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Horst Förster

AfD 16.06.2023 Sitzungen 8/57

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es geht um die Strafmündigkeit. Wenn ein Gesetz von der Wirklichkeit überholt wird, dann muss es angepasst werden. Genau darum geht es in unserem Antrag, die Strafmündigkeit von 14 auf 12 Jahre herabzusetzen. Leider ist es so, dass bei aktuellen Anlässen das Thema kurz aufploppt und dann in einer Phase der Betroffenheit und einem „Darüber muss man nachdenken“ wieder von der Tagesordnung verschwindet. Paragraf 19 StGB lautet: „Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist.“ Damit wird unwiderlegbar vermutet, dass, wer noch nicht 14 Jahre alt ist, schuldunfähig ist, egal, um welches Delikt es sich handelt. Folglich wird jedes Ermittlungsverfahren gegen ein Kind eingestellt. Die meisten Länder in Europa haben eine ähnliche, an das Alter geknüpfte Regelung, meist 14 Jahre, mal älter, aber auch jünger. So liegt die Strafmündigkeit in den Niederlanden, Ungarn und Irland bei 12 Jahren, in Irland bei schweren Taten sogar bei 10 Jahren. In der Schweiz und Teilen Großbritanniens liegt sie ebenfalls bei 10 Jahren. In Frankreich besteht überhaupt keine Altersgrenze für die Strafmündigkeit. Der Strafrahmen variiert hier je nach Altersspanne, eine Freiheitsstrafe kann aber erst bei einem Täter ab einem Alter von 13 Jahren ausgesprochen werden. Im Strafrecht geht es immer um die individuelle Schuld des Täters. Im Jugendstrafrecht, das uneingeschränkt für alle 14- bis 17-Jährigen anwendbar ist, regelt Paragraf 3 die sogenannte Verantwortungsreife. Danach ist ein Jugendlicher strafrechtlich verantwortlich, wenn er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug ist, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln. Das hängt natürlich auch von der Art des Delikts ab. Bei einem komplexen Vorgang sieht das anders aus als etwa bei einer Gewalttat. Festzuhalten ist an dieser Stelle, ohne ein Strafmündigkeitsalter, also Modell Frankreich, müsste trotzdem bei jedem unter 14-jährigen Täter die individuelle Verantwortungsreife im Einzelfall festgestellt werden. Das wäre grundsätzlich die gerechteste Lösung, denn die gesetzlich unwiderlegbar nach dem Alter bestimmte Strafmündigkeit ist eine reine Fiktion. Der Rechtspsychologe Alexander Schmidt hält sie für völlig willkürlich, denn die Strafmündigkeit ist das Ergebnis eines individuellen, von vielen Faktoren abhängigen Reifeprozesses. Dazu zählen neben rein biologischen Fakten der jeweilige Kulturkreis und andere gesellschaftliche Einflüsse. (Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, genau.) Sie tritt nicht automatisch nach dem Sekundenzeiger um 00:00 Uhr des Geburtstages ein. Da die Festlegung auf ein bestimmtes Alter aber unserer Rechtstradition entspricht, kommt realistisch nur eine Korrektur insoweit in Betracht, dass eine Absenkung der Strafmündigkeit erfolgt. Und das ist Notwendigkeit, wenn wir die Wirklichkeit in den Blick nehmen. Es ist nicht nur der Fall von Freudenberg, wo zwei Mädchen im Alter von 12 und 13 Jahren im März dieses Jahres eine 12-jährige Mitschülerin mit zahlreichen Messerstichen getötet haben. Es gibt weitere derartige Fälle, die früher undenkbar erschienen. (Zuruf von René Domke, FDP) In Salzgitter wurde im Juni letzten Jahres ein 15-jähriges Mädchen von zwei Jungen im Alter von 13 und 14 Jahren getötet. Sie verabredeten sich zum Kirschenessen auf einem verwilderten Grundstück. Dort schlich sich absprachegemäß der 13-Jährige von hinten an das Opfer und würgte es bis zur Bewusstlosigkeit. Danach erstickten beide das Mädchen. Ich schildere diesen grausamen Fall, weil er die Ungerechtigkeit unserer Strafmüdigkeitsregelung deutlich aufzeigt, denn wie Sie sich denken können, sieht die strafrechtliche Aufarbeitung hier so aus, dass der 13- jährige Haupttäter ungeschoren davonkam, während der 14-jährige Jugendliche zu einer Jugendstrafe von acht Jahren verurteilt wurde in erster Instanz. Das ist für Jugendstrafrecht sehr viel, denn selbst wenn mehrere Morde begangen würden, im Jugendstrafrecht sind zehn Jahre Jugendstrafe immer das Höchste. Der 13-Jährige wurde mit Zustimmung der Eltern in eine psychiatrische Einrichtung eingewiesen, also ein Akt der psychiatrischen Behandlung fernab des Strafrechts. (Zuruf von Michael Noetzel, DIE LINKE) Man stelle sich den Fall eines Raubmordes, (Michael Noetzel, DIE LINKE: Das heißt aber nicht, dass er ungeschoren davongekommen ist. Es wurde doch reagiert.) man stelle sich den Fall eines Raubmordes in der Nacht zum 14. Geburtstag des Täters vor. Der Mord wird vor Mitternacht begangen, die Beute nach Mitternacht weggeschafft. Da bleibt der Mord ungesühnt, übrig bleibt für den Jugendrichter dann nur (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) ein im Verhältnis zum Mord lächerlicher Diebstahl. (Zuruf von René Domke, FDP) Das ist die Wirkung unserer starren Regelung zur Strafmündigkeit. (Sebastian Ehlers, CDU: Das habe ich mit 12 aber auch.) Dass sich die Verhältnisse … Natürlich, ja! Dass sich die Verhältnisse dramatisch geändert haben (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) und es so etwas wie eine kriminelle Frühreife gibt, ist nicht nur eine gefühlte Realität, sondern eine nicht zu leugnende Wirklichkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Die „Mitteldeutsche Zeitung“ berichtet, wie kriminelle Jugendbanden in Halle ihr Unwesen treiben. Immer häufiger komme es zu Übergriffen auf Jugendliche. Die Täter seien selbst noch Kinder und Jugendliche, doch sie würden prügeln, rauben und drohen. Die „Berliner Zeitung“ titelt ähnlich, Zitatbeginn: „Immer mehr gewalttätige Kinder und Jugendliche in Berlin – häufige Messerangriffe“, Zitatende. Danach sind der Polizei 2022 in Berlin 141 Kinder bis 13 Jahre aufgefallen, im Vorjahr waren es 80. Laut Kriminalstatistik 2022 stieg die Zahl der tatverdächtigen Kinder deutlich um mehr als ein Drittel. Kinder bis 13 Jahre haben fast halb so viel gefährliche und schwere Körperverletzungen begangen wie die Gruppe der 14- bis 17-Jährigen, nämlich weit über 9.000, 9.349 genau zu 20.636. Die Absenkung der Strafmündigkeit ist auch wichtig für die Prävention, denn nichts ist wichtiger und wirksamer als eine konsequente Reaktion, wichtiger als die Höhe der Strafe. Vor allem ist klarzustellen, dass im Jugendstrafrecht der Erziehungsgedanke ganz im Vordergrund steht. Es geht also nicht darum, möglichst viele kriminelle Kinder hinter Gitter zu bringen. (Michael Noetzel, DIE LINKE: Wen denn sonst?) Die Jugend… Also, Herr Noetzel, sagen Sie mal, können Sie da irgendwo noch sachlich denken mit Ihren wirklich unangebrachten Zwischenrufen? (Zuruf von Michael Noetzel, DIE LINKE) Es geht also nicht darum, möglichst viele kriminelle Kinder hinter Gitter zu bringen. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Die Jugendstrafe wird nur verhängt, wenn dies zur erzieherischen Einwirkung auf den Täter notwendig ist. Ja, Herr Ehlers, wenn Sie immer noch nicht begriffen haben, es geht um das Jugendstrafrecht, (Sebastian Ehlers, CDU: Klar.) das besteht nicht nur aus Jugendstrafe und Gefängnis, es besteht auch aus anderen Maßnahmen. (Sebastian Ehlers, CDU: Klar. – Zurufe von Thore Stein, AfD, und Michael Noetzel, DIE LINKE) Eine Absenkung der Strafmündigkeit dient dem Schutz der Bevölkerung und auch dem Schutz der jungen Täter, (Unruhe bei Enrico Schult, AfD, Thore Stein, AfD, und Sebastian Ehlers, CDU) denn es geht ja nicht nur um Mord und Totschlag, es geht auch um die vielen, teils brutalen Alltagsdelikte, (Glocke der Vizepräsidentin) teils brutalen Alltagsdelikte, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) die sich vor allem gegen die Schwachen, Kinder und alte Menschen richten. Und es geht darum, dass früh eingegriffen wird und ganz klar Grenzen aufgezeigt werden, bevor sich ein kriminelles Handeln bei den betroffenen Kindern verfestigt hat. Zudem dient eine Absenkung der Strafmündigkeit auch dem Schutz von Kindern, die wegen ihrer Strafunmündigkeit gezielt und folgenlos zur Begehung von Straftaten, meist Taschendiebstähle, eingesetzt werden, denn diese Kinder sind so gedrillt, dass sie bei einem Aufgriff keinerlei Angaben machen. So fällt es schwer, die eigentlich Verantwortlichen zu fassen. Dieses Modell wäre bei einer Absenkung der Strafmündigkeit nicht mehr so einfach umzusetzen. (Zuruf von René Domke, FDP) Es kann nicht sein, dass Kinder sich zusammentun und bandenmäßig Straftaten begehen, wobei sie jedes Mal die Erfahrung machen, dass ihnen wegen ihrer Strafunmündigkeit nichts Ernsthaftes passieren kann. Nun höre ich schon den Einwand, dass bei von Kindern begangenen Straftaten durchaus auch ohne das Strafrecht mit den Mitteln, die sich aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetz und dem Familienrecht ergeben, reagiert werden kann. Das reicht von der Beratung über eine Inobhutnahme bis hin zu einer Unterbringung in einem Heim. Das ist richtig, aber wenn man die Praxis kennt, dann weiß man, dass das Maßnahmen sind, die oft in der Realität scheitern, weil in einem Heim – das sind ja die Fehler – plötzlich der Pfiff von draußen ertönt und dann ist der Betreffende wieder abgängig für eine Nacht und begeht neue Straftaten. (Michael Noetzel, DIE LINKE: Ja, also doch Gefängnis, oder was?!) Das ist … (Michael Noetzel, DIE LINKE: Also doch Gefängnis!) Das, also… (René Domke, FDP: Was wollen Sie jetzt? Das müssen Sie ja auch sagen.) Das ist richtig und geschieht auch. Allerdings ist das Engagement der Jugendämter unterschiedlich. Zudem reichen im wahren Leben diese Mittel oft nicht aus, beziehungsweise das Jugendamt kommt an seine Grenzen, dies vor allem dann, wenn die Kinder aus einem völlig abgehängten Milieu stammen und die Eltern nicht mitspielen. Da ergeben sich aus dem Strafrecht eben auch andere Möglichkeiten. Vor allem ist die Signalwirkung für die Kinder und deren familiäres Umfeld und auch für die Opfer eine ganz andere. (Enrico Schult, AfD: Genauso ist es.) Allein schon die Verhandlung vor dem Jugendrichter weckt die Erkenntnis, dass hier eine Straftat begangen wurde, vermutlich mehr als pädagogisches Zureden. Es ist falsch, die Diskussion so zu führen, als ob es nur darum ginge, auch Kinder ins Gefängnis stecken zu können. (Zuruf von Michael Noetzel, DIE LINKE) Niemand möchte das, egal ob sie 14 Jahre oder jünger sind. Es geht darum, das ganze Besteck, das der Jugendgerichtsbarkeit zur Verfügung steht, auch bei 12- bis 13-Jährigen anwenden zu können, und dabei ist Haft das allerletzte Mittel. Meine Damen und Herren, ich hoffe auf eine sachliche Debatte und gehe davon aus, dass unser Antrag eine breite Mehrheit finden wird. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Heiterkeit bei Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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