen im Alter von 12 und 13 Jahren eine Mitschülerin getötet haben, schwer erschüttert. Das ist eine grauenvolle Tat gewesen, die die Grenzen des Vorstellbaren überschreitet. Auch die bekannt gewordenen Begleitumstände der Tat sind hochgradig verstörend. Daraus jetzt aber übereilte Schlüsse zu ziehen, wäre aus unserer Sicht völlig falsch. Es ist bekannt, dass es zum Kalkül der AfD gehört, Gewalttaten auszunutzen, um damit politische Stimmung zu machen. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Die Diskussion um die angemessene Grenze der Strafmündigkeit ist nicht neu. Seit 100 Jahren liegt sie in Deutschland aber bei 14 Jahren. Nur einmal in der Geschichte wurde diese Grenze relativiert, im Reichsjugendgerichtsgesetz der Nationalsozialisten von 1943. In Paragraf 3 dieses Gesetzes wurde festgehalten, dass auch schon 12-Jährige dem Strafrecht unterworfen werden konnten, „wenn“, Zitat, „der Schutz des Volkes wegen der Schwere der Verfehlung eine strafrechtliche Ahndung fordert“. Im AfD-Antrag, der uns heute vorliegt, lesen wir, die Strafmündigkeit müsse auf 12 Jahre herabgesetzt werden, um „dort, wo es“, ich zitiere, „unabdingbar notwendig erscheint, auch mit Mitteln des Strafrechtes auf schwerste Straftaten zu reagieren …“ Es ist überhaupt sehr überraschend, dass die AfD nun eine sich am Kalender orientierende Strafmündigkeit ab 12 Jahren fordert, überraschend deshalb, weil wir in Ihrem Antrag Folgendes lesen, und ich zitiere: „Eine sich am Kalender orientierende Strafmündigkeit ist wissenschaftlich nicht begründbar …“ (Beifall Michael Noetzel, DIE LINKE, und René Domke, FDP) Dass Sie nun in einem zweiseitigen Antrag etwas fordern, was Sie gleichzeitig ablehnen, sagt wirklich alles darüber aus, was man über Ihre Fraktion hier wissen muss: Sie haben keine Haltung, Sie schauen auf Stimmungen und hängen Ihr Fähnchen in den Wind, (Heiterkeit bei Enrico Schult, AfD: Das müssen gerade Sie sagen, Herr Ehlers!) so, wie es gerade passt. Ein weiterer Eckpfeiler Ihrer Politik ist es auch, dass Sie Äpfel mit Birnen vergleichen. Damit zeigen Sie sehr schön, dass Sie im Grunde wenig Ahnung und wenig Interesse an einer sachlichen Debatte haben. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) So steht auch hier in Ihrem Antrag, ich zitiere: „Im BGB ist die Verantwortlichkeit von Kindern und Jugendlichen für den von ihnen angerichteten Schaden wesentlich rigoroser geregelt. Deliktsfähigkeit tritt bereits mit dem siebenten Lebensjahr ein.“ Man muss kein Jura studiert haben so wie Sie, Herr Förster, um zu verstehen, dass die Frage, ob jemand Schadensersatz zu zahlen hat oder ins Gefängnis gehen muss, zwei völlig unterschiedliche Dinge sind. Ich habe es eingangs gesagt, dass es aus unserer Sicht nicht die Zeit für übereilte Schlüsse gibt. Dafür gibt es zwei entscheidende Gründe. Erstens. Ein Herabsenken der Strafmündigkeit würde weder die schreckliche Tat aus Freudenberg rückgängig machen, (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) noch könnten wir die Täterinnen dadurch belangen. Zweitens. Auch ohne dass wir strafunmündige Täter dem Strafrecht unterwerfen, gibt es bereits heute eine Vielzahl von Möglichkeiten des Einwirkens – der Minister ist darauf eingegangen –, von Erziehungshilfe für die Eltern über die Inobhutnahme des Kindes bis hin zur Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung. Solche Maßnahmen können durch das Familiengericht auch gegen den Willen der Eltern und Jugendlichen durchgesetzt werden. Statt übereilter Schnellschüsse möchte ich daher für einen anderen Ansatz im Namen der CDU-Fraktion werben. Lassen Sie uns diejenigen, die wirklich Interesse an einer sachlichen Lösung und nicht nur an kurzfristigen populistischen Aktionen haben, hier zusammenbringen und eine gesellschaftliche Debatte führen, die aus meiner Sicht wirklich notwendig ist. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, FDP und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es muss hierbei nicht allein um die Frage gehen, ob die Strafmündigkeit angemessen ist, vielmehr muss es doch eine Aufgabe für uns alle sein, Antworten zu finden, weshalb es zu derartigen Taten kommen kann und wie wir das in Zukunft verhindern können. Es muss darum gehen, welches Handwerkszeug Richter, Jugendämter und soziale Dienste brauchen, um hier einen Unterschied zu machen. Zu all dem lese ich im AfD-Antrag, wie zu erwarten war, nichts. Da es uns um eine nachhaltige Verbesserung geht und nicht um kurzfristige politische Effekthascherei, (Petra Federau, AfD: Scheinheiligkeit!) lehnen wir Ihren Antrag ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)

Alle Reden von Sebastian Ehlers Protokoll ↗