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Dirk Bruhn

Die Linke 16.06.2023 Sitzungen 8/57

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nach dem Wolf und verschiedenen invasiven Arten wenden sich heute CDU und FDP dem Biber zu. Wir werden den Antrag ablehnen. Ich werde mich aber bemühen, Ihnen unsere Ablehnung kurz an dem Inhalt des Antrages zu begründen. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Vorher noch zwei positive Seiten des Bibers: Der Biber ist eine Schlüsselart, das heißt, diese Tierart beeinflusst und gestaltet ihren Lebensraum, damit können andere Arten einwandern oder sich ansiedeln. Wenn man sie lassen würde, über Generationen würden sie eine Auenlandschaft entstehen lassen. Vom Biber gekennzeichnete Landschaften haben auch einen Hochwasserschutz zu bieten. Die Landschaftsgestaltung hat aber auch ein enormes Konfliktpotenzial. Das sind überflutete Ackerflächen und Wiesen, Gräben werden angestaut, Bäume gefällt, Straßen und andere Objekte unterhöhlt. Und man darf nicht vergessen, der Biber hat in unserem Land ein hohes touristisches Potenzial. Es gibt Fahrten der Schifffahrt, Bibertouren und Touren mit Kajak und Kanu. Dem Antrag könnten meine Fraktion und ich im Punkt I.1 des Feststellungsteils folgen, allerdings bedarf es aus meiner Sicht einer solchen Feststellung nicht. (René Domke, FDP: Wir können ja ziffernweise abstimmen.) Wir melden in der Vergangenheit ab 2013 den guten Erhaltungszustand dieser Art. Im Punkt I.2 dagegen zitieren Sie Paragraf 45 Absatz 7, eine der Rechtsgrundlagen für Abwehrmaßnahmen gegen Biberschäden, lassen aber einfach weg, dass es mit der Biberverordnung M-V vom 28. November 2019 eine wesentlich konkretere und handhabbarere Möglichkeit gibt zur Bewirtschaftung des Bibers. (Beate Schlupp, CDU: Das habe ich doch gerade geäußert.) Das haben Sie jetzt gesagt, aber nicht im Antrag. Sie fordern, liebe Kolleginnen … (Beate Schlupp, CDU: Das wäre ein bisschen lang geworden.) Bitte? (Beate Schlupp, CDU: Das wäre ein bisschen lang geworden.) Sie fordern, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, dass die Landesregierung binnen dreier Monate im Agrarausschuss berichtet. Auch diese Forderung sehen wir durchaus positiv. Ich denke aber, dass wir dazu keinen Beschluss des Landtages brauchen. Melden Sie doch einfach einen solchen Bericht der Landesregierung für die Tagesordnung des Agrarausschusses an! Die Landesregierung wird Ihnen sicher bereitwillig Auskunft erteilen. Und nur zur Erinnerung, am 7. Juni spielte der Biber zuletzt auf Wunsch der FDP eine Rolle im Agrarausschuss. Das ist gerade mal eine Woche her. In Punkt II.2 wollten Sie eine erneute Bundesratsinitiative unseres Bundeslandes zur Evaluierung des Schutzstatus des Bibers. Davon abgesehen, dass ein Schutzstatus von Wildtierarten nicht evaluiert, sondern per Gesetz festgelegt wird, ermöglichen die neuen Vorschriften bereits jetzt einen praxistauglichen Umgang zur Abwehr von Schäden, die von Bibern verursacht werden, zumal die Erreichung des günstigen Erhaltungszustandes keinen Einfluss auf den grundlegenden Schutzstatus des Bibers hat. Der günstige Erhaltungszustand des Bibers erleichtert aber Maßnahmen zur Abwehr von Schäden. Deshalb wurde ja die Biberverordnung M-V erlassen, die dies berücksichtigt. Es ist daher nicht notwendig, eine Biberverordnung zu erlassen, da es, wie bereits vom Minister und mir erwähnt, eine solche seit dem 28. November 2019 gibt. Zum Bibermanagement berichtete erst vor einer Woche das Ministerium im Agrarausschuss. Für mich war es sehr interessant zu erfahren, dass sie auf einem sehr guten Weg sind und alle beteiligten Betroffenen einbezogen werden. Das Ministerium berichtete davon, dass die Beteiligten eine Erleichterung beim Umgang mit dem Biber anerkennen. Es gab mittlerweile auch für Wasser- und Bodenverbände und Mitarbeiter der Umweltbehörde Schulungen. Alle am Bibergipfel beteiligten Akteure wurden erneut aufgefordert, Anregungen für Änderungen der Biberverordnung und den dazugehörigen Handlungsleitfaden an das Landwirtschaftsministerium weiterzugeben, um praxistaugliche Anpassungen vorzunehmen zu können. Das ist für uns der absolut richtige Weg. Ihrer Forderung im Antrag, ich zitiere: „ausreichend Finanzmittel für die durch Biber verursachten Schäden und für Prävention bereitzustellen“, stehen wir positiv gegenüber. Meine Fraktion sieht das auch kritisch, dass es aktuell keine Finanzierung für von Biber verursachte Schäden oder ein langfristiges Bibermanagement gibt und die Wasser- und Bodenverbände und Kommunen sowie Flächeneigentümer auf den steigenden Kosten sitzen bleiben. (René Domke, FDP: Dann können Sie dem Punkt ja auch zustimmen.) Wenn Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU und FDP, noch einen Finanzierungsvorschlag oder eine Möglichkeit dazu aufgezeichnet hätten, wäre es noch besser. Für meine Fraktion sehe ich dies als Hausaufgabe für uns alle an, für die nächsten Haushaltsberatungen hier für Abhilfe zu sorgen. Wir lehnen heute Ihren Antrag ab und freuen uns auf weitere Berichte des Ministeriums im Agrarausschuss und auf die Vorschläge zu den kommenden Haushaltsberatungen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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