Sandy van Baal
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute stehen also die drei B an: Biber, Bauern, Bienen. Ich freue mich sehr auf alle Debatten. Zum ersten wichtigen B, (Heiterkeit bei Andreas Butzki, SPD: Bier.) dem Biber: Nun ist der Biber seit einigen Jahren zurück in Deutschland und auch in Mecklenburg-Vorpommern, und das in stark wachsender Anzahl. Das ist toll. Was jedoch nicht so toll ist, sind die durch die rasant steigende Biberpopulation ebenfalls rasant steigenden Kosten zur Behebung der durch den Biber entstandenen Schäden. Auch hier ist – wie im Umgang mit anderen Tierarten, welche potenziell dazu in der Lage sind, die Menschen und ihre Infrastruktur erheblich zu gefährden –, es bedarf eines Weges, bei dem eine Koexistenz der entsprechenden Tierart mit dem Menschen sichergestellt ist. Das wurde hier auch schon mehrmals gesagt, aber das ist wirklich sehr wichtig. Selbstverständlich lässt es sich auch einfach nicht vermeiden, dass es zu Konflikten kommt. Aber genau dafür brauchen wir klare Vorschriften, welche es ermöglichen, diese Konflikte praxisnah und unbürokratisch zu bewältigen. Und deshalb möchte ich hier auch den Kollegen der CDU für den Vorschlag zu dieser gemeinsamen Initiative einmal herzlich danken. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Die rechtliche Lage ist auch beim Umgang mit dem Biber nicht einfach, und deswegen ist der vorliegende Antrag auch sehr komplex. Die Forderung hat die geschätzte Kollegin Frau Schlupp sehr schön und bestens dargelegt. Das möchte ich auch nicht alles wiederholen. Es ist natürlich wichtig, dass darüber mal neu nachgedacht wird und neu berichtet wird. Es kann ja nicht stimmen, also es kann ja etwas in der Praxis einfach nicht stimmen, meine Damen und Herren. Mir berichten auch Fischwirte, dass sie verzweifelt sind stellenweise, weil ihnen durch die Biber die Wasserzuläufe abgeschnitten werden und sie auf Nachfrage bei den unteren Naturschutzbehörden dann nur die Antwort bekommen, dass man da einfach nichts machen kann, weil der Biber geschützt ist. Da müssen wir einfach noch mal ran, noch mal neu sprechen, neu evaluieren. Und das sagt auch dieser Antrag aus, meine Damen und Herren, denn wir haben es hier letztendlich mit Enteignung zu tun, und das können wir nicht wollen. Und wir haben es auch nicht nur mit Schäden am Privateigentum von Bürgern zu tun. (allgemeine Unruhe) Also der Biber scheint nicht mehr so interessant zu sein oder mein Vortrag nicht. Wir haben es auch an Deichen, die durchlöchert werden, und dann stellt es eine Gefahr für die umliegende Umgebung dar und die Menschen, die da leben. Auch an Durchlässen unter Straßen, Brücken, Bahnstrecken sorgen Biber für verstopfte Wasserläufe, die dann aufwendig, wirklich aufwendig wieder freigelegt werden müssen. Selbst in den Kanalisationen einiger Gemeinden im Osten unseres Landes wurden schon Biberschäden festgestellt. Damit müssen wir einfach umgehen. Und genau deshalb müssen wir dringend unsere bestehende Biberverordnung evaluieren und prüfen, welche weiteren rechtlichen Schritte die FFH-Richtlinie und letztlich der Paragraf 45 des Bundesnaturschutzgesetzes zulassen. Ebenfalls müssen wir den Menschen im Land zeigen, dass wir sie nicht im Stich lassen bei ihren Problemen mit dem Biber, und dazu zählen für mich vor allem zwei Punkte, die unser gemeinsamer Antrag aufgreift. Zum einen brauchen wir einfach verständliche und vor allem sehr einfach zu erhaltende Informationen zum Umgang mit den Bienen. Herr Dr. Terpe hat das so schön gesagt und auch darauf hingewiesen. (Thore Stein, AfD: Bienen oder Biber?) Meine Fraktion begrüßt auch die vom Land angebotenen Biberschulungen, die gibt es ja. (Heiterkeit und Zuruf von René Domke, FDP) Dennoch muss man den Menschen, die nicht an solchen Schulungen teilgenommen haben, die Möglichkeit geben, sich unkompliziert zu dem Umgang mit dem Biber zu informieren. Und dazu reicht ein einfacher Verweis auf die Biberverordnung einfach nicht aus. Warum stellt man nicht beispielsweise eine Handreichung in einfacher Sprache auf den Internetseiten des Landwirtschaftsministeriums zur Verfügung? (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP – René Domke, FDP: Da ist was dran.) So was meinten Sie auch, denke ich, Herr Dr. Terpe. Und, Herr Minister, ich denke, das kriegen wir ganz schnell umgesetzt. Letztendlich reicht es auch nicht aus – das möchte ich auch einmal klarstellen –, dass die Landkreise endlich handeln sollen. Das habe ich so aus der letzten Agrarausschusssitzung auch mitgenommen, aber Ihre Rede heute, Herr Minister Backhaus, da war ich positiv überrascht. Das freut mich so, da sind wir ja letztendlich auch beide und auch die CDU und alle anderen Sprecher jetzt ziemlich auf dem gleichen Nenner, dass man darüber sprechen muss, evaluieren muss und so weiter. Herr Bruhn, das stimmt, es wurde in den Agrarausschusssitzungen darüber gesprochen, gerade über den Bibergipfel, aber leider sind ja unsere Ausschüsse nicht öffentlich, deswegen war es uns wichtig, das Thema hier im Plenum noch mal zu behandeln. Ein weiterer Punkt, den ich einfach anbringen möchte, bezieht sich auf den Ausgleich der Schäden durch den Biber. Wir dürfen hier die Menschen und auch die Wasser- und Bodenverbände mit den Biberschäden nicht alleinlassen. Wenn wir auch weiterhin in der Bevölkerung von Mecklenburg-Vorpommern eine Akzeptanz für eine breite Wiederansiedlung des Bibers erhalten wollen möchten, dann darf die Landespolitik nicht den Eindruck vermitteln, dass sie sich zwar für die Existenz einer großen Anzahl von Bibern einsetzt, aber nicht bereit ist, das Geld zur Verfügung zu stellen. Meine Damen und Herren, alles Weitere wurde hier super ausgeführt. Bitte stimmen Sie dem Antrag zu! – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)
