Dr. Sylva Rahm-Präger
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! In den letzten sieben Jahren, in den letzten zwei Legislaturperioden sind sieben Kleine Anfragen zum Biber beziehungsweise zum Umgang mit dem Biber gestellt worden, fünf allein durch die Abgeordnete Frau Schlupp (Thore Stein, AfD: Sehr fleißige Abgeordnete, aha!) und drei davon in dieser Legislaturperiode, also in den letzten anderthalb Jahren. (Sandy van Baal, FDP: Das zeigt, wie wichtig das ist.) Vieles, was hier gesagt wurde, ist eigentlich in diesen Anfragen auch schon beantwortet worden. (Sebastian Ehlers, CDU: Ja. – Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Die Frage des günstigen Erhaltungszustandes ist bereits geklärt. Das ist der Feststellungsteil, dem kann man sich anschließen. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Die Zahlen, die auf Basis der letzten landesweiten Revierkartierung hochgerechnet worden sind, zeigen, dass die Besiedlung der gewässerreichen Landschaften Mecklenburg-Vorpommerns durch den Biber noch nicht abgeschlossen ist. Wir haben 1.630 besiedelte Gebiete, Reviere. Wenn man weiß, dass eine Biberfamilie ungefähr zwei Kilometer naturbelassene Gewässer, Gewässerrand benötigt sozusagen als Revier, dann ist es eigentlich absehbar, dass diese besiedelten Reviere sich nicht ausdehnen können, die sind nicht ausdehnbar. Das heißt, die Jungbiber gehen auf Wanderschaft und suchen sich neue Reviere. Und wir haben mittlerweile eine Sterblichkeit, (Beate Schlupp, CDU: Im Landratsamt Anklam.) wir haben eine Sterblichkeit von 75 Prozent bei den Jungbibern. Wir haben 4.500 Einzeltiere, das wurde hier schon gesagt, die Zahl, aber wie gesagt, in den besiedelten Gebieten stagniert der Bestand oder ist sogar zum Teil rückläufig. Das liegt daran, dass, wie gesagt, die Jungtiere wandern und dann auch natürlich sterben, weil sie keine anderen Reviere finden können. Und wir haben natürlich auch noch Gebiete, die Ausbreitungsgebiete sind. Wir haben auf Rügen zum Beispiel, glaube ich, noch gar keinen Biber. (Sandy van Baal, FDP: Was?! Das glaube ich nicht!) Unter Punkt 2 des Feststellungsteils beschreiben Sie noch den Bezug auf die Handlungsmöglichkeiten zur Bewirtschaftung von Bibern bei erheblichen wirtschaftlichen Schäden. Das Bundesnaturschutzgesetz wurde 2020 geändert. Hier wird von ernsten wirtschaftlichen Schäden gesprochen. Es wäre zumindest schön, wenn Sie im Wording den Antragstext auch der aktuellen Gesetzeslage anpassen würden. (Beate Schlupp, CDU: Es gibt ein Urteil.) Zu den Forderungen an die Landesregierung: Mehrfach ist seitens der Landesregierung in der letzten Legislaturperiode über die Entwicklung der Biberpopulation und über die Maßnahmen im Zusammenhang mit der Art Biber berichtet worden in dem Ausschuss, und natürlich wird der Minister auch zukünftig im Ausschuss berichten, das hat er hier auch schon angekündigt. Ich komme noch mal auf die drei Kleinen Anfragen zurück, die seitens der Abgeordneten Frau Schlupp in den letzten anderthalb Jahren gestellt worden sind. In der Drucksache 8/22 vom 29.11.2021 wurde konkret der günstige Haltungszustand des Bibers bestätigt, aber auch hervorgehoben, dass die Art Biber in Deutschland und Europa nach wie vor eine streng geschützte Art ist und dass populationsbegrenzende Maßnahmen rechtlich unzulässig sind. Es wurden noch einmal alle seitens der Landesregierung ergriffenen Maßnahmen beschrieben, die der Konfliktminimierung zwischen der Baufreudigkeit des Bibers und den möglichen Schäden an privatem und volkswirtschaftlichem Eigentum dienen. In der Drucksache 8/89 vom 10.01.2022 wurde Ihnen bestätigt, dass das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt auf der Agrarministerkonferenz im Jahr 2017 unter TOP 38 um eine Veränderung der Einstufung der Art Biber von Anhang IV in den Anhang V der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie gebeten hat. Und wieder haben Sie in selbiger Kleinen Anfrage nach den Möglichkeiten der Tötung von Bibern gefragt und führen als Beispiel andere Bundesländer an, wo es Ihrer Meinung nach einfacher möglich sein soll. Die Antwort dürfte Ihnen ja noch in Erinnerung sein. Auch die finanziellen Aufwendungen für die Prävention von von Bibern verursachten Schäden wurden Stand 2021 ausführlich dargelegt. Auf Basis der Naturschutzförderrichtlinie M-V wurden vier Projekte mit einem Fördervolumen von 650.000 Euro ausgereicht. Über die Wasserförderrichtlinie wird zudem seit 2017 bis 2023 das landesweite Bibermanagement gefördert. Herr Dr. Terpe hat dazu schon einiges ausgeführt. Natürlich wäre es schön, wenn wir dazu vielleicht tatsächlich etwas mehr finden könnten. Eine Auflistung aller Teilprojekte wurde Ihnen am 10.01. mit der Drucksache 8/89 übergeben. Das spar ich mir hier, das alles noch mal mitzuteilen. Also es wird sehr viel getan für die Prävention von Biberschäden, das ist auch nach wie vor möglich. Es müssen aber auch dazu Anträge gestellt werden. In der letzten Kleinen Anfrage, in der 8/2119, die Ihnen jetzt im Juni zugegangen ist, sind die Ergebnisse der Biberkartierung noch einmal dargelegt worden und die Aufwendungen der Wasser- und Bodenverbände, die zur Beseitigung von Biberschäden aufgewendet werden mussten. Also dass wir dazu einen Antrag haben, das, muss ich sagen, das erschließt sich mir nicht wirklich. Sie fordern erneut die Evaluierung des Schutzstatus des Bibers. An dieser Stelle gibt es keine Evaluierung. Der Schutzstatus oder der Status wird gesetzlich festgelegt. Sie fordern in Ihrem Antrag die Landesregierung auf, eine Biberverordnung zu erlassen. Sie sind darauf eingegangen in Ihrer Einbringungsrede, aber dann hätten Sie wirklich eine Überarbeitung der Biberverordnung fordern müssen und nicht den Erlass einer Biberverordnung. (Beate Schlupp, CDU: Sie können ja einen Änderungsantrag stellen. – Heiterkeit bei Wolfgang Waldmüller, CDU: Nur zu, dann ändern wir das! – Beate Schlupp, CDU: Ja. – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Das erschließt sich mir dann auch nicht. Darüber hinaus gibt es einen Handlungsleitfaden zum Umgang mit der Art Biber. Dieser ist im Entwurf und er ist allen Wasser- und Bodenverbänden bekannt und wurde als Handreichung und Handlungsgrundlage bei den Schulungen der sogenannten Bibermanager herausgegeben. Diese Schulungen wurden nach den Regelungen der Biberverordnung und des Handlungsleitfadens durchgeführt, und soweit mir bekannt ist, sind die Wasser- und Bodenverbände im ständigen Austausch auch mit der Landesregierung zur Evaluierung der Biberverordnung und dieses Handlungsleitfadens, um ihn besser zu qualifizieren. Das gehört auch dazu, dass man miteinander im Gespräch ist, und das ist so, um dort vielleicht auch noch besser zu reagieren. Aber eine einfache Handreichung, wie von Frau Baal gefordert, zum Umgang mit dem Biber wird es sicherlich nicht geben können, weil der Umgang mit dem Biber auch immer einzeltierbezogen oder einzelfamilienbezogen sein wird. (Zuruf von Beate Schlupp, CDU) Also es wird keine einfache Handreichung sein können. Und jetzt noch ein Wort zur Antragsbegründung: Vielleicht können Sie sich noch erinnern an Ihre Onlinepetition aus dem Jahr 2017. (Beate Schlupp, CDU: Sicherlich.) Sie hatten ganze 921 positive Voten. Den Petitionstext aus dieser Petition haben Sie ein zu eins als Begründung Ihres Antrags genutzt. Und das hat mich dann doch etwas … (Thore Stein, AfD: Das ist effizient, ressourcensparend.) Ja, das ist vielleicht effizient, aber dann muss man auch korrekt bleiben, weil das, was im Jahr 2013 als Beschluss der 2. Kammer des Verwaltungsgerichts in Augsburg, was Sie hier so schön vorgetragen haben, dass die Anforderungen des Artenschutzes in dem Falle nur getroffen werden, wenn die Schädenschweren unerträglich sind, und Sie haben das hier sehr drastisch formuliert, das heißt, wenn der Betrieb dann kurz vor der Pleite ist, erst dann wird reagiert, das ist nicht mehr zutreffend, weil das ja geändert wurde. (Sandy van Baal, FDP: Aber in der Praxis ist es so.) Aber dann müssen Sie sich natürlich in Ihrem Begründungstext auch auf die aktuelle Gesetzeslage beziehen, das wäre dann schon sehr sinnvoll. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Ich hatte mir schon überlegt, ob es vielleicht gut wäre, wenn Sie mal eine Petition machen, ein Votum für den Biber, (Sebastian Ehlers, CDU: Können Sie ja machen.) aber das wird wahrscheinlich eher nicht kommen. Und deswegen würde ich Herrn Dr. Terpe hier noch einmal unterstützen. Der Biber hat wirklich, also für mich ist er auch eine faszinierende Tierart. (Sandy van Baal, FDP: Für uns auch.) Und auch wenn der Biber unseren Vorstellungen von einer Gewässer- und Landnutzung nicht zwingend teilt, ist er ein eindrucksvolles Tier. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Er schafft … (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE) Er schafft Habitate und Lebensräume. Er arbeitet unermüdlich, ohne über eine Work-Life-Balance nachzudenken. (Heiterkeit bei Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Er lebt streng monogam, bis dass der Tod ihn scheidet. (René Domke, FDP: Na ja, bis der Tod euch scheidet! – Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU) Sie leben in Familienverbänden mit zwei Generationen ihrer Jungtiere. Über den Verlust der Jungtiere habe ich ja schon gerade einiges gesagt. Sie benötigen für ihre Familienverbände an sich nicht sehr viel. Sie benötigen zwei Kilometer Fließgewässer, mehr brauchen sie gar nicht. Und ja, er verdient unseren Schutz und kann uns sogar bei geplanten Renaturierungsmaßnahmen unterstützen, und das macht er dann auch wirklich unentgeltlich. (Heiterkeit bei Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Auch das wurde hier schon gesagt, man muss es gut zusammenbekommen. Und natürlich bietet der Biber mit seiner Baufreude Konfliktpotenzial, das ist klar, (Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU) das ist hier auch schon ganz oft gesagt worden. Für die Vorbeugung von Biberschäden, also für Maßnahmen zum Schutz von Siedlungen vor Staunässe und Überschwemmungen oder zum Schutz von Neupflanzungen oder Schonungen stehen Mittel auf Basis der Naturschutzförderrichtlinie zur Verfügung. Leider stehen für die Beseitigung, auch das wurde hier schon gesagt, von durch den Biber verursachte Schäden keine Mittel zur Verfügung. In den Jahren 2020 und 2021 hatten wir dafür Mittel aus dem Strategiefonds, 250.000 Euro pro Jahr. Diese Mittel wurden an den Wasser- und Bodenverband Mecklenburg-Vorpommern ausgereicht und dieser hat es dann schaden- oder antragsgerecht auf die einzelnen Wasser- und Bodenverbände in Mecklenburg-Vorpommern sozusagen unterverteilt. Wir haben aber natürlich im Blick, dass auf dieser Seite etwas getan werden muss, und deswegen, ich sage jetzt mal, danken wir für den Antrag, aber wir lehnen ihn ab. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Heiterkeit bei Thore Stein, AfD)
